Der Instanzenzug im Strafprozess

Der Instanzenzug im Strafprozess

Der Instanzenzug im Strafprozess ist beliebtes Thema in mündlichen Prüfungen. Die entscheidenden Vorschriften sind in verschiedenen Gesetzen verstreut. Damit Sie in der mündlichen Prüfung keine wertvolle Zeit mit dem Auffinden der entscheidenden Vorschriften vergeuden, erfolgt hier ein Überblick über den Instanzenzug im Strafprozess.
Instanzenzug im Strafprozess
Lecturio Redaktion

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25.01.2024

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Inhalt

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Arten von Rechtsbehelfen

Der Oberbegriff Rechtsbehelf umfasst die Anfechtung von staatlichen Entscheidungen. Der engere Begriff „Rechtsmittel“ richtet sich gegen gerichtliche Entscheidungen. Rechtsmittel haben zwei grundlegende Wirkungen: Erstens, den Devolutiveffekt, wodurch das Verfahren in eine höhere Instanz gebracht wird. Zweitens bewirkt der Suspensiveffekt, dass die formelle Rechtskraft durch die Rechtsmittel gehemmt wird.

Der Unterschied zwischen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsbehelfen besteht darin, dass bei ordentlichen Rechtsbehelfen die Rechtskraft des Urteils noch nicht eingetreten ist. Außerordentliche Rechtsbehelfe dagegen zielen auf die Durchbrechung der Rechtskraft ab.

Ordentliche Rechtsbehelfe sind:

  • Die Berufung gem. §§ 312 ff. StPO
  • Die Revision gem. §§ 333 ff. StPO
  • Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO
  • Einspruch, § 410 StPO

Außerordentliche Rechtsbehelfe sind:

  • Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, §§ 44 ff. StPO
  • Die Wiederaufnahme des Verfahrens, §§ 359 ff. StPO
  • Die Verfassungsbeschwerde

Amtsgerichte als 1. Instanz

Grundsätzlich sind gem. § 24 GVG die Amtsgerichte zuständig, wenn nicht die Land- oder Oberlandesgerichte erstinstanzlich zuständig sind.

Es entscheidet entweder:

  • Der Strafrichter gem. § 25 GVG
  • Das Schöffengericht gem. §§ 28, 29 Abs. 1 GVG = 1 Berufsrichter & 2 Laienrichter
  • Der Jugendrichter gem. §§ 33, 39 JGG
  • Das Jugendschöffengericht gem. §§ 33, 33a, 40 JGG = 1 Berufsrichter & 2 Laienrichter
Amtsgerichte als 1. Instanz
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Die Berufung ist gem. § 312 StPO gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts zulässig. Gem. 74 Abs. 3 GVG sind die Strafkammern, somit die Landgerichte hierfür zuständig.

Die Revision ist gem. § 333 StPO gegen die Urteile der Strafkammern zulässig. Revisionsinstanz ist gem. § 121 Abs. 1 GVG das Oberlandesgericht. Dort entscheiden die Senate der Oberlandesgerichte in der Besetzung von drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden, § 122 GVG.

Möglich ist auch eine Sprungrevision gem. § 335 StPO. Dann ist das OLG die 2. Instanz nach dem AG.

Die Jugendkammer ist zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen die Urteile des Jugendrichters und des Jugendschöffengerichts, § 41 Abs. 2 JGG.

Beachte: Eine Sache, die in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, landet also grds. nie beim BGH. Ausnahme ist § 121 Abs. 2 GVG. Dieser dient der Gerichtsvereinheitlichung.

Landgerichte als 1. Instanz

Bei besonders bestimmten Straftaten ist die erste Instanz gem. § 74 GVG das Landgericht. Dieses ist gem. §§ 74 Abs. 1, 2, 74 a GVG zuständig:

  • Für alle Verbrechen, die nicht zur Zuständigkeit des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts gehören.
  • Für alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, allein oder neben einer Strafe, oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist.
  • Wenn die Staatsanwaltschaft in den Fällen des § 24 Abs. 1 Nr. 3 wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat, die als Zeugen in Betracht kommen, des besonderen Umfangs oder der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt.
  • Für die in § 74 Abs. 2 GVG genannten Straftaten ist eine Strafkammer als Schwurgericht zuständig.
  • In den in § 74 a genannten Fällen
  • § 41 Abs. 1 JGG ist die Jugendkammer in den dort genannten Fällen zuständig.
Landgerichte als 1. Instanz
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Der Instanzenzug gestaltet sich folgendermaßen:

Die Revision ist gem. § 333 StPO gegen die Urteile der Strafkammern und Schwurgerichte zulässig. Revisionsinstanz ist gem. § 135 Abs. 1 GVG der BGH. Die Senate des Bundesgerichtshofes entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden, § 139 I GVG.

Oberlandesgerichte als 1. Instanz

Bei besonders schwerwiegenden Straftaten ist die erste Instanz gem. § 120 GVG das Oberlandesgericht.+

Oberlandesgerichte als 1. Instanz
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Die Revisionsinstanz ist gem. §§ 135, 333 GVG der Bundesgerichtshof. Die Senate des Bundesgerichtshofes entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden, § 139 Abs. 1 GVG.

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eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

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Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

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B2B Award 2022

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In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.