Die Datenveränderung, § 303a StGB

Die Datenveränderung, § 303a StGB

Die Datenveränderung gemäß § 303a StGB wird in strafrechtlichen Vorlesungen oft nur am Rande behandelt. Umso stärker kannst du punkten, wenn du in der Klausur einen souveränen Umgang mit der Vorschrift zeigst. Wir erklären, worauf du in der Klausur achten musst.
Datenveränderung
Lecturio Redaktion

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15.02.2024

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Inhalt

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I. Der Sinn und Zweck der Datenveränderung

Der Tatbestand soll das Interesse daran schützen, Informationen, die als Daten gespeichert worden sind, in einem unbeeinträchtigten Zustand nutzen zu können. Das Tatopfer ist dabei derjenige, dem die Verfügungsberechtigung hinsichtlich der Daten zusteht. Der Versuch ist gemäß § 303a Abs. 2 StGB strafbar.

II. Der objektive Tatbestand des § 303a StGB

Der objektive Tatbestand hat im Einzelnen diese Voraussetzungen:

1. Das Vorliegen von Daten

Das taugliche Tatobjekt sind Daten gemäß § 202a Abs. 2 StGB, also solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

2. Löschen, unterdrücken, unbrauchbar machen oder verändern

Darüber hinaus muss der Täter die Daten löschen, unterdrücken, unbrauchbar machen oder verändern.

Definition: Er löscht die Daten, wenn er die konkrete Speicherung unwiederbringlich unkenntlich macht, wobei es unschädlich ist, wenn noch Sicherungskopien vorhanden sind.

Definition: Die Daten werden hingegen unterdrückt, sofern der Berechtigte nicht mehr auf sie zugreifen kann, wodurch zumindest für einen nicht unerheblichen Zeitraum ihre Nutzung ausgeschlossen ist.

Definition: Außerdem macht der Täter die Daten unbrauchbar, wenn ihre Verwendungsfähigkeit aufgrund einer Manipulation derart eingeschränkt ist, dass der mit ihnen verknüpfte Zweck nicht mehr erreicht werden kann.

Definition: Indessen spricht man von einem Verändern der Daten, sofern sie auf andere Art und Weise in ihrer Funktion eingeschränkt sind, beispielsweise durch eine Änderung ihres Inhaltes.

3. Die Fremdheit der Daten

Hinzukommend wird aufgrund der Weite der Vorschrift teilweise vertreten, dass die Fremdheit der Daten als einschränkendes Merkmal eine Voraussetzung des objektiven Tatbestandes sein solle. Damit ist gemeint, dass ein anderer eine eigentümerähnliche Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Daten haben muss, damit der Tatbestand erfüllt ist.

Andere Vertreter erreichen diese Einschränkung hingegen dadurch, dass sie die Rechtswidrigkeit als Tatbestandsmerkmal einordnen (s.u.).

4. Die Rechtswidrigkeit

Die Vorschrift ordnet außerdem an, dass das Handeln des Täters rechtswidrig sein muss. Eine Literaturansicht wertet dies als Tatbestandsmerkmal, während eine andere davon ausgeht, dass diese Formulierung lediglich auf das allgemeine Deliktsmerkmal der Rechtswidrigkeit verweise.

Es herrscht jedoch insofern Einigkeit, dass das Einverständnis des Tatopfers schon eine tatbestandsausschließende Wirkung entfaltet.

III. Der subjektive Tatbestand des § 303a StGB

Subjektiv ist es ausreichend, wenn der Täter zumindest mit bedingtem Vorsatz hinsichtlich der objektiven Tatbestandsmerkmale handelt.

IV. § 303a Abs. 3 StGB

Zu beachten ist außerdem die Regelung in § 303a Abs. 3 StGB. Dieser bestimmt, dass § 202c StGB, also das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten , entsprechend Anwendung findet, wenn eine Straftat nach § 303a Abs. 1 StGB vorbereitet wird.

V. Prüfungsschema zur Datenveränderung, § 303a StGB

In der Klausur können Sie sich an diesem Prüfungsschema orientieren:

I. Tatbestandsmäßigkeit
1. Objektiver Tatbestand
a) Daten im Sinne des § 202a Abs. 2 StGB
b) Löschen, unterdrücken, unbrauchbar machen oder verändern
c) Fremdheit der Daten bzw.
d) Rechtswidrigkeit als Tatbestandsmerkmal
–> Jedenfalls tatbestandsausschließende Wirkung des Einverständnisses
2. Subjektiver Tatbestand
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
IV. Strafantragserfordernis, § 303c StGB

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.