Arbeitsrecht: Minderjähriger Arbeitgeber

Arbeitsrecht: Minderjähriger Arbeitgeber

In diesem Artikel gehen wir etwas näher auf das Thema des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses ein. Was passiert, wenn ein Arbeitsverhältnis wegen der Minderjährigkeit des Arbeitgebers fehlerhaft ist? Besteht dann überhaupt ein Anspruch auf Lohn? Dieser Beitrag erklärt alles Wichtige.
Minderjähriger Arbeitgeber
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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I. Lohn bei fehlerhaftem Arbeitsverhältnis mit minderjährigem Arbeitgeber

Normalerweise entsteht ein Anspruch auf Lohn durch einen gültigen Arbeitsvertrag und dem tatsächlichen Erbringen der durch den Arbeitsvertrag geschuldeten Leistung durch den Arbeitnehmer. Allerdings ist es keine Seltenheit, dass Arbeitsverträge fehlerhaft und damit eventuell sogar ungültig sind. Häufig ist dies der Fall, wenn der Arbeitsvertrag:

  • gegen die guten Sitten verstößt,
  • gegen ein Strafgesetz verstößt,
  • vorgeschriebene Normen nicht einhält oder
  • von mindestens einem Minderjährigen geschlossen wurde.

Mit dem letzten Fall beschäftigen wir uns in diesem Beitrag. Folgender Fall dient uns als Beispiel:

Hans Hurtig (17 Jahre) ist seinem Alter deutlich voraus. Er sieht nicht nur deutlich älter aus, sondern beschließt auch für sich, dass er nicht mehr zur Schule gehen will, sondern arbeiten möchte. Hierfür gründet er die Firma Super Logistik und stellt dafür Gerd Leichtgläubig an und vereinbart einen Lohn von 900€. Er unterschreibt den Arbeitsvertrag, den seine Mutter 2 Wochen später beim Aufräumen findet, woraufhin sie erfährt, dass er auch nicht mehr zur Schule geht. Natürlich sind Mutter und Vater von Hans nicht mit der Arbeit einverstanden und teilen dies auch Gerd Leichtgläubig mit. Wäre eine Klage von Gerd auf Lohnzahlung für zwei Wochen begründet und könnte er Ansprüche gegen Hans Hurtig geltend machen?

Folgendermaßen kann man einen Anspruch von Gerd L. prüfen:

  1. Anspruch aus § 611a BGB
  2. Anspruch aus fehlerhaftem Arbeitsverhältnis
  3. Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
  4. Anspruch aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB

II. Anspruch aus Arbeitsvertrag

Damit ein Anspruch aus § 611a BGB besteht, müsste der Arbeitsvertrag zwischen Hans H. und Gerd L. wirksam sein. Der Vertrag ist jedoch wegen der Minderjährigkeit von Hans H. unwirksam. Hans H. ist wegen seines Alters nach §§ 106, 2 BGB nur beschränkt geschäftsfähig. Aus diesem Grund ist für die Wirksamkeit einer Willenserklärung von Hans H. nach § 107 BGB das Einverständnis der Eltern erforderlich (vgl. §§ 1626, 1629 BGB).

Eine Ausnahme stellen Willenserklärungen dar, durch deren Abgabe nur Vorteile für den Minderjährigen folgen. Beides liegt hier nicht vor. Die Eltern haben deutlich betont, dass sie nie mit dem Arbeitsverhältnis einverstanden waren, noch ist der Arbeitsvertrag für Hans lediglich rechtlich vorteilhaft. Eher im Gegenteil. Die Eltern verwiesen darauf, dass ihrem Sohn durch Gerd L.s Arbeitsleistung kein Gewinn entstanden ist.

III. Anspruch aus den Grundsätzen des fehlerhaften Arbeitsvertrages

Definition: Ein fehlerhaftes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn die Beteiligten einen unwirksamen Vertrag geschlossen haben, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich in Vollzug gesetzt wurde und keine Wertungen entgegenstehen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, wird der Vertrag zumindest für die Vergangenheit als wirksam betrachtet. Die ersten beiden Voraussetzungen sind in unserem Fall gegeben. Wegen der Minderjährigkeit des Hans H. ist der Arbeitsvertrag unwirksam. Durch die zweiwöchige Tätigkeit wurde der Vertrag vollzogen.

ABER: Der Grundsatz des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses darf anderen gesetzlichen Wertungen nicht entgegenstehen. Hier stellt sich das Problem, dass die Unwirksamkeit des Vertrages zwar gegeben ist und somit die Grundsätze des fehlerhaften Arbeitsvertrages erfüllt sind, diese Unwirksamkeit jedoch durch die Minderjährigkeit des Hans H. begründet ist. §§ 107 ff. BGB haben den Sinn, den Minderjährigen vor rechtlich nachteiligen Folgen zu schützen. Würde man jetzt Hans H. nach den Grundsätzen des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses zur Zahlung des Arbeitslohns verpflichten, so würde das mit der Schutzfunktion der §§ 107 ff. BGB kollidieren. Aus diesem Grund ist eine Anwendung der Grundsätze des fehlerhaften Arbeitsvertrages hier nicht anwendbar.

Tipp: Mehr zum fehlerhaften Arbeitsverhältnis erfährst du in diesem Artikel!

IV. Bereicherungsrechtliche Ansprüche

Aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 und § 818 Abs. 2 BGB würde sich eigentlich ein bereicherungsrechtlicher Anspruch des Gerd L. ergeben. Allerdings steht dem nach § 818 Abs. 3 BGB entgegen, dass Hans H. durch die Arbeitsleistung des Gerd. L keinerlei Gewinn gemacht hat und damit auch nicht bereichert wurde.

Hinweis: Auch eine verschärfte Haftung kommt nicht infrage (§§ 818 Abs. 4 und 818 Abs. 1 BGB). Hier wäre im Falle der Leistungskondiktion bei Minderjährigkeit des Bereicherungsschuldners auf die Kenntnis der Eltern nach § 166 Abs. 1 BGB abzustellen.

V. Anspruch aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB

Auch Schadensersatz kann Gerd L. nicht geltend machen, da die Erziehungsberechtigten nicht mit dem Vertrag einverstanden waren und ihre Einwilligung hierfür dementsprechend fehlt.

Für Gerd L. und alle anderen, die einen Arbeitsvertrag mit einem Minderjährigen als Arbeitgeber schließen, bedeutet das, dass sie, insofern die Eltern nicht zugestimmt haben, keinerlei Ansprüche, wie Lohn, aus diesem unwirksamen Vertragsverhältnis ableiten können.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.