Die besonders schwere Brandstiftung, § 306b Abs. 2 StGB

Die besonders schwere Brandstiftung, § 306b Abs. 2 StGB

Geht es um die besonders schwere Brandstiftung, ist nicht nur § 306b Abs. 1 StGB, sondern auch § 306b Abs. 2 StGB relevant. Dieser Beitrag über die besonders schwere Brandstiftung gibt einen Überblick über das Schema des § 306b Abs. 2 StGB und die hierin enthaltenen Tatvarianten. Damit bist du optimal auf die nächste Klausur vorbereitet!
besonders schwere Brandstiftung2
Lecturio Redaktion

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26.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zu § 306b Abs. 2 StGB

§ 306b Abs. 2 StGB lautet:

Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter in den Fällen des § 306a
1. einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt,
2. in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder
3. das Löschen des Brandes verhindert oder erschwert.

Alle drei Varianten des § 306b Abs. 2 StGB sind somit Qualifikationen der schweren Brandstiftung gemäß  § 306a StGB.

Tipp: Wir empfehlen dir daher zunächst den Artikel zu § 306a Abs. 1 StGB und § 306a Abs. 2 StGB zu lesen und dich auch mit dem § 306b Abs. 1 StGB vertraut zu machen.

II. Qualifikationen des § 306b Abs. 2 StGB

§ 306b Abs. 2 StGB enthält drei unterschiedliche Qualifikationstatbestände:

Qualifikationen des § 306b Abs. 2 StGB
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1. § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB: Gefahr des Todes

Gemäß § 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB erwartet den Täter eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn er einen anderen Menschen durch die Tat nach § 306a StGB in die Gefahr des Todes bringt.

Eine hierfür erforderliche konkrete Todesgefahr besteht, wenn es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Opfer verstirbt oder nicht und der Todeseintritt damit nicht mehr beherrschbar ist.

Subjektiv muss der Täter mindestens bedingten Vorsatz aufweisen. § 18 StGB findet hinsichtlich der Todesgefahr keine Anwendung. Sie muss stattdessen ebenfalls vom Vorsatz des Täters umfasst sein.

2. § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB: Straftat ermöglichen oder verdecken

§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB qualifiziert die Situation, dass der Täter bei der Tat nach § 306a StGB in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu verdecken oder zu ermöglichen.

Die Ermöglichungs- und die Verdeckungsabsicht werden dabei genauso definiert wie im Rahmen des § 211 StGB. § 28 Abs. 2 StGB ist auf sie anwendbar. Daneben kann sich die Absicht auch auf die Tat eines anderen beziehen.

Zu beachten ist, dass ein Versicherungsmissbrauch, den der Täter gleichzeitig mit der Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 begeht, keine andere Tat im Sinne des § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB darstellt. Das gilt ebenfalls für den Fall, dass der Täter ein Gebäude anzündet, sodass die Sachen eines Dritten verbrennen und dieser den Schaden bei seiner Hausratsversicherung geltend machen kann.

Der BGH nimmt eine Strafbarkeit nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB allerdings an, wenn der Täter einen Versicherungsbetrug gemäß § 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB ermöglichen möchte. Nach anderer Ansicht soll es hingegen gerade erforderlich sein, dass der Täter die Gemeingefahr ausnutzt, die aufgrund des Brandes entsteht.

3. § 306b Abs. 2 Nr. 3 StGB: Löschen verhindern oder erschweren

Gemäß § 306b Abs. 2 Nr. 3 StGB wird der Täter bestraft, wenn er in einem Fall des § 306a StGB das Löschen eines Brandes verhindert oder erschwert.

Dabei muss der Täter den Brand auch selbst gelegt haben. Da eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vorgesehen ist, genügt es beispielsweise nicht, wenn der Täter die Feuerwehr bei den Löscharbeiten nur belästigt, etwa durch tatenloses „Im-Weg-stehen“. Subjektiv reicht bedingter Vorsatz aus.

III. Tätige Reue

Auch bei einer besonders schweren Brandstiftung gemäß § 306b Abs. 2 StGB kann das Gericht die Strafe nach § 306e Abs. 1 StGB mildern oder von ihr absehen, wenn der Täter freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. Gemäß § 306e Abs. 3 StGB genügt das freiwillige und ernsthafte Bemühen des Täters, dieses Ziel zu erreichen, wenn der Brand ohne sein Zutun gelöscht wird, bevor ein erheblicher Schaden entstanden ist.

Tipp: Mehr zu § 306b Abs. 2 StGB? Dann empfehlen wir dieses Video zum Thema.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.