Ärztliche Leichenschau, §§ 20 ff. BestattG

Ärztliche Leichenschau, §§ 20 ff. BestattG

Die Feststellung des Todes und die ärztliche Leichenschau ist für Mediziner eine unangenehme, aber gesetzlich verpflichtende Aufgabe. Wie diese im Einzelnen durchzuführen ist und welche Fallstricke sich daraus ergeben können, erfahren Sie hier.
Ärztliche Leichenschau
Lecturio Redaktion

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26.02.2024

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Inhalt

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1. Rechtliche Grundlagen

Die Durchführung der Leichenschau ist juristisch im Bestattungsgesetz der Länder (BestattG) geregelt. Demnach ist bei jedem Verstorbenen und jeder Totgeburt über 500g eine Leichenschau durch einen klinisch tätigen oder niedergelassenen Arzt vorzunehmen. Im Falle der Benachrichtigung eines niedergelassenen Arztes hat dieser „die Leichenschau unverzüglich durchzuführen.“

Eine Ausnahmeregelung besteht für Notärzte, denen aufgrund fehlender Todeszeichen (s.u.) und möglicher Kollisionen mit dienstlichen Verpflichtungen nur die Feststellung des Todes obliegt. Zudem kann ein Arzt die Leichenschau verweigern, wenn er den Tod des Patienten durch einen ärztlichen Fehler selbst verschuldet hat und sich durch seine Angaben selbst belasten würde (Zeugnisverweigerungsrecht).

2. Umfang der Leichenschau

Der Umfang der ärztlichen Leichenschau ergibt sich aus der amtlichen Todesbescheinigung, die zu diesem Zwecke auszufüllen ist. Sie beinhaltet neben der Feststellung des Todes Angaben über:

  • die Identität des Toten
  • den Sterbezeitpunkt
  • die Todesursache und
  • die Todesart

Der Tote ist während der Durchführung der ärztlichen Leichenschau vollständig zu entkleiden, um etwaige Anzeichen eines nicht-natürlichen Todes (s.u.) nicht zu übersehen. Neben der Inaugenscheinnahme der Haut sind seitens des Untersuchers auch die Körperöffnungen zu inspizieren.

3. Feststellung des Todes

Die Feststellung des Todes erfordert das Vorhandensein mindestens eines sicheren Todeszeichen (s.u.) oder einer Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar ist. Sichere Todeszeichen sind:

  • Totenflecke (Livores)
  • Totenstarre (Rigor mortis) und
  • Fäulnis

Beachte: Da Todeszeichen im Kontext der notärztlichen Versorgung meist noch fehlen, ist für Notärzte die Ableitung und Dokumentation eines Nulllinien-EKGs nach mindestens 30-minütigem frustranem Reanimationsversuch als ausreichend zu betrachten. Die weitere Leichenschau erfolgt durch einen hinzugerufenen ärztlichen Kollegen (behandelnder Hausarzt), der mit der Krankengeschichte des Patienten vertraut ist.

4. Sichere Todeszeichen

Totenflecke (Livores): Totenflecke sind bläulich-livide Verfärbungen der Haut, die durch das Versacken des Blutes in die Gefäße der abhängigen Körperpartien (Hypostase) mit anschließendem Austritt von Blutbestandteilen in die Haut entstehen. Sie entwickeln sich innerhalb der ersten Stunde (20-30 Minuten post mortem) und sind nach 6- 12 Stunden vollständig ausgeprägt.

Dinge, auf die der Untersucher beim Vorhandensein von Totenflecke achten sollte sind:

  • Färbung der Totenflecke: Eine atypische Färbung der Totenflecke kann Hinweis auf eine nicht-natürliche Todesursache sein. Typisches Besispiel sind hellrote Totenflecke, die ein Indiz für Intoxikation (Kohlenmonoxid, Zyanidvergiftung) sein können, aber auch bei niedrigen Umgebungstenmperaturen auftreten können.
  • Lokalisation der Totenflecke: Das Versacken des Blutes folgt der Schwerkraft folgend  in die abhängigen Körperpartien (bei einer auf dem Rücken liegenden Leiche im Bereich des Rückens, wobei Bereiche erhöhter Druckbelastung ausgespart sind). Ungewöhnliche Lokalisationen sind Zeichen einer stattgefundenen Umlagerung und sollten stets hinterfragt werden. Merke: Eine vollständige Umlagerbarkeit ist innerhalb der ersten 6h post mortem möglich, eine partielle Umlagerbarkeit bis zu 12h nach Eintreten des Todes.
  • Wegdrückbarkeit: Die Wegdrückbarkeit der Totenflecken gibt einen Hinweis auf den Todeszeitpunkt. Merke: Totenflecke sind bis zu 36h post mortem vollständig und bis zu 48h partiell wegdrückbar.

Totenstarre (Rigor mortis): Die Totenstarre ist die Folge fehlenden ATP´s, das zur Lösung der Myofilamente (Aktin-Myosin-Bindung) benötigt wird. Sie beginnt wenige Stunden nach dem Tod und ist nach 6-12h vollständig ausgeprägt. Innerhalb dieser Zeit bildet sie sich nach mechanischem „Brechen“ erneut aus. Die klinische Überprüfung der Totenstarre erfolgt durch passives Durchbewegen der einzelnen Gelenke.

Fäulnis: Fäulnis ist eine Folge bakterieller Fermentationsprozesse. Erste Anzeichen finden sich im Bereich des rechten Unterbauches (grünliche Verfärbung), durch die geringe Distanz zwischen Darm und Haut (Verwesungsprozesse durch Darmbakterien).

5. Identitätsfeststellung

Die Feststellung der Identität kann mit Hilfe des Personalausweises oder anhand besonderer Personenmerkmale (z.B. Tätowierungen) erfolgen. Bei Unmöglichkeit der Identifizierung, die sich durch die Auffindesituation (im Freien) oder den Verwesungszustand der Leiche ergibt, ist die Polizei hinzuzuziehen.

6. Todeszeitpunkt

Der konkrete Sterbezeitpunkt ist nur in den wenigsten Fällen (z.B. frustraner Reanimationsversuch) eruierbar. In diesem Falle ist stattdessen der Auffindezeitpunkt im entsprechenden Feld zu dokumentieren.

7. Todesursache

Als Todesursache ist im Totenschein die unmittelbar zum Tode führende Erkrankung einzutragen, sowie evtl. Grunderkrankungen, durch die sich die zum Tode führende Folgekomplikation ergeben hat (Kausalkette). Endzustände wie Kreislauf- oder Atemstillstand sollten hingegen nicht dokumentiert werden.

Im Falle einer anderen zu Grunde liegenden Ursache (z.B. Unfall, Vergiftung) ist dies unter dem entsprechenden Vermerk im Totenschein zu dokumentieren

Beispiel: Eine 45jährige Radfahrerin wird mit einer pertrochantären Femurfraktur aufgrund eines Verkehrsunfalls (Anprallunfall durch PkW) in die Klinik eingeliefert. Der Unfall ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit. Die Fraktur wird operativ versorgt und die Patientin im Anschluss intensivmedizinisch üerwacht. Im Zuge der Immobilisation erleidet die Patientin eine tiefe Beinvenenthrombose (kompressionssonographisch gesichert) mit nachfolgender fulminanter Lungenembolie, woran sie schließlich verstirbt.

Der Eintrag in den Totenschein wäre wie folgt vorzunehmen:

Todesfallursache/Klinischer Befund

I. Unvermeidbar zum Tode führende Erkrankung a) unmittelbare Todesursache: Fulminante Lungenembolie
Vorangegangene Ursachen:…b) als Folge vonTiefe Beinvenenthrombose
c) als Folge von Pertrochantäre Femurfraktur
Andere wesentliche Krankheiten: Krankheiten, die zum Tode beigetragen haben…

Ferner wäre unter dem Punkt „Weitere Angaben zur Klassifikation der Todesursache“ der Unfallhergang und die Art des Unfalls (Wegeunfall) zu vermerken.

8. Todesart

Zur Klassifizierung der Todesart gibt es 3 Kategorien:

Natürlicher Tod: Als natürlicher Tod gilt jeder Tod als Folge einer vorausgegangenen Erkrankung.

Nicht natürlicher Tod: Ist ein äußerer Umstand (z.B. Unfall, Vergiftung, Suizid, Fremdeinwirkung) für das Eintreten des Todes verantwortlich oder wahrscheinlich, ist ein nicht- natürlicher Tod zu bescheinigen.

Zeichen eines durch Fremdbeibringung verursachten Todes können sein:

  • untypische Lokalisation oder Färbung von Totenflecken
  • untypische Auffindesituation
  • Hämatome
  • Strang- oder Drosselmarken
  • Stauungsblutungen (u.a. petechiale Blutungen im Bereich der Bindehäute)
  • Schnitt- und Stichverletzungen
  • Abwehrverletzungen
  • Schusswunden u.a.

Beachte: Auch im Falle einer zum Tode führenden Folgekomplikation nach stattgehabtem Unfall oder einem anderen äußeren Ereignis ist ein nicht-natürlicher Tod zu bescheinigen! So auch im oben genannten Beispiel, in dem sich die Kausalkette der Lungenembolie auf ein Unfallereignis (Anprallunfall durch PkW) zurückführen lässt.

Ungeklärte Todesart: Gibt es weder Anzeichen für einen natürlichen Tod (z.B. Versterben eines Säuglings oder Kleinkindes ohne vorbestehende schwere Grunderkrankung) noch für einen nicht natürlichen Tod, ist im Totenschein die Todesart als ungeklärt zu vermerken.

Beachte: Finden sich Hinweise auf einen nicht-natürlichen Tod, so ist zur Sicherung der Spurenlage die Leichenschau umgehend zu unterbrechen und die Polizei hinzuzurufen. Desweiteren ist die Polizei immer dann zu benachrichtigen, wenn die Todesart nicht zu klären oder die Leiche nicht zu identifizieren ist.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.