Die Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Die Erfüllung, §§ 362 ff. BGB

Das Erlöschen der Ansprüche nimmt einen wichtigen Prüfungspunkt in jeder schuldrechtlichen Klausur ein. Eine Art des Erlöschens ist die Erfüllung des Anspruchs gem. §§ 362 ff. BGB. Lerne im folgenden Artikel alles über die Erfüllung (§ 362 BGB) , Erfüllung statt und weitere Möglichkeiten des Erlöschens von Ansprüchen!
Erfüllung, §§ 362 ff. BGB
Lecturio Redaktion

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26.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zur Erfüllung, § 362 BGB

Die Erfüllung (§ 362 BGB) stellt das Ende der schuldrechtlichen Forderung dar. Das Ende der schuldrechtlichen Forderung tritt ein, wenn der Gläubiger den geschuldeten Erfolg erhält oder sich mit einer anderen Leistung einverstanden erklärt.

Eine darüber hinausgehende Tilgungsbestimmung ist nach herrschender Meinung, außer im Ausnahmefall der Zuordnungsschwierigkeiten, nicht notwendig, damit Erfüllungswirkung eintritt.

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Grundsätzlich kann die geschuldete Leistung auch durch einen Dritten bewirkt werden oder an einen Dritten geleistet werden.

Im Klausuraufbau wird die Erfüllung (§ 362 BGB) als rechtsvernichtende Einwendung unter dem Punkt „Anspruch erloschen“ geprüft.

II. Erfüllung, § 362 BGB

Eine Leistungspflicht erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

Das Schuldverhältnis ist in diesem Fall als Schuldverhältnis im engeren Sinne zu verstehen: Das Schuldverhältnis meint nur die Schuld des Schuldners bzw. eine einzelne Forderung des Gläubigers, nicht das gesamte Rechtsverhältnis bzw. Vertragsverhältnis.

Bewirken der Leistung meint den Leistungserfolg, der durch die Leistungshandlung eintritt.

Der Leistungserfolg bestimmt sich nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses.

Nach der vorherrschenden Theorie der realen Leistungsbewirkung tritt die Erfüllung (§ 362 BGB) als Folge der tatsächlichen Leistungsbewirkung an. Es bedarf keiner Leistungsbestimmung (s. oben).

Die Erfüllung (§ 362 BGB) verlangt, dass der Schuldner dem Gläubiger die richtige Leistung, am richtigen Ort, zur richtigen Zeit in richtiger Beschaffenheit und Vollständigkeit erbringt.

Erfüllung
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1. Leistungsort

Definition: Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vornehmen muss.

Der Leistungsort bestimmt sich nach der Vertragsvereinbarung. Wurde eine solche nicht geschlossen, gelten gesetzliche Sonderregeln, wie §§ 687, 700 Abs. 1 S. 3 BGB. Liegen auch keine solchen Spezialgesetze vor, wird die Konkretisierung des Leistungsortes nach § 269 Abs. 1 BGB vorgenommen.

Definition: Erfolgsort ist der Ort, an dem der geschuldete Erfolg eintreten soll.

Bei der Bestimmung des Erfolgsortes wird zwischen Hol-, Bring- und Schickschuld unterschieden.

Bei der Holschuld fallen Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner zusammen. Der Schuldner muss den Leistungsgegenstand aussondern und zum vereinbarten bereitstellen oder, sofern kein Abholtermin festgelegt wurde, den Gläubiger über die Bereitstellung unterrichten. Im Zweifel ist immer von einer Holschuld auszugehen.

Bei der Bringschuld fallen Leistungs- und Erfolgsort beim Gläubiger zusammen. Der Schuldner übernimmt den Transport zum Gläubiger

Bei der Schickschuld fallen Leistungs- und Erfolgsort auseinander. Die Leistungshandlung ist die Übergabe des geschuldeten Gegenstands an die Transportperson, § 477 BGB.

2. Leistungszeit

Die Leistungszeit verlangt, dass die Forderung erfüllbar sein muss.

Definition: Eine Leistung ist zu dem Zeitpunkt erfüllbar, ab dem der Schuldner leisten darf und der Gläubiger bei Nichtannahme in Annahmeverzug gem. §§ 293 ff. gerät.

III. Erfüllung statt, § 364 BGB

Wegen des Grundsatzes der Privatautonomie kann der Gegenstand der Leistung jederzeit von Gläubiger und Schuldner geändert werden.

Die sog. Erfüllung statt gem. § 364 BGB liegt vor, wenn die Änderung des Leistungsgegenstandes und die Erfüllung zeitlich zusammenfallen.

Erfüllung statt
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Liegt von vorneherein eine Vereinbarung, dass Schuldner anstelle der geschuldeten Leistung eine andere Leistung erbringen kann, vor, nennt man dies Ersetzungsbefugnis oder facultas alternativa.

Es ist die Abgrenzung zwischen Erfüllung statt und der sog. Erfüllung halber zu beachten:

Bei der Erfüllung halber findet keine Erfüllung im oben genannten Sinne statt. Viel mehr nimmt der Gläubiger freiwillig eine andere als die geschuldete Leistung entgegen und verspricht, sich selbst um die Befriedigung aus dem Gegenstand zu bemühen. Die Erfüllung tritt erst ein, wenn Gläubiger sich aus dem Gegenstand befriedigt hat.

Erfüllung halber
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IV. Hinterlegung, §§ 372 ff. BGB und Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB

Lies dir für einen vollumfänglichen Überblick über die verschiedenen Erfüllungsarten die ausführlichen Artikel zur Hinterlegung gem. §§ 372 ff. BGB und zur Aufrechnung gem. §§ 387 ff. BGB durch!

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.