Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen Beruf und Gesundheit. Sie berücksichtigt dabei sowohl somatische als auch psychische und soziale Aspekte. Die Aufgabe von Arbeitsmediziner*innen besteht nicht nur darin, durch Arbeitstätigkeiten entstandene Gesundheitsschäden zu erkennen und zu behandeln. Sie sollen v. a. präventiv wirksam sein und Betriebe sowie Arbeitnehmer*innen bezüglich der Vermeidung von gesundheitlichen Schäden und entsprechender Gestaltung des Arbeitsplatzes beraten. Die Arbeitsmedizin ist über zahlreiche Gesetze und Institutionen geregelt und organisiert. Die Sozialgesetzbücher bieten einen umfassenden Rahmen zu den Themen Krankheit, Arbeitsunfällen, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Rehabilitation, Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Erwerbsminderung. Das Arbeitsschutzgesetz enthält zahlreiche Verordnungen, die sich mit dem Schutz vor schädlichen Einflüssen am Arbeitsplatz beschäftigen, wie z. B. die Gefahrstoffverordnung. Auch die Beachtung der Arbeitszeitgesetze und des sozialen Schutzes in Form des Mutterschutzes und dem Jugendschutzgesetz gehören zum Bereich der Arbeitsmedizin.
Kostenloser
Download
Lernleitfaden
Medizin ➜
Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Der Mensch wird in der Arbeitsmedizin unter Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Aspekte ganzheitlich betrachtet. Neben der Behandlung arbeitsbedingter Gesundheitsschäden stehen v. a. der Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit im Vordergrund. Präventive und rehabilitative Maßnahmen sind im Zuge der Arbeitsmedizin feste Bestandteile.
Das Arbeitssicherheitsgesetz bestimmt die Rolle und die Aufgabe der Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Arbeitgeber*innen müssen für die Arbeitssicherheit sorgen, indem sie Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Der Betriebsärzt*innen und die Fachkräfte unterstehen zwar der Leitung des Betriebs, bleiben aber in ihrer Anwendung weisungsfrei.
Die gesetzliche Sozialversicherung besteht in Deutschland aus fünf Pfeilern. Sie ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Für die Arbeitsmedizin sind folgende Versicherungen relevant:
Pflegebedürftig werden Menschen, die wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung den Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr nachkommen können. Sie müssen für voraussichtlich 6 Monate oder länger pflegebedürftig sein. Es existieren 3 Pflegestufen.
In Deutschland agieren sowohl staatliche Einrichtungen als auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Duales System). Die folgenden Institutionen stehen den behandelnden Ärzt*innen zur Seite, wenn die Frage nach einer Wechselwirkung zwischen Arbeit und Erkrankung bei Patient*innen besteht.
Wichtige Begriffe
Die Gefährdungsbeurteilung stellt das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes dar. Die folgenden 8 Schritte werden auf dem Prozess der Gefährdungsbeurteilung abgearbeitet:
Gefahrstoffverordnung
Biostoffverordnung (BioStoffV)
In der Biostoffverordnung ist der Schutz der Beschäftigten vor folgenden biologischen Arbeitsstoffen festgelegt:
Pflichten der Arbeitgeber*innen zum Mutterschutz
Mutterschutzfristen
Werdende Mütter* dürfen nicht mehr beschäftigt werden:
Beschäftigungseinschränkungen und Beschäftigungsverbote außerhalb der allgemeinen Schutzfristen