Kindesmisshandlung ist eine Handlung oder Unterlassung, die zu einer Schädigung der Gesundheit oder Entwicklung eines Kindes führt. Die Misshandlung umfasst sowohl Vernachlässigung als auch körperliche, sexuelle und emotionale Schädigungen. Kindesmisshandlung ist in allen Teilen der Gesellschaft zu beobachten und ist eine Ursache für erhebliche Morbidität und Mortalität in der Pädiatrie. Die Diagnose wird durch eine gründliche Anamnese der Ereignisse und eine körperliche Untersuchung gestellt mit Augenmerk auf "Red Flags". Die Behandlung ist multidisziplinär und langfristig angelegt. Ärzt*innen sind gesetzlich verpflichtet, alle Fälle von Kindesmisshandlung zu melden.
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Lernleitfaden
Medizin ➜
Alleiniges oder in Kombination auftretendes Vorkommen von: Körperlicher Misshandlung, emotionaler Misshandlung, körperlicher Vernachlässigung, emotionaler Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren.
Es gibt 4 Hauptarten der Kindesmisshandlung:
Gedeihstörung Gedeihstörung Gedeihstörung ist die häufigste Form der Kindesmisshandlung. Häufige Besuche in der Notaufnahme oder eine verzögerte Vorstellung mit Verletzungen, die nicht mit der Anamnese übereinstimmen, sind ein Warnsignal. Die folgenden Merkmale in der Anamnese und der körperlichen Untersuchung erhöhen die Wahrscheinlichkeit für eine Misshandlung:
Anamnese:
Körperliche Untersuchung:
“Shaken-baby”-Syndrom:
Anamnese:
Körperliche Untersuchung (immer mit einer Begleitperson):
Anamnese:
Körperliche Untersuchung:
Anamnese:
Körperliche Untersuchung:
Wichtig ist das Erkennen von Risikofaktoren und “Red flags”, die sich aus der Anamnese und der körperlichen Untersuchung ergeben, und einen hohen Verdachtsindex haben. Um den Verdacht zu bestätigen, muss eine gründliche körperliche Untersuchung, einschließlich einer augenärztlichen und neurologischen Untersuchung, durchgeführt werden.
Um so viele Informationen wie möglich zu sammeln, muss die ärztliche Person:
Die Untersuchung umfasst:
In Fällen von sexuellem Missbrauch:
Ärzt*innen sind gesetzlich verpflichtet, alle Fälle den Kinderschutzbehörden zu melden. Die Dokumentation aller diagnostischen Schritte und Besuche ist unerlässlich, um einen Verdacht zu erhärten.
Die folgenden Zustände sind Teil der Differentialdiagnosen von Kindesmisshandlung und müssen bei der Dokumentation der Kinderschutzmeldung berücksichtigt werden: