Computerbetrug, § 263a StGB

Computerbetrug, § 263a StGB

Der Computerbetrug (§ 263a StGB) ist – insbesondere aufgrund seines Streits um das Merkmal “unbefugt” – beliebt in Klausuren und im Examen. Dieser Beitrag vermittelt das wichtigste Wissen über die verschiedenen Tatbestandsmerkmale des Computerbetrugs sowie den Streit um die Auslegung des Merkmals “unbefugt”.
Computerbetrug
Lecturio Redaktion

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15.09.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zum Computerbetrug

Abs. 1 des § 263a StGB enthält den Computerbetrug und lautet:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie bereits durch den Gesetzestext und die systematische Stellung des Computerbetrugs (§ 263a StGB) ersichtlich, hat dieser deutliche Parallelen mit dem Betrug (§ 263 StGB).

Allgemeines zum Computerbetrug
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Tipp: Keine Lust zu Lesen? Dann empfehlen wir dieses Video zum Computerbetrug.

II. Schema: Computerbetrug

Bei der Klausur kann sich an folgendem Prüfungsschema für den Computerbetrug (§ 263a StGB) orientiert werden:

  • I. Tatbestand
  • 1. Tathandlung
    • a) Unrichtige Gestaltung des Programms
    • b) Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
    • c) Unbefugte Verwendung von Daten
    • d) Sonst unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
  • 2. Dadurch Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs
  • 3. Dadurch Vermögensschaden
  • 4. Vorsatz
  • 5. Bereicherungsabsicht
  • II. Rechtswidrigkeit
  • III. Schuld

III. Tatbestandsvoraussetzungen des Computerbetrugs

1. Tathandlungen

Die Tathandlungen des Computerbetrugs sind jeweils aufgrund der Funktion und der systematischen Stellung des § 263a StGB betrugsnah auszulegen.

a) Unrichtige Gestaltung des Programms

Definition: Ein Programm ist eine durch Daten fixierte Arbeitsanweisung an den Computer.

Definition: Eine unrichtige Gestaltung liegt vor, wenn das Programm derart manipuliert wird, dass es zu inhaltlich unrichtigen Sachverhalten kommt.

Beispiel: Ein Computerprogramm einer Bank wird derart umgestaltet, dass bei jeder Überweisung 10% des Betrages an einen Bankmitarbeiter überwiesen werden.

b) Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten

Der Datenbegriff entspricht dem des § 202a Abs. 2 StGB.

Definition: Danach sind Daten nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Definition: Unrichtig sind die Daten, wenn sie nicht dem in Wahrheit gegebenen Sachverhalt entsprechen.

Definition: Unvollständig sind sie, wenn sie den in Rede stehenden Sachverhalt nicht erkennen lassen.

Definition: Verwendet werden die Daten, wenn sie in den Datenbearbeitungsvorgang eingebracht werden.

Beispiel: Benutzung einer gefälschten EC-Karte

c) Unbefugte Verwendung von Daten

Die Tathandlung „unbefugte Verwendung von Daten“ ist die wohl examensrelevanteste Variante des Computerbetrugs (§ 263a StGB).

Hierbei ist das Merkmal „unbefugt“ streitig:

Unbefugte Verwendung von Daten
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Nach herrschender Meinung ist eine Verwendung von Daten dann unbefugt, wenn sie Täuschungsäquivalenz aufweist (betrugsspezifische Auffassung). Täuschungsäquivalenz liegt vor, wenn das Verhalten des Täters gegenüber einem Menschen Täuschungscharakter hätte. Für diese Ansicht spricht die Funktion, die systematische Stellung und die Strukturverwandtschaft und Parallele der Vorschrift zum Betrug.

Beispiel: Abhebung von Geld mittels EC-Karte und dazugehöriger PIN gegen den Willen des Verfügungsberechtigten.

d) sonst unbefugte Einwirkung auf den Ablauf

Bei Var. 4, also der sonst unbefugten Einwirkung auf den Ablauf, handelt es sich um einen Auffangtatbestand für die von den vorigen Varianten nicht erfassten Einwirkungen. Aufgrund des Bestimmtheitsgebots ist diese Tatmodalität jedoch restriktiv auszulegen.

Das Merkmal “unbefugt” wird dabei nach herrschender Meinung wie auch bei Var. 3 betrugsspezifisch ausgelegt.

Der Anwendungsbereich von Var. 4 ist jedoch nur gering und bezieht sich insbesondere auf zukünftige, noch unbekannte Einwirkungsmöglichkeiten.Beispiele: Output- und Konsolmanipulationen; systematisches Leerspielen von Geld- und Glücksspielautomaten(str., wird tlw. schon unter Var. 3 subsumiert)

2. Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs

Weiter muss für den Computerbetrug (§ 263a StGB) das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflusst werden.

Definition: Ein Datenverarbeitungsvorgang ist ein automatisierter Vorgang, bei dem durch Aufnahme von Daten und ihrer Verknüpfung durch Programme bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt werden.

Definition: Eine Beeinflussung dieser Arbeitsergebnisse liegt vor, wenn die Tathandlung zumindest mitursächlich für das Ergebnis der Datenverarbeitung war.

3. Vermögensschaden

Der Vermögensschaden beim Computerbetrug (§ 263a StGB) richtet sich nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung.

Danach liegt ein Schaden vor, wenn ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach der schädigenden Handlung ergibt, dass die Vermögensminderung nicht unmittelbar durch ein vermögenswertes Äquivalent voll ausgeglichen wurde.

4. Bereicherungsabsicht

Schließlich muss für den Computerbetrug noch Bereicherungsabsicht vorliegen.

Definition: Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Die Bereicherungsabsicht hat drei Bestandteile:

Bereicherungsabsicht
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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.