Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Im 2. Staatsexamen sowie in mündlichen Prüfungen und Zusatzfragen zur Strafrechtsklausur sind die Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote ein beliebtes Prüfungsthema. Hier lässt sich einerseits das Wissen des Prüflings abfragen, andererseits kann die Fähigkeit zur sauberen juristischen Argumentation überprüft werden. Damit in der Prüfung alles reibungslos klappt, können Sie hier Ihr Wissen auffrischen.
Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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Allgemeines

Grundsätzlich dient das Strafverfahren der Erforschung der materiellen Wahrheit. Der Richter soll nach dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 261 der StPO sein Urteil nach einer umfassenden Beweiswürdigung fällen. Dieses Dogma gilt allerdings nicht absolut. Denn die Grundrechte des Beschuldigten müssen bei der Aufklärung von Straftaten beachtet werden. Die umfassende Beweiswürdigung muss daher ggf. hinter die Beachtung der Grundrechte des Beschuldigten zurücktreten.

beweisverbote
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I. Beweiserhebungsverbote

Definition: Durch Beweiserhebungsverbote soll verhindert werden, dass Beweise durch den Einsatz bestimmter verbotener Beweismittel oder Methoden erlangt werden.

Ein Beweis darf also nicht erhoben werden. So sind die in § 136a StPO genannten Beweismethoden verboten. Zu diesen zählen unter anderem Misshandlung, Ermüdung, körperlichen Eingriff, Verabreichung von Mitteln, Quälerei, Täuschung und Hypnose. Sie sind nicht abschließend.

verbotene vernehmungsmethoden
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Das Beweiserhebungsverbot kann sich aber auch auf die Beweisthemen beziehen. So ist z.B. die Aufklärung von Staatsschutzgeheimnissen gem. §§ 93 StGB, § 54 StPO verboten. Auch die Beweismittel können im Einzelfall unzulässig sein. So dürfen Aussagen zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (§ 52 StPO), die von dem Weigerungsrecht Gebrauch machen, nicht erhoben werden.

Daraus ergeben sich folgende Beweiserhebungsverbote:

  • Beweismittelverbote (z.B. Schweigerecht, ZVR)
  • Beweisthemenverbote (z.B. getilgte Vorstrafen, Amtsverschwiegenheit)
  • Beweismethodenverbote (z.B. § 136 a StPO)

II. Beweisverwertungsverbote

Definition: Die Beweisverwertungsverbote regeln, dass bestimmte Ergebnisse bei der freien richterlichen Beweiswürdigung des Richters nicht berücksichtigt werden dürfen.

Sie stehen ausdrücklich im Gesetz oder sind ungeschrieben. Man unterscheidet selbstständige und unselbstständige Beweisverwertungsverbote.

1. Unselbständige Beweisverwertungsverbote

Sofern schon die Beweiserhebung unzulässig war, hat dies die umfassende Unzulässigkeit der Verwertung des so erlangten Beweismittels zur Folge. Dies darf auch nicht durch ein Rückgriff auf andere Beweismittel umgangen werden! Sofern die Aussage des Beschuldigten unter Verstoß gegen § 136a Abs. 2 StPO (z.B. nach Ermüdung) erlangt wurde, darf auch nicht der verhörende Polizeibeamte als Zeuge vom Hörensagen vernommen werden, da es ein absolutes Verwertungsverbot ist. Das Beweisverwertungsverbot selbst ist in § 136a Abs. 3 StPO geregelt.

Unselbständige Beweisverwertungsverbote
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a) Die Rechtskreistheorie

Falls das Gesetz nicht ausdrücklich regelt, dass aus einem Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot folgt, muss dies durch Auslegung der Norm ermittelt werden.

Definition: Nach der vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Rechtskreistheorie ist danach zu fragen, ob das missachtete Beweisverwertungsverbot den Rechtskreis des Angeklagten schützt.

Sofern die Auslegung ergibt, dass die Norm den Rechtskreis des Angeklagten schützt, muss anschließend eine Abwägung vorgenommen werden.

Beispiel: Eine Missachtung der Regeln über die Belehrung von Zeugen über ihre Auskunftsverweigerungsrechte nach § 55 Abs. 2 StPO führt nach Ansicht des BGH nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, da diese Norm nicht den Rechtskreis des Beschuldigten schützt.

b) Abwägungslehre

Definition: Schützt die Norm den Rechtskreis des Beschuldigten, muss nach der Abwägungslehre des BGH eine Abwägung zwischen den Rechten des Angeklagten und dem Strafverfolgungsinteresse des Staats durchgeführt werden.

Die Abwägung entscheidet über die Annahme eines Beweisverwertungsverbots. Kriterien bei dieser Abwägung sind die Intensität des Verstoßes gegen das Beweiserhebungsverbot, eine eventuelle Vorsätzlichkeit des Verstoßes, die Schwere der Tat und die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung.

c) Hypothese der rechtmäßigen Alternativerlangung

Definition: Selbst wenn es zu einem Beweisverwertungsverbot kommt, kann der Beweis nach der vom BGH entwickelten Hypothese der rechtmäßigen Alternativerlangung eventuell noch verwertbar sein.

Danach kann die Verwertung ausnahmsweise stattfinden, wenn der Beweis auch durch eine alternativ mögliche rechtmäßige Beweiserhebung hätte gewonnen können. Beweiserhebungsfehler sind dann aber zugunsten des Beschuldigten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.

2. Selbständige Beweisverwertungsverbote

Bei den selbstständigen Beweisverwertungsverboten gibt es kein vorheriges Beweiserhebungsverbot. Vielmehr werden diese direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet. Im Gegensatz zu den unselbstständigen Beweisverwertungsverboten ist die Beweiserhebung rechtmäßig und dennoch verstößt die Beweisverwertung gegen das Grundgesetz. Ein selbstständiges Beweisverwertungsverbot kann sich unter anderem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG ergeben.
Dies kann z.B. bei der Beweisverwertung eines Tagebuchs des Beschuldigten eine Rolle spielen.

Selbständige Beweisverwertungsverbote
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Fazit

Die Beweiserhebung- und Beweisverwertungsverbote gelten spätestens im 2. Staatsexamen als Dauerbrenner. Daher sollten Problemkonstellationen rund um diese Themen bei Examenskandidaten gut sitzen. Und gute Kenntnisse der StPO werden von Prüfern meist wohlwollend honoriert.

Vertiefungsvideo von RA Stefan Koslowski: Beweisverbote Grundlagen.

Die Lecturio-Redaktion

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eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.