Der Kaufvertrag, § 433 BGB

Der Kaufvertrag, § 433 BGB

Der Kaufvertrag stellt den klassischen schuldrechtlichen Vertrag dar. Dies ergibt sich sowohl aus seiner grundlegenden Struktur, als auch aus seiner immensen praktischen Bedeutung, denn wer hat in seinem Leben noch nie etwas gekauft? Wohl niemand!
Kaufvertrag, § 433 BGB
Lecturio Redaktion

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29.01.2024

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Inhalt

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Der Kaufvertrag ist in §§ 433 ff. BGB geregelt. § 433 BGB lautet:

Abs. 1 : Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sachezu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Ein simpler Fall verdeutlicht den Kauf:

A möchte von B ein Brötchen kaufen. Dieser möchte dafür 35 Cent haben. Beide sind sich einig, dass es so geschehen soll.

Abs. 2: Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Hintergrund

Bei dem Kaufvertrag handelt es sich um ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft. Aufgrund des Gegenseitigkeitsverhältnisses der Leistungen ist der Kaufvertrag zudem synallagmatischer Art. Die essentialia negotii umfassen den Kaufpreis und den Kaufgegenstand.

Vertragsgegenstände

Die Gegenstände eines Kaufvertrages können Sachen i.S.v. §§ 90 f. BGB sein. Aber auch Rechte und sonstige Gegenstände werden gem. § 453 Abs. 1 BGB entsprechend behandelt. Sonstige Gegenstände sind alle verkehrsfähigen Güter, die weder ein Recht noch eine Sache darstellen. Hierunter fallen etwa Elektrizität oder Software.

Besonders im Kaufrecht ist die Unterscheidung von Stück- und Gattungsschuld von großer Bedeutung, da sich im Falle des Sachmangels hieraus verschiedene Rechtsfolgen ergeben können. Ist der Kaufgegenstand durch individuelle Merkmale bestimmt, handelt es sich um einen Stückkauf (z.B. ein bestimmter Gebrauchtwagen).Ist der Kaufgegenstand allerdings nur der Gattung nach bestimmt, handelt es sich um einen Gattungskauf (z.B. 100 Rollen Toilettenpapier).

Der Kaufpreis muss nicht konkret bestimmt sein. Es genügt, wenn er bestimmbar ist. So kann vereinbart werden, dass der eine Vertragspartner den Kaufpreis bestimmt. Auch ein Dritter kann als neutrale Person eingeschaltet werden (etwa ein Experte, der den Wert schätzt).

Zu beachten ist, dass der Kaufpreis keine Sache oder ein sonstiger Gegenstand sein kann. In diesen Fällen liegt nämlich kein Kaufvertrag, sondern ein Tauschvertrag i.S.v. § 480 BGB vor. Hiernach gelten allerdings für den Tausch die Vorschriften über den Kauf entsprechend.

Auch typengemischte Verträge sind natürlich möglich, etwa in der Weise, dass die Gegenleistung eine Dienstleistung sein soll, statt einer Kaufpreiszahlung.

Hier finden Sie weitere interessante Informationen zum Thema Kaufpreis.

Pflichten der Vertragspartner

Die Pflichten des Verkäufers ergeben sich aus § 433 Abs. 1 BGB:

  • Pflicht zur Eigentumsverschaffung
  • Pflicht zur Übergabe
  • Mangelfreiheit der Sache

Die Pflicht zur Eigentumsverschaffung besteht genau darin. Wie dies erfolgt richtet sich nach den sachenrechtlichen Vorschriften. Das Abstraktionsprinzip ist strengstens zu beachten.

Die Sache ist übergeben bei Einräumung des unmittelbares Besitzes. Allerdings kann auch vertraglich vereinbart werden, dass nur der Herausgabeanspruch abgetreten werden soll, falls ein Dritter der Besitzer sein sollte.

Für die Fälle des Rechtskaufs nach § 453 BGB muss der Verkäufer das Recht dem Käufer abtreten, § 398 BGB. Auch hier ist das Abstraktionsprinzip zu beachten. Das Verfügungsgeschäft ist unabhängig vom Verpflichtungsgeschäft (§ 433 BGB). Gem. § 453 Abs. 3 BGB muss der Verkäufer beim Verkauf eines zum Besitzrecht an einer Sache berechtigenden Rechts dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben.

Zusätzlich zur Sachmangelfreiheit muss der Verkaufsgegenstand auch rechtsmangelfrei sein, § 433 Abs. 2 i.V.m. § 435 S. 1 BGB. Rechtsmängel liegen vor allem vor, wenn Dritte die Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Hierunter fallen überwiegend Pfandrechte, Hypotheken etc., aber auch Mietverhältnisse u.ä. Gem. § 435 S. 2 BGB zählen auch zu Unrecht eingetragene Rechte im Grundbuch.

Die Pflichten des Käufers ergeben sich aus § 433 Abs. 2 BGB.

  • Kaufpreiszahlung
  • Abnahme des Kaufgegenstandes

Bei dem Kaufvertrag handelt es sich zwar um einen synallagmatischen Vertrag, allerdings steht nur die Pflicht zur Kaufpreiszahlung in einem Synallagma. Die Pflicht zur Abnahme ist eine bloße Nebenpflicht des Käufers.

Durch die Nichtabnahme des Kaufgegenstandes kann der Käufer jedoch in Verzug geraten. Auch Schadensersatzforderungen oder Rücktritt durch den Verkäufer sind denkbar.

Quellen

  • Medicus, Dieter / Lorenz, Stephan: Schuldrecht II Besonderer Teil, 17. Auflage 2014.
  • Musielak, Hans-Joachim / Hau, Wolfgang: Grundkurs BGB, 13. Auflage 2013.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.