Der Raub, § 249 StGB

Der Raub, § 249 StGB

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen begeht einen Raub. Hierbei handelt es sich um ein Delikt, das in fast jeder zweiten Examensklausur auftaucht. Wichtig ist es daher das Prüfungsschema sowie die einzelnen Tatbestandsmerkmale zu kennen. Der Folgende Artikel gibt einen Überblick.
Raub
Lecturio Redaktion

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26.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zum Raub

Raub, § 249 Abs. 1 StGB:

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird […] bestraft.

Beim Raub (§ 249 StGB) handelt es sich um ein zweiaktiges Delikt.

Es verbindet Merkmale des Diebstahls (§ 242 StGB) mit dem qualifizierten Nötigungsmittel der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Im Gegensatz zur Nötigung (§ 240 StGB) ist beim Raub somit nicht die Gewalt gegen eine Sache ausreichend.

Tipp: Wiederhole hier die Merkmale und Probleme des Diebstahls (§ 242 StGB), welche einem auch beim Raub begegnen können sowie hier das Wichtigste zur Nötigung.

Allgemeines zum Raub
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Das geschützte Rechtsgut des Raubes ist zum einen das Eigentum sowie nach herrschender Meinung auch der Gewahrsam und die Freiheit der Willensentschließung.

§ 249 StGB stellt im Verhältnis zum § 250 StGB und § 251 StGB das Grunddelikt dar.

Tipp: Für die Qualifikation des schweren Raubes (§ 250 StGB) hier weiterlesen sowie für die Erfolgsqualifikation Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) hier entlang.

II. Schema: Raub, § 249 StGB

Prüfungsschema des Raubes, § 249 StGB:

  • I. Tatbestand
  • 1. objektiver Tatbestand
    • a) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache
    • b) Wegnahme
    • c) Nötigungsmittel: Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
    • d) Finalzusammenhang: Einsatz des Nötigungsmittels zur Wegnahme
  • 2. subjektiver Tatbestand
    • a) Vorsatz und Zueignungsabsicht
    • b) Zweck-Mittel Relation von Nötigung und Wegnahme
    • c) Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung
  • II. Rechtswidrigkeit und Schuld

III. Tatbestandsvoraussetzungen des Raubes

Im Folgenden werden die Tatbestandsvoraussetzungen des Raubes (§ 249 StGB) erläutert.

1. Tatobjekt: fremde bewegliche Sache

Definition: Bewegliche Sache ist jeder körperliche Gegenstand, unabhängig vom Aggregatzustand oder wirtschaftlichem Wert, der fortgeschafft werden kann.

Definition: fremd ist die Sache, wenn sie nicht im (Allein-)Eigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.

Tipp: Für weitere und tiefgehendere Ausführungen zur fremden beweglichen Sachen wird auf den Artikel zum Diebstahl (§ 242 StGB) und die dort verlinkten Artikel verwiesen.

2. Wegnahme

Die Wegnahme des Raubes ist zunächst zu definieren, wie beim Tatbestand des Diebstahls (§ 242 StGB). Es handelt sich beim Raub somit um ein Fremdschädigungsdelikt.

Definition: Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendig tätereigenen Gewahrsams.

Jedoch ist der Wegnahmebegriff in Bezug auf die Abgrenzung zur räuberischen Erpressung (§§ 253, 255 StGB) umstritten, da die Rechtsnatur dieser streitig ist. Im Wesentlichen stehen sich folgende Ansichten gegenüber:

Wegnahme
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Tipp: zur einer ausführlicheren Darstellung der Abgrenzung lesen sie diesen Artikel.

3. Nötigungsmittel

Die Wegnahme muss mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben erfolgen.

a) Gewalt

Definition: Gewalt ist jede körperliche unmittelbare oder mittelbare Einwirkung auf den Körper des Genötigten, die nach der Vorstellung des Täters dazu geeignet ist, geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden.

Zur Erfüllung des Tatbestandes kann der Täter vis absoluta oder vis compulsiva anwenden.

vis absoluta oder vis compulsiva
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Entscheidend ist hierbei nicht eine Kraftaufwendung, sondern vielmehr, dass beim Opfer eine Zwangswirkung erzielt wird. Diese muss körperlich wirken sowie das Opfer sie auch empfinden muss.

b) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben

Wie bereits erwähnt, ist für den Raub (§ 249 StGB) – im Gegensatz zur Nötigung nach § 240 StGB – die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben erforderlich.

Definition: Ausdrückliches oder konkludentes in Aussicht stellen eines Übels (Leibesgefahr – keine Sachgefahr), auf das der Täter vorgibt, Einfluss zu haben und welches eintreten soll, wenn sich das Opfer nicht nach den Vorstellungen des Täters verhält.

Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
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Gegenwärtig ist die Gefahr, wenn sie entweder unmittelbar bevorsteht oder jederzeit in eine Schädigung umschlagen kann und ohne sofortige Abwehrmaßnahmen nicht mehr abgewendet werden kann.

4. Finalzusammenhang

Die Anwendung des Nötigungsmittels muss weder objektiv erforderlich noch kausal sein. Der Täter muss lediglich schon im Zeitpunkt der Nötigungshandlung Vorsatz bezüglich des Raubes gehabt haben und das Nötigungsmittel zur Gewahrsamserlangung einsetzen. Diese Verbindung zwischen Wegnahme und Nötigungsmittel nennt man Finalzusammenhang.

5. Zueignungsabsicht

Absicht der Aneignung und zumindest Eventualvorsatz auf die Enteignung bezüglich der Sache oder ihres funktionsspezifischen Sachwertes durch Anmaßung eigentümerähnlicher Befugnisse.

Tipp: Für weitere  Ausführungen zur Zueignungsabischt wird auf den Artikel zum Diebstahl (§ 242 StGB) verwiesen.

6. Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung

Die erstrebte Zueignung muss auch rechtswidrig sein. Es muss somit ein Widerspruch des vom Täter erstrebten Zustandes zur Eigentumsordnung vorliegen. Daran fehlt es, wenn dem Täter ein fälliger und einredefreier Anspruch auf Übereignung des Gegenstandes zusteht.

Tipp: Mehr zum Raub (§ 249 StGB)? Dann schau dir unser Video zum Thema an!

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.