Egal ob im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz: Erste Hilfe kann im Notfall Leben retten. Wichtig zu wissen ist, dass man zur Ersten Hilfe gesetzlich verpflichtet ist, solange man sich oder Schutzbefohlene dafür nicht selbst in Gefahr bringen muss. Und auch wenn viele Menschen Angst haben, etwas falsch zu machen, besteht der größte Fehler darin, nichts zu tun. Um im Ernstfall einen klaren Kopf behalten zu können, hilft es, sich an einem festen Schema entlangzuhangeln. Zu diesem Schema gehören die Beachtung des Eigenschutzes, das Gewinnen eines Überblicks, die Kontrolle des Bewusstseins, die Kontrolle der Atmung, das Absetzen eines Notrufs und je nach vorliegender Situation die Durchführung weiterer Maßnahmen der Ersten Hilfe. Es ist ratsam, sich in solchen Situationen schnell Hilfe zu holen.
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Lernleitfaden
Medizin ➜
Jeder Mensch ist gesetzlich dazu verpflichtet, in Notsituation Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm dies den Begleitumständen nach zuzumuten ist. Niemand ist verpflichtet, sich selbst in Lebensgefahr zu begeben.
Von Vorteil ist die Anwesenheit mehrerer Helfer*innen. Dies ermöglicht die Aufteilung der Aufgaben. Das Absichern des Unglücksortes, die Bergung und Versorgung der Notfallpatient*innen sowie die Alarmierung des Rettungsdienstes können parallel und somit wesentlich rascher erfolgen.
Die Notrufnummer in Deutschland lautet 112. Wird stattdessen die 110 gewählt, leitet die Polizei die Informationen an die nächste Rettungszentrale weiter. Übrigens gilt die 112 in allen Mitgliedsstaaten der EU als Notrufnummer.
Bei einem Notruf sind die sog. fünf W-Fragen entscheidend:
Es sollte auf keinen Fall aufgelegt werden, bevor es die Rettungsleitstelle erlaubt. Die Rettungsstelle kann unter Umständen weitere Informationen gebrauchen oder auch Maßnahmen der Ersten Hilfe per Telefon anleiten. Bei häuslichen Notfällen sollte der Rettungsdienst außerdem darüber informiert werden:
Als bewusstlos gelten Menschen, die auf einen äußeren Reiz keine adäquate Antwort mehr zeigen. Eine Person, die nach lauter Ansprache und Schütteln an der Schulter also keine Reaktion in Richtung der Ersthelfer*innen zeigt, hat kein Bewusstsein mehr. Was dann zu tun ist:
Ist die betroffene Person bewusstlos und atmet nicht mehr selbstständig, müssen die Ersthelfer*innen möglichst schnell mit der Herzdruckmassage Herzdruckmassage Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) beginnen. Vorher oder parallel muss der Notruf abgesetzt werden.
Bei Unfällen mit dem Motorrad stellen sich viele Helfende die Frage, ob der Helm abgenommen werden sollte oder nicht.
Gerade wenn nach einem Unfall Benzin aus undichten Tanks oder Treibstoffleitungen austritt, besteht eine erhöhte Brandgefahr.
Weitere Erste Hilfe-Maßnahmen sind sehr vielfältig, z. B.: