Das Demokratieprinzip, Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GG

Das Demokratieprinzip, Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GG

Das Demokratieprinzip in Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GG ist eines der Staatsstrukturprinzipien der Bundesrepublik. Das Demokratieprinzip verpflichtet den Staat auf einen demokratischen Aufbau. Es gibt verschiedene Ausprägungen des Demokratieprinzips, die in diesem Artikel ausführlich erläutert werden.
demokratieprinzip
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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Das Demokratieprinzip wird in Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GG normiert.

Definition: Demokratie meint Volksherrschaft.

Diese Volksherrschaft findet auf verschiedene Weisen Ausdruck, die im Folgenden erörtert werden sollen.


Demokratie 1
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I. Volkssouveränität

In Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG findet sich die Aussage, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgehen soll. Das Volk gilt selbst als Souverän, d.h. es leitet die ihm zustehende Staatsgewalt von keiner höheren Macht ab. Alle Kompetenz staatlicher Stellen sind auf das Volk zurückzuführen. Dementsprechend wird mittels der Volkssouveränität die staatliche Machtausübung legitimiert.

Definition: Staatsgewalt meint nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter.

Das „jedenfalls“ in der Formulierung des Bundesverfassungsgerichts soll darauf hinweisen, dass die Normierung der Staatsgewalt im Rahmen des Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG nicht abschließend ist.

Der Begriff der Staatsgewalt ist weit zu verstehen und meint die Handlungen von Legislative, Exekutive und Judikative, sowie das Handeln aller juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sogar bei privatrechtlichem Verwaltungshandeln ist das Vorliegen der Staatsgewalt zu bejahen.

Fraglich ist weiter, welche Personen der Begriff des „Volks“, von dem die Staatsgewalt ausgeht, umfasst.

Nach einer Mindermeinung umfasst das „Volk“ die gesamte Bevölkerung. Alle, die von der Ausübung der Staatsgewalt betroffen sind, sollen diese legitimieren können. Hiergegen spricht allerdings Art. 79 Abs. 3 GG: Eine Änderung des Verständnisses der Verfassung wäre nur unter Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel möglich.

Nach herrschender Ansicht ist das deutsche Volk, wie es in der Präambel des Grundgesetzes genannt wird, der Legitimationsträger der Staatsgewalt. Als Argumente werden hier Historik und Systematik der Regelungen angeführt. Zwischen den Staatsangehörigen und dem betreffenden Staat besteht eine wechselseitige Treuebeziehung.

Eine Ausnahme besteht im Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer: Gem. Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG i.V.m. Art. 22 Abs. 1 AEUV sind sie wahlberechtigt.

II. Wahlen und Abstimmungen

Von der Legitimation der Staatsgewalt ist die Ausübung der Staatsgewalt in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG zu unterscheiden.

Die Staatsgewalt wird einerseits durch das Volk selbst durch Wahlen und Abstimmungen und gegenüberstehend von besonderen Organen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Verwaltung ausgeübt.

Definition: Wahlen sind Entscheidungen über Personalfragen.

Das Demokratieprinzip verlangt, dass Wahlen periodisch wiederkehrend stattfinden. Dies ist allein schon notwendig, um das Handeln der verantwortlichen Personen ausreichend auf den Willen des Volkes stützen zu können.

Definition: Abstimmungen sind Entscheidungen über Sachfragen.

Die direkte Einflussnahme über Abstimmungen ist über Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide, Volksbefragungen und Verfassungsreferenden möglich.

Volksinitiativen wollen das Parlament zwingen, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen.

Bei Volksbegehren wird dem Parlament ein Gesetzesentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Bei einem Volksentscheid wird über den Erlass eines Gesetzes durch die Wahlberechtigten entschieden.

Volksbefragungen sollen lediglich den Volkswillen ermitteln. Eine rechtliche Bindungswirkung kommt ihnen nur bei besonderer verfassungsrechtlicher Ausgestaltung zu.

Das Grundgesetz sieht die direkte Beteiligungsmöglichkeit der Abstimmung – mit Ausnahme des Volksentscheid und der Volksbefragung gem. Art. 29 Abs. 2 ff. GG und Art. 146 GG- nicht vor. Den Ländern ist es hingegen möglich, Abstimmungen in größerem Umfang zuzulassen.

III. Demokratische Legitimation

Das Demokratieprinzip verlangt zudem, dass zwischen Volk und staatlicher Herrschaft eine ununterbrochene Legitimationskette besteht.
Das Erfordernis eines solchen Bindeglieds zwischen Volk und Herrschaftsorgan findet in verschiedenen Bereichen seine Ausprägung.

1. Personelle demokratische Legitimation

Die Bestellung von Amtsträgern muss auf eine ununterbrochene Legitimationskette zurückgehen. Hierbei ist der Amtsträger unmittelbar legitimiert, wenn seine Wahl durch das Volk stattgefunden hat, so bspw. bei Parlamentsmitgliedern. Mittelbar personell legitimiert sind Amtsträger, die durch andere Amtsträger in ihr Amt eingesetzt wurden.


Legitimationskette
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2. Sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation

Die Ausübung der Staatsgewalt durch die besonderen Organe muss inhaltlich auf das Volk zurückgehen. Dies wird bspw. durch strikte Gesetzesbindung, das Weisungsrecht der Regierungsmitglieder oder durch sanktionsbewehrte Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk erreicht.

3. Institutionelle und funktionelle demokratische Legitimation

Die Organe und Staatsfunktionen, die vom Verfassungsgeber selbst eingerichtet und mit Kompetenzen ausgestattet wurden, sind automatisch legitimiert. So bspw. der Bundespräsident, die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht.

IV. Repräsentative und parlamentarische Demokratie

Art. 20 GG legt grundlegend fest, dass die Staatsform in der Bundesrepublik demokratisch im Sinne eines rein repräsentativen Systems sein muss. Das Volk übt die eigenen Befugnisse in Form von periodisch wiederkehrenden Wahlen der Volksvertretung aus.

Weiter muss die Demokratie die Form einer parlamentarischen Demokratie haben. Dem Parlament kommt somit hervorgehobene Bedeutung zu.

Es hat die Kompetenz zur Gesetzgebung und bindet damit die weiteren Staatsorgane an seinen Mehrheitswillen:

  • Das Parlament ist maßgeblich an der Regierungsbildung beteiligt, bspw. durch die Wahl des Bundeskanzlers gem. Art. 63 GG.
  • Die Regierung muss sich dem Parlament gegenüber verantworten.
  • Das Parlament hat das Budgetrecht inne, Art. 110 Abs. 2 S. 1 GG.
  • Dem Parlament steht das Enqueterecht, d.h. das Recht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, zu, Art. 44 GG.

Um mehr über das Wahlsystem und das Wahlrecht bei der Parlamentswahl zu erfahren, lies diesen Artikel!

Die Wesentlichkeitstheorie unterstreicht die hervorgehobene Position des Parlaments: Bestimmte Angelegenheiten sind vom Parlament selbst zu entscheiden. Die Entscheidungsbefugnis in den betroffenen Bereichen darf nicht an andere Normgeber abgegeben werden.

V. Mehrheitsprinzip

Das Mehrheitsprinzip ist eine parlamentarische Entscheidungsregel. Es legt fest, dass der Wille der Mehrheit in einer pluralistischen Gesellschaft ausschlaggebend ist.

Es gibt verschiedene Mehrheitsbegriffe:

Eine einfache Mehrheit liegt vor, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausschlaggebend ist. Enthaltene Stimme werden nicht mitgezählt. Die einfache Mehrheit ist die grundsätzliche Entscheidungsform im Bundestag.

Eine absolute Mehrheit ist gegeben, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder ausschlaggebend ist. Die absolute Mehrheit wird auch als Kanzlermehrheit bezeichnet, weil die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder notwendig ist, um den Bundeskanzler zu wählen.

In einer rechtsstaatlichen Demokratie können Minderheiten aber nicht einfach unbeschränkt dem Mehrheitswillen unterworfen werden. Deshalb gibt es formell und materiell normierten Minderheitenschutz.


Mehrheitsprinzip
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Beispiele für Minderheitenschutz sind:

  • Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit
  • Besondere Verfahrensrechte
  • Grundrechte
  • Erfordernis des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
  • Bestimmtheitsgebot

VI. Rolle der politischen Parteien

Die politischen Parteien spielen ebenfalls eine wichtige Rolle im parlamentarischen, demokratischen Staatsaufbau.

Um mehr über die Rolle der politischen Parteien zu erfahren, lies diesen Artikel!

Quellen

  • Sodan/Ziekow, Grundkurs Öffentliches Recht, 9. Auflage 2020.
  • Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, 95. Auflage Juli 2021.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.