Unter den möglichen Verletzungen von medizinischem Personal in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen gehört die Nadelstichverletzung zu den häufigsten Verletzungen im beruflichen Alltag. Mit der Verletzung der Haut Haut Haut: Aufbau und Funktion durch kontaminiertes Material geht eine erhöhte Gefahr der Infektion mit übertragbaren Krankheitserregern einher. Vorrangig sind hier Infektion mit dem HI-Virus, HBV und HCV zu nennen. Um eine solche Verletzung zu vermeiden, sind präventive Maßnahmen wie das Tragen von Handschuhen oder das Mitführen von Spitzenabwürfen sehr hilfreich. Kommt es dennoch zu einer Verletzung oder einem anderen Weg der Berührung mit infektiösem Material, sollte die Blutung der Läsion gefördert und eine ausreichende Desinfektion durchgeführt werden, der Infektionsstatus der Indexperson sowie Impfstatus der verletzten Person müssen ermittelt werden, eine Blutentnahme wird durchgeführt und ggf. muss eine HIV-Postexpositionsprophylaxe oder HBV-Immuniserung erwogen werden.
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Lernleitfaden
Medizin ➜
Nadelstichverletzungen kommen in medizinischen Versorgungseinrichtungen häufig vor.
Die wichtigsten durch Blut übertragbaren Erreger sind dabei die Hepatitisviren B und C und das HI-Virus. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Für das Infektionsrisiko nach einer Exposition gegenüber infektiösem Blut kann für eine Schätzung die sogenannte 3er-Regel genutzt werden:
Das Risiko einer Infektion ist nicht zu unterschätzen. Daher sollten primär Maßnahmen ergriffen werden, die darauf abzielen, das Risiko einer Nadelstichverletzung möglichst gering zu halten:
Bei Verletzungen und Kontamination mit infektiösem Material sollte rasch gehandelt werden. Die Sofortbehandlung umfasst mehrere Maßnahmen:
Nach initialer Versorgung schließen sich weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz an.
Achtung: Eine Nadelstichverletzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall, der dem Betriebs- oder Durchgangsarzt (D-Arzt) gemeldet werden muss. Für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Da eine Serokonversion nicht immer gleich festzustellen ist – die Antikörperbildung erfordert Zeit – sind weiterführende Laborkontrollen notwendig.
Ob und in welchem Umfang nach statt gehabter Exposition eine Hepatitis B-Impfung erfolgen sollte, ist vom Impfstatus der verletzten Person und dem Infektionsstatus der Indexperson abhängig:
Laut Aussagen des Robert-Koch-Instituts gilt für geimpfte Personen generell: Immunität besteht, wenn innerhalb des letzten Jahres ein Anti-HBs-Titer von > 100 IE/L gemessen wurde oder wenn innerhalb der letzten 5 Jahre eine erfolgreiche Immunisierung (d. h. Anti-HBs-Titer nach Impfung Impfung Impfung > 100 IE/L) stattgefunden hat.
Kommt es zu einem Unfall mit parenteralem oder Schleimhautkontakt mit möglicherweise HIV-infiziertem Material, sollte die Durchführung einer medikamentösen HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) erwogen werden.
Die PEP wird im Idealfall innerhalb der ersten 2 Stunden nach Exposition, spätestens jedoch binnen 24 Stunden begonnen:
Achtung: Für einen HIV-Test ist nach deutschem Recht grundsätzlich die Einwilligung der Patient*innen erforderlich. Eine Rechtsprechung zur Testung gegen den ausdrücklichen Willen des Indexpatient*in und zum Schutze des Verletzten nach einer Nadelstichverletzung gibt es bisher nicht.