Die Anhörung, § 28 VwVfG

Die Anhörung, § 28 VwVfG

§ 28 VwVfG ist eine zentrale Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes und ist Voraussetzung in fast alle Klagen und Anträgen. Die Anhörung gem. § 28 VwVfG verpflichtet die Behörde, einem Beteiligten, in dessen Rechte durch den Erlass eines Verwaltungsaktes eingegriffen werden soll, zuvor die Möglichkeit der Äußerung zu eröffnen. Dieser Beitrag enthält alle wichtigen Informationen in Bezug auf die Anhörungspflicht und den Anhörungsverzicht.
anhörung
Lecturio Redaktion

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13.03.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zu § 28 VwVfG

Die vorherige Beteiligung iSd. § 28 Abs. 1 VwVfG ist Ausdruck des fairen Verfahrens und ermöglicht den Verfahrensbeteiligten die Wahrung ihrer Interessen. Darüber hinaus schützt sie vor überraschenden Entscheidungen.

Von der Anhörungspflicht gem. § 28 Abs. 1 VwVfG sind verschiedene Ausnahmen in Absatz 2 des § 28 VwVfG vorgesehen.

II. Anhörungspflicht, § 28 Abs. 1 VwVfG

Absatz 1 des § 28 VwVfG lautet:

Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

Einem Beteiligten ist vor Erlass eines Verwaltungsaktes, der in seine Rechte eingreift, somit Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Die Anhörung (§ 28 VwVfG) kann mündlich und somit auch telefonisch erfolgen. Ein ausdrücklicher Hinweis, dass der Beteiligte sich äußern kann, ist jedoch nicht erforderlich. Es genügt, wenn der Beteiligte erkennen kann, dass er Gelegenheit zur Äußerung hat. Zudem ist dem Beteiligten auch keine Frist für seine Äußerung zu setzten. Es muss jedoch aus der Anhörung ersichtlich werden, dass ein Verwaltungsakt, zu dem Thema zu welchem angehört wird, erlassen werden soll. Reines Nachfragen wird davon nicht erfasst.

Bsp.: Ein bis zum Hals mit durchaus auch “rechts” und “gewaltbereit” vermittelnden Tattoos wird dazu angehört, weshalb er diese Tattowierungen hat, nicht jedoch, dass er gegebenenfalls aus seiner Beamtenposition entlassen werden soll.

In der Regel ist die Behörde für die Anhörung zuständig, welche auch für die Sachentscheidung zuständig ist.

III. Anhörungsverzicht, § 28 Abs. 2 VwVfG

Absatz 2 des § 28 VwVfG:

Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn […]

  • Nr. 1: Notwendigkeit einer sofortigen Entscheidung
    Ein Absehen der Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) kann gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG aufgrund der Notwendigkeit einer sofortigen Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder weil es im öffentlichen Interesse notwendig erscheint, erfolgen.
  • Nr. 2: Fristwahrung
    § 28 Abs. 2 Nr. 2 erlaubt das Absehen der Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) wenn durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt werden würde.
  • Nr. 3: Keine Abweichung vom Antrag
    Wenn von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll, kann ebenfalls von der Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) abgesehen werden.
  • Nr. 4: Allgemeinverfügung, Massenverfahren, automatisierte Verfahren
    Wenn die Behörde eine Allgemeinverfügung oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen will, kann von der Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) ebenfalls abgesehen werden.
  • Nr. 5: Verwaltungsvollstreckung
    Schließlich kann von der Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) bei Maßnahmen die in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen, abgesehen werden, weil der Erfolg durch den „Ankündigungseffekt“ einer Anhörung unterlaufen werden könnte.

Unabhängig vom Anhörungsverzichtsgrund iRd. § 28 Abs. 2 VwVfG sind die Ermessenserwägungen, mit denen der Verzicht der Anhörung begründet wird, aktenkundig zu machen und im Verwaltungsakt nach § 39 VwVfG zu begründen.

IV. Zwingendes öffentliches Interesse, § 28 Abs. 3 VwVfG

Absatz 3 des § 28 VwVfG:

Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.

Dieses Verbot gem. § 28 Abs. 3 VwVfG setzt voraus, dass besonders hochstehende und schützenswerte Interessen das Unterbleiben der Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) zwingend gebieten.

Beispiele: drohende erhebliche Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes, Terrorgefahren, Sicherheits- oder Geheimhaltungsinteressen oder eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

V. Rechtsfolgen einer Verletzung der Anhörungspflicht, § 28 VwVfG

Da § 28 VwVfG nicht verlangt, dass der Beteiligte von der Gelegenheit zur Äußerung Gebrauch macht, ist bei dessen Unterlassung, § 28 VwVfG nicht verletzt.

Bei fehlender ordnungsgemäßer Anhörung ist der Verwaltungsakt zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. Seine Aufhebung kommt wegen § 46 VwVfG nur in Betracht, wenn sich das Fehlen der Anhörung auf das Ergebnis ausgewirkt hat.

Quellen

  • BeckOK VwVfG/Herrmann VwVfG § 28 Rn. 1-48.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.