Das Recht auf Nacherfüllung, § 439 BGB

Das Recht auf Nacherfüllung, § 439 BGB

Wenn ein Mangel der Kaufsache tatsächlich vorliegt, hat der Käufer die Gewährleistungsrechte aus § 437 BGB. Insbesondere das Recht auf Nacherfüllung aus § 439 BGB verdient besondere Beachtung. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Schema des § 439 BGB sowie den Voraussetzungen der Nacherfüllung (§ 439 BGB).
Recht auf Nacherfüllung
Lecturio Redaktion

·

04.01.2024

·

Inhalt

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I. Gewährleistungsrechte, § 437 BGB

Zunächst ist stets zu beachten, dass der Verkäufer gem. § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die vertragliche Hauptpflicht hat, dem Käufer die Sache mangelfrei zu verschaffen. Daraus folgt, dass der Käufer eine mangelhafte Sache nicht annehmen muss und die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann.

Tipp: Wann eine Sache nach § 434 BGB mangelhaft ist erfährst du in diesem Artikel.

Die Rechte des Käufers aus § 437 BGB (Gewährleistungsrechte) ergeben sich deshalb erst nach Gefahrübergang, §§ 446, 447 BGB.

§§ 437 Nr. 1, 439 BGB normiert den Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung.

§ 437 BGB lautet:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, [Nr. 1] nach § 439 Nacherfüllung verlangen, […]

II. Schema: Nacherfüllung, § 439 BGB

Das Prüfungsschema der Nacherfüllung, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB gliedert sich wie folgt:

  • I. Kaufvertrag, § 433 BGB
  • II. Mangel, § 434 BGB
    • 1. Sachmangel gem. § 434 BGB oder Rechtsmangel gem. § 435 BGB
    • 2. Bei Gefahrübergang, §§ 434 Abs. 1 S. 1, 446, 447 BGB
  • III. Nacherfüllung, §§  437 Nr. 1, 439 BGB
  • IV. Kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte

II. Nacherfüllung, § 439 BGB

Durch die Nacherfüllung (§ 439 BGB) soll der Käufer die vertraglich geschuldete, mangelfreie Sache erhalten (Nacherfüllungsschuldverhältnis). Der Nacherfüllungsanspruch (§ 439 BGB) ist damit die Verlängerung des eigentlichen Anspruches. Daraus folgt, dass die Nacherfüllung selbst auch mangelfrei erfolgen muss.

Der Verkäufer hat grundsätzlich ein „Recht zur zweiten Andienung“, er darf also versuchen den Mangel der Kaufsache durch Nacherfüllung (§ 439 BGB) zu beseitigen.

Dem Interesse des Käufers, sich vom Kaufvertrag zu lösen, steht somit das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung entgegen. Der Käufer kann also erst von dem Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Nacherfüllung gemäß § 439 BGB fehlgeschlagen ist.

Tipp: Keine Lust zu lesen? Dann empfehlen wir dieses Video zur Nacherfüllung (§ 439 BGB).

1. Nachbesserung oder Nachlieferung

§ 439 Abs. 1 lautet:

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Der Käufer hat grundsätzlich nach § 439 BGB ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dies gilt jedoch nicht unbeschränkt. So wird bei Gattungsschulden zumeist die Lieferung einer neuen Sache sinnvoller sein.

Nachbesserung oder Nachlieferung
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Nach Festlegung des Käufers auf die Art der Nacherfüllung (§ 439 BGB) hat dieser eine angemessene Frist zu setzen. Dieses Fristsetzungserfordernis ergibt sich daraus, dass auch die anderen Gewährleistungsrechte (Rücktritt und Schadensersatz) des Käufers aus § 437 BGB ein solches erfordern. Das Fristsetzungserfordernis kann nach diesen Vorschriften auch für die Nacherfüllung entfallen (etwa bei ernsthafter und endgültiger Verweigerung des Verkäufers zur Nacherfüllung).

a) Nacherfüllung bei einem Stückkauf

Die Nacherfüllung (§ 439 BGB) orientiert sich grundsätzlich am Leistungsinteresse des Käufers bei Vertragsabschluss.

Kann die Kaufsache repariert oder das Leistungsinteresse mit der Nachlieferung einer anderen Kaufsache zufrieden gestellt werden, ist die Nacherfüllung (§ 439 BGB) nicht schon durch das Vorliegen eines Stückkaufs ausgeschlossen.

Handelt es sich um einen explizit vereinbarten Kaufgegenstand, dann kommt bei dessen Mangelhaftigkeit für die Nacherfüllung nur Beseitigung des Mangels in Betracht. Eine Ersatzlieferung scheidet logisch aus. Ist auch eine Mangelbeseitigung nicht möglich, verbleiben nur die restlichen Gewährleistungsrechte aus § 437 BGB.

Das klassische Beispiel stellt der Gebrauchtwagenkauf dar: Der BGH differenziert bei den Gebrauchtwagen danach, ob der Käufer den konkreten Wagen besichtigt, weswegen er einen persönlichen Eindruck von dem Wagen hat, oder ob er bloß einen Gebrauchtwagen über eine Liste nach bestimmten Merkmalen auswählt. Bei Vorliegen der ersten Variante ist eine Ersatzlieferung ausgeschlossen, bei der zweiten jedoch nicht.

b) Nacherfüllungsort

Der Nacherfüllungsort richtet sich grundsätzlich nach der Parteivereinbarung. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, ist umstritten, ob der ursprüngliche Erfüllungsort oder der  Ort an dem sich die Sache gegenwärtig befindet Nacherfüllungsort sein soll. Nach der herrschenden Meinung ist der ursprüngliche Erfüllungsort auch regelmäßig der Nacherfüllungsort.

2. Aus- und Einbaukosten, § 439 Abs. 3 BGB

Gem. § 439 Abs. 3 BGB schuldet der Verkäufer Aufwendungsersatz für den Ein- und Ausbau einer mangelhaften Kaufsache, wenn der Käufer die Sache gemäß ihrer Art und ihres Verwendungszwecks in eine andere Sache eingebaut oder angebracht hat.

Gem. § 475 Abs. 6 BGB kann der Käufer einen Vorschuss verlangen, wenn ein Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 Abs. 1 BGB vorliegt.

Aus- und Einbaukosten
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3. Verweigerungsrecht des Verkäufers, § 439 Abs. 4 BGB

Aus § 439 Abs. 4 S. 1 BGB ergibt sich, dass der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann, wenn diese unverhältnismäßig teuer ist. § 439 Abs. 4 S. 2 BGB gibt einige Hinweise, wann dies der Fall sein kann. Danach sind der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

Grundsätzlich ist bei Vorliegen einer solchen Unverhältnismäßigkeit die andere Art der Nacherfüllung zu leisten. Sollten beide Arten der Nacherfüllung (§ 439 BGB) unverhältnismäßig sein, scheiden beide aus.

Sollte der Käufer Ersatzlieferung verlangen, kann der Verkäufer diese verweigern, wenn der Mangel unbedeutend ist und ohne erhebliche Nachteile für den Käufer behoben werden kann.

Auch kann der Verkäufer die Mangelbeseitigung bei faktischer Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 2 BGB oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 275 Abs. 3 BGB verweigern.

4. Nacherfüllung wird verweigert, schlägt fehl oder wird trotz Fristsetzung nicht vorgenommen

Wird die Nacherfüllung (§ 439 BGB) verweigert, schlägt sie fehl oder wird trotz Fristsetzung nicht vorgenommen, bleibt dem Käufer die Möglichkeit zurückzutreten, zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen, § 437 BGB.

Tipp: Keine Lust zu lesen? Dann empfehlen wir dieses Video zur Nacherfüllung (§ 439 BGB).

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.