Das Rechtsgeschäft: Überblick und Abgrenzung

Das Rechtsgeschäft: Überblick und Abgrenzung

Schon zu Beginn des Studiums bis hin zum Examen wird der Student mit der Aussage konfrontiert, dass die klassischen Rechtsgeschäfte von den sogenannten Realakten und (rechts-) geschäftsähnlichen Handlungen abzugrenzen seien. Was es mit dem Rechtsgeschäft auf sich hat, welche Regeln für dieses gelten und wie die Abgrenzung zu Realakten und geschäftsähnlichen Handlungen erfolgt, erklärt daher dieser Artikel.
Rechtsgeschäft
Lecturio Redaktion

·

19.02.2024

·

Inhalt

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I. Das Rechtsgeschäft

Zu Beginn sollte man sich die Definitionen des Rechtsgeschäfts vor Auge führen, da diese im Gesetz nicht näher definiert wird.:

Definition: Ein Rechtsgeschäft ist eine Handlung oder Handlungsmehrheit, bei der mindestens eine Handlung eine auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtete Willenserklärung darstellt.

Das Rechtsgeschäft muss somit mindestens eine Willenserklärung aufweisen. Die das im Einzelfall verfolgte Rechtsgeschäft konkretisiert.

Willenserklärung Definition:

Definition: Willenserklärung ist jede Kundgabe eines Willens, die darauf gerichtet ist, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.

Es gibt sowohl mehrseitige als auch einseitige Rechtsgeschäfte.

Der wohl wichtigste Fall der mehrseitigen Rechtsgeschäfte ist der Vertrag in all seinen Ausprägungen, wie etwa der Kaufvertrag (§ 433 BGB), oder die Bürgschaft (§ 765 BGB).

Einseitiges Rechtsgeschäft:

Definition: Für ein einseitiges Rechtsgeschäft ist nur eine Willenserklärung nötig, damit das Rechtsgeschäft wirksam wird.

  • Ein empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft wird nur wirksam, wenn es dem Erklärungsgegner zugeht, Beispiele: Kündigung (z.B. nach § 568 BGB), Anfechtung (§ 142 BGB) oder Rücktritt (§ 349 BGB)
  • Ein nicht empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft ist zum Beispiel die Testamentserrichtung (§§ 1937, 2247 BGB)

Andere Beispiele für ein einseitiges Rechtsgeschäft sind:

  • Bevollmächtigung (§ 167 BGB)
  • Eigentumsaufgabe (§§ 928, 959 BGB)

II. Abgrenzung des Rechtsgeschäfts

Das Rechtsgeschäft ist von der geschäftsähnlichen Handlung sowie dem Realakt abzugrenzen.

1. Abgrenzung Rechtsgeschäft zur geschäftsähnlichen Handlung

Definition: Geschäftsähnliche Handlungen sind Erklärungen, deren Rechtsfolgen kraft Gesetzes eintreten, ohne Rücksicht darauf, ob sie gewollt sind.

Beispiele für Geschäftsähnliche Handlungen sind:

  • Fristsetzung (etwa § 281 Abs. 1 S. 1 BGB) oder Mahnung (§ 286 Abs. 1, 2 BGB)
  • Verlangen von Schadensersatz (§ 281 IV BGB)

Bei den geschäftsähnlichen Handlungen ist – im Gegensatz zum Rechtsgeschäft – erkennbar, dass durch diese keine Rechtsfolge direkt gewollt ist, aber durch eine gesetzliche Normierung eine solche nichtsdestotrotz eintritt. Dies ist das wesentliche Merkmal der geschäftsähnlichen Erklärung. Da auch bei diesen eine Erklärung vorliegt, stehen die geschäftsähnlichen Erklärungen den Rechtsgeschäften sehr nahe, weshalb einige Regeln über die Rechtsgeschäfte hier häufig analog anzuwenden sind:

  • die Regeln über die Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB)
  • die Anfechtungsregeln (§§ 119 ff. BGB)
  • das Wirksamwerden (§§ 130 ff. BGB) und die Auslegung (§§ 133, 157 BGB)
  • die Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB)
  • die Einwilligung und Genehmigung (§§ 182 ff. BGB)

Ob eine Analogie anzunehmen ist, sollte jedoch stets am Einzelfall entschieden werden.

2. Abgrenzung Rechtsgeschäft zum Realakt

Definition: Realakte sind Handlungen, die lediglich auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolges gerichtet und typischerweise weder auf ein Rechtsverhältnis oder auf Rechtsfolgen bezogen sind, an die das Gesetz aber unabhängig vom Parteiwillen bestimmte Rechtsfolgen knüpft.

Beispiele für Realakte sind:

  • Einbringen von Sachen in Mieträume (§ 562 Abs. 1 S. 1 BGB)
  • Besitzerwerb (§ 854 BGB)
  • Verarbeitung (§ 950 BGB) oder Verbindung und Vermischung (§§ 946-948 BGB)

Was einen Realakt ausmacht, wird vor allem bei den Regelungen zur Verarbeitung, Verbindung und Vermischen deutlich. Es handelt sich um eine tatsächliche Handlung, an welche das Gesetz Rechtsfolgen knüpft.

Zu beachten ist, dass bei den Realakten die Regeln über die Geschäftsfähigkeit, Anfechtung etc. nicht analog angewendet werden können, da die Rechtsfolgen kraft Gesetzes eintreten und es im Gegensatz zu den geschäftsähnlichen Erklärungen sogar bereits an einer Erklärung fehlt.

3. Abstufungsverhältnis

Es liegt somit eine Art Abstufungsverhältnis zwischen den Dreien vor:

  • Bei dem Rechtsgeschäft wird durch eine Erklärung bewusst eine bestimmte Rechtsfolge herbeigeführt.
  • Hingegen gibt es auch eine Erklärung bei den geschäftsähnlichen Handlungen, diese führt allerdings automatisch (ohne den Willen der Partei) eine Rechtsfolge herbei.
  • Bei den Realakten schließlich liegt nicht einmal eine Erklärung vor, sondern ein tatsächliches Handeln, welches automatisch eine Rechtsfolge auslöst.

III. Fazit

Wie man sehen kann, ist die Abgrenzung nicht allzu schwer, wenn man darauf achtet, ob die Rechtsfolge kraft Gesetzes (geschäftsähnliche Handlung) oder kraft Willensäußerung (Rechtsgeschäft) eintritt. Mangelt es bereits an der Willensäußerung, liegt ein Realakt vor. Dies ist vor allem wichtig, um auch zwischen Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft zu differenzieren! Denn ein Verpflichtungsgeschäft beruht immer auf einem Rechtsgeschäft und ein Verfügungsgeschäft auf einem Realakt!

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.