Die Beteiligten des Strafverfahrens

Die Beteiligten des Strafverfahrens

Um das Strafprozessrecht zu durchblicken, muss man sich zunächst mit den Verfahrensbeteiligten des Strafverfahrens beschäftigen. Die wichtigsten Beteiligten sind der Beschuldigte, sein Verteidiger, das Gericht, die Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger, die Zeugen und der Sachverständige. Nur wer versteht, welche Aufgaben den verschiedenen Beteiligten zukommen, kann anschließend kompliziertere Fragen in Angriff nehmen und auch bisher unbekannte Probleme lösen. Dieser Beitrag enthält einen Überblick über die Beteiligten des Strafverfahrens.
Beteiligten des Strafverfahrens
Lecturio Redaktion

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26.01.2024

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Inhalt

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I. Der Beschuldigte

Zunächst gilt es den Begriff des Beschuldigten zu definieren und abzugrenzen:

Merke: Beschuldigter ist der Tatverdächtige, gegen den ein Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren betrieben wird.

Der Begriff kann für die Dauer des gesamten Strafverfahrens verwandt werden. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Anklage, spricht man gemäß § 157 1. Halbsatz Strafprozessordnung (StPO) vom Angeschuldigten. Sofern das Hauptverfahren durch das Gericht eröffnet wurde, spricht man spezieller von Angeklagten, vgl. § 157 2. Halbsatz StPO. Wird neben dem Beschuldigten noch gegen eine weitere Person unter demselben Aktenzeichen ermittelt spricht man vom Mitbeschuldigten.

Beschuldigte
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1. Die Beschuldigtenvernehmung

Die erste Vernehmung des Beschuldigten durch den Richter ist in § 136 StPO geregelt. Gem. § 163a Abs. 3, Abs. 4 StPO gilt die Vorschrift ebenfalls für die Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft und den Richter. Zunächst ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Straftatbestände er möglicherweise erfüllt hat.

Anschließend ist er auf sein Aussageverweigerungsrecht hinzuweisen. Der Beschuldigte hat die Wahl auszusagen oder zu schweigen und kann einen Verteidiger seiner Wahl hinzuziehen. Die Vernehmung gibt dem Beschuldigten Gelegenheit, den Verdacht zu beseitigen und zu seinen Gunsten sprechende Tatsachen geltend zu machen.

2. Abgrenzung der Vernehmung von der informatorischen Befragung

Problematisch kann die Abgrenzung der Beschuldigtenvernehmung von der informatorischen Befragung sein. Denn diese Abgrenzung ist für den Beginn der Beschuldigteneigenschaft, die Belehrungspflichten und das Aussageverweigerungsrecht (s.o.) mit sich bringt, bedeutsam.

Die informatorische Befragung dient der Aufklärung, wenn den Strafverfolgungsbehörden unklar ist, ob und von wem Straftaten begangen wurden. Strittig ist, ob die Beschuldigteneigenschaft von subjektiven oder objektiven Kriterien abhängen soll.

  • Die subjektive Beschuldigtentheorie vertritt, dass die Beschuldigteneigenschaft vom Willen der Strafverfolgungsorgane abhängt. Es kommt also darauf an, dass diese die betreffende Person als Beschuldigten ansehen und die Strafverfolgung auf diese Person abzielt.
  • Die objektive Beschuldigtentheorie hingegen nimmt an, dass der Stand der Ermittlungen und des Verfahrens über die Beschuldigteneigenschaft entscheidet. Dabei kommt es auf die Sicht eines objektiven Beobachters an.
  • Die herrschende Meinung vertritt einen Mittelweg aus beiden Theorien. Nach der subjektiv-objektiven Beschuldigtentheorie ist zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft ein finaler Willensakt der Strafverfolgungsbehörden notwendig, die sich nach außen manifestiert haben muss. Jede nach außen erkennbare Verfolgungshandlung, die auf eine Person abzielt, genügt als objektives Kriterium.

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II. Das Gericht

Die Hauptaufgabe des Gerichts ist ein Urteil in der Hauptverhandlung zu fällen. Es kann allerdings auch schon im Vorverfahren als Ermittlungsrichter gem. § 162 StPO am Verfahren beteiligt sein. Die sachliche Zuständigkeit lässt sich anhand der §§ 24, 74, 120 ff. Gerichtsverfassungsgesetz bestimmen. Die Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit finden sich in der StPO.

III. Die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens zuständig. Sie tritt als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ auf.

ermittlungsverfahren
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Zur Vornahme mancher grundrechtsintensiven Zwangsmaßnahmen wie z.B. einer Hausdurchsuchung bedarf die Staatsanwaltschaft allerdings teilweise einer Genehmigung des Ermittlungsrichters. Bei ihren Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Umstände ermitteln.

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IV. Die Polizei

Sofern weniger schwerwiegende Delikte im Raum stehen, wird das Ermittlungsverfahren faktisch von der Polizei durchgeführt. Allerdings bleiben die Polizisten in dieser Funktion Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und sind daher an ihre Weisungen gebunden. Die Polizei vernimmt potentielle Zeugen, sichert Beweise, etc. bis zum Abschluss ihrer Ermittlungen.

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V. Der Verteidiger

Die Hauptaufgabe des Verteidigers besteht darin als Vertreter des Beschuldigten diesem an der Seite zu stehen und ihm rechtliches Gehör zu verschaffen. Dabei agiert er als unabhängiges Organ der Rechtspflege gem. § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung. Er ist somit nicht an Weisungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft gebunden.

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Fazit

Neben den genannten examensrelevanten Beteiligten spielen noch ZeugenSachverständige und Nebenkläger in Strafprozessen eine Rolle. Mit soliden Grundkenntnissen der StPO lassen sich die meisten StPO-Zusatzfragen und Aufgaben in der mündlichen Prüfung lösen.

Denn von Studenten wird selten erwartet, dass schwierige StPO-Zusatzfragen bereits bekannt sind. Vielmehr erwarten Prüfer eine systematische Herangehensweise und schlüssige Argumentation. Es lohnt sich also die Grundstrukturen wirklich zu beherrschen, anstatt Einzelprobleme auswendig zu lernen.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.