Das Schulwesen, Art. 7 GG

Das Schulwesen, Art. 7 GG

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland organisiert in Art. 7 GG das Verhältnis zwischen Schulen, ihren Trägern und den Institutionen des Staates. Zu diesen Regelungsbereichen gehören auch die Rolle der Eltern, der Schüler, des Lehrpersonals und die Bedeutung des Schulwesens für die deutsche Gesellschaft. Der nachfolgende Beitrag enthält einen Überblick zum Inhalt des Schulwesens iSd. Art. 7 GG.
Schulwesen
Lecturio Redaktion

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20.02.2024

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Inhalt

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I. Die staatliche Schulaufsicht, Art. 7 Abs. 1 GG

Art. 7 Abs. 1 GG lautet:

Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Art. 7 Abs. 1 GG enthält kein Grundrecht, obwohl es systematisch im ersten Abschnitt des Grundgesetzes geregelt ist, sondern den Auftrag der staatlichen Schulaufsicht.

Die Schulaufsicht ist die „Gesamtheit der staatlichen Befugnisse zur Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens“ (BVerwGE 6, 101 (104)), die nach den Grundsätzen i.S.d. Art. 30 GG den Ländern gebührt.

staatliche Schulaufsicht
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Art. 7 Abs. 1 GG verbannt nicht das Erziehungsrecht der Eltern i.S.d. Art. 6 Abs. 2 GG, sondern muss mit diesem i.S.d. praktischen Konkordanz in Ausgleich gebracht werden.

Subjektive Abwehrrechte gegen staatliche Maßnahmen im Schulbereich ergeben sich somit nur aus Art. 7 Abs. 2, Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 S. 1 GG. Dies bedeutet, dass in anderen Fallgruppen die sonstigen Grundrechte, insbesondere Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG, als Grundrechtsmaßstab zu prüfen sind.

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II. Der Religionsunterricht, Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3 GG

Art. 7 Abs. 2 GG lautet:

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

1. Schutzbereich

Nach Art. 7 Abs. 2 GG bestimmen die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht. Somit besteht hier eine Konkretisierung des elterlichen Erziehungsrechts i.S.d. Art. 6 Art. 2 GG.

Art. 7 Abs. 3 S. 1 und S. 2 lautet:

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.

Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG beinhaltet folglich ein Grundrecht der Religionsgemeinschaften bezüglich des Aufbaus, des durch Art. 7 Abs. 3 S. 1 GG an amtlichen Schulen als diszipliniertem Lehrfach, garantierten Religionsunterrichts.

Hingegen enthält Art. 7 Abs. 3 S. 3 GG das Recht für Lehrer, die Unterrichtung in Religion zurückzuweisen, wonach es ihre Religions- und Weltanschauungsfreiheit i.S.d. Art. 4 Abs. 1 GG konkretisiert. Art. 7 Abs. 3 S. 3 GG lautet:

Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Zusammengefasst, werden also durch Art. 7 Abs. 2 und  Abs. 3 GG immer andere Grundrechte konkretisiert.

Merke: Die Einführung eines verpflichtenden Ethikunterrichts ist verfassungsmäßig, solange der Ethikunterricht mit dem angebotenen Religionsunterricht gleichwertig ist.

2. Eingriff und Rechtfertigung

Eingriffe in die Selbstbestimmungen i.S.d. Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3 GG bestehen in einer Behinderung der garantierten Freiheiten.

Solche Eingriffe sind nicht zulässig und aus Gründen des öffentlichen Interesses – soweit ersichtlich – auch nicht erforderlich.

Merke: Der Staat darf niemanden zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichten!

III. Die Privatschulfreiheit, Art. 7 Abs. 4 und Abs. 5 GG

Art. 7 Abs. 4 GG lautet:

Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. […]

1. Schutzbereich

Persönlich geschützt von Art. 7 Abs. 4 und Abs. 5 GG werden natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts und Religionsgemeinschaften. Art. 7 Abs. 4 garantiert folglich Privatpersonen und Gruppen das Recht, Privatschulen zu errichten.

Definition: Privatschulen sind alle nicht von staatlichen Trägern betriebenen Schulen.

Nicht erfasst sind Hochschulen und Fachhochschulen, da diese von Art. 5 Abs. 3 GG erfasst sind. Unterschieden werden muss lediglich zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen, BVerfGE 6, 309 (355).

Geschützt werden Errichtung und Betreiben der Privatschulen, insbesondere die Festlegung eigenverantwortlicher Unterrichtsgestaltung, einschließlich der Lernmethoden, der weltanschaulichen Basis und und der Erziehungsziele. Geschützt werden auch die freie Wahl der Lehrer und der Schüler.

Hieraus entsteht eine Schutz- und Förderungspflicht, die außerdem wirtschaftliche Unterstützung enthalten kann, deren Hintergründe im Einzelnen streitig sind, BVerfGE 27, 195 (200 f.).

2. Eingriff und Rechtfertigung

Eingriffe in die Privatschulfreiheit liegen in sämtlichen Befehlen, die das Anfertigen oder Ausüben einer Privatschule verunstalten. Die h.L. betrachtet dabei das Genehmigungserfordernis des Art. 7 Abs. 4 S. 2 GG nicht als Eingriff, sondern als ein normgeprägtes Grundrecht.

Tipp: Prüfe hier, immer die Ausgestaltung des Genehmigungserfordernisses, das sich zu jeder Zeit in einen Eingriff ändern kann. Bedenke auch hier wieder, dass ein Eingriff in der Nichtgewährung einer geschuldeten Leistung liegen kann.

Art. 7 Abs. 4 GG stellt keinen Gesetztesvorbehalt dar, die Privatschulfreiheit unterliegt somit dem sog. verfassungsimmanenten Gesetzesvorbehalt.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.