Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage

Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage

Auf den ersten Blick klingen die Begriffe Anhängigkeit und Rechtshängigkeit ganz ähnlich. Dennoch sollten sie in einer Klausur (oder gar im Examen) auf keinen Fall verwechselt und durcheinandergebracht werden. Worin der Unterschied liegt und wo diese Begriffe relevant werden, wird nachfolgend erklärt.
Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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I. Anhängigkeit

Definition: Von der Anhängigkeit einer Klage spricht man, sobald die Klage bei Gericht eingegangen ist.

Beispiel: A erhebt Klage beim Amtsgericht Leipzig auf Erfüllung aus einem Kaufvertrag gegen B. Die Klage wird dem Gericht am 10.04. zugestellt. Damit ist die Klage ab dem 10.04. bei Gericht anhängig.

Relevanz der Anhängigkeit

Die wohl wichtigste praktische Relevanz der Anhängigkeit besteht im Rahmen der Verjährungshemmung nach § 167 ZPO. Dort heißt es:

Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 BGB gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.

Durch § 167 ZPO wird also die Wirkung der Zustellung der Klage auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage (= Anhängigkeit) zurück verlagert, sofern die Zustellung demnächst erfolgt. Fristen i.S.d. § 167 ZPO sind alle materiellen und prozessualen Fristen, deren Ablauf durch Klageerhebung unterbrochen wird. Die für Studenten wohl wichtigste Frist ist die Verjährung, §§ 194 ff. BGB.

Hinter § 167 ZPO steht der Gedanke, dass keine Partei ein Verzögerungsrisiko tragen soll, das außerhalb ihrer Einflusssphäre liegt. Positiv formuliert: Einer Partei sind Verzögerungen bei der Zustellung nicht zuzurechnen, wenn die Ursache bei Gericht liegt. Dies bedeutet aber auch, dass die Klage dann nicht „demnächst zugestellt“ i.S.d. § 167 ZPO ist, wenn der Kläger (oder sein Prozessbevollmächtigter) durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verzögerung der Zustellung zumindest mit beigetragen hat. Von einer solchen „nicht nur ganz geringfügigen Verzögerung“ kann etwa bei einer durch die Nachlässigkeit verursachten Verspätung von mehr als 2 Wochen ausgegangen werden.

Um die Wirkung von § 167 ZPO noch einmal klar zu machen, hier ein Beispiel:

A hat gegen B einen Anspruch auf Zahlung von 400 € aus § 433 Abs. 2 BGB. Der Anspruch ist am 01.04.2010 entstanden. Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Daher beginnt der Fristlauf am 31.12. 2010 um 24.00 Uhr, § 199 Abs. 1 BGB. Am 15.12.2013 hat B immer noch nicht gezahlt, weshalb A Klage erhebt. Die Klage geht am 20.12.2013 bei Gericht ein. Die Klage wird wegen Überlastung des Gerichts jedoch erst am 03.01.2014 zugestellt.

Die Verjährung kann gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB durch Klageerhebung gehemmt werden. Eine Klageerhebung liegt aber erst mit Zustellung der Klageschrift vor (§ 253 ZPO). Die Zustellung erfolgt am 03.01.2014 und damit nach Ablauf der Verjährungsfrist. Hier hilft dem A jedoch der § 167 ZPO weiter: Dieser fingiert für den Beginn der Verjährungshemmung den Tag der Anhängigkeit der Klage, hier also der 20.12.2013. Damit ist die Verjährung gehemmt und A kann seinen Anspruch gerichtlich geltend machen.

II. Rechtshängigkeit einer Klage

Definition: Rechtshängig wird eine Klage grundsätzlich mit Zustellung der Klageschrift an den Beklagten.

Dies folgt aus § 261 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 253 Abs. 1 ZPO.

Beispiel: A erhebt Klage beim Amtsgericht Leipzig auf Erfüllung aus einem Kaufvertrag gegen B. Die Klage wird dem Gericht am 10.04. zugestellt. Die Zustellung der Klageschrift an B erfolgt am 18.04.; damit ist die Klage am 10.04. anhängig und am 18.04. rechtshängig geworden.

Relevanz der Rechtshängigkeit

Mit der Rechtshängigkeit sind zahlreiche Wirkungen verbunden:

  • nach § 261 Abs. 3 Nr.1 ZPO wird ein weiterer Rechtsstreit in derselben Sache unzulässig;
  • nach § 261 Abs. 3 Nr.2 ZPO wird die Zuständigkeit des Prozessgerichts durch Veränderung der sie begründenden Umstände nach Rechtshängigkeit nicht mehr berührt, mit anderen Worten: Das zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit zuständige Gericht bleibt zuständig
  • nach § 263 ZPO ist eine Änderung der Klage nur zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet, sofern kein Fall von § 264 ZPO vorliegt;

Daneben hat die Rechtshängigkeit noch weitere materiell-rechtliche und damit besonders für Klausur und Hausarbeit relevante Wirkungen:

  • Hemmung der Verjährung, § 204 BGB
  • Verschärfte Haftung; dies betrifft sowohl das Bereicherungsrecht (§ 818 Abs. 4 BGB, der in die allgemeinen Vorschriften verweist) als auch das EBV ( §§ 987, 989 BGB)
  • spätestens mit Rechtshängigkeit gerät der Schuldner auch ohne vorherige Mahnung in Verzug, § 286 Abs. 1 BGB
  • ab Rechtshängigkeit entsteht der Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen, §§ 291, 288 BGB

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.