Die juristischen Auslegungsmethoden

Die juristischen Auslegungsmethoden

Der Gesetzestext ist fast immer auslegungsbedürftig. Insbesondere im Examen muss öfters mal zu den Auslegungsmethoden gegriffen werden, da einem eine unbekannte Norm begegnet. Mit welchen Methoden man das Gesetz auslegt, erläutert der folgende Artikel.
juristische auslegungsmethoden
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

·

Inhalt

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Wenn eine Gesetzesnorm mehrere mögliche Auslegungen zulässt, ist der Zeitpunkt für die Gesetzesauslegung gekommen. Die üblichen Meinungsstreitigkeiten und Definitionen stellen meist lediglich das Ergebnis ebensolcher Auslegung dar. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gesetzesauslegung jedem selbst überlassen bleibt.

Ein Gesetz besteht regelmäßig aus zwei Teilen. Dem Tatbestand und der Rechtsfolge. Ist der Tatbestand erfüllt, tritt die Rechtsfolge ein.

Zur Auslegung des Gesetzes dienen vier klassische Auslegungsmethoden, welche von Savigny begründet wurden:

  • Grammatische Auslegung (Wortlaut)
  • Historische Auslegung
  • Systematische Auslegung
  • Teleologische Auslegung

I. Grammatische Auslegung (Wortlaut)

Bei der grammatikalischen Auslegung wird streng am Wortlaut des Gesetzes gearbeitet.

In § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB findet sich etwa der Begriff des “gefährlichen Werkzeugs”. Hier stellt sich die Frage, ob eine Pistole ein gefährliches Werkzeug ist. Schaut man auf den Wortlaut des Gesetzes, so findet man die Bezeichnung “mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs”. Aus dem Wortlaut lässt sich erkennen, dass es sich bei Waffen nur um einen Unterfall der gefährlichen Werkzeuge handelt.

Wird die Körperverletzung nun mittels eines Autos begangen, stellt sich die Frage, ob es sich bei dem Auto um ein gefährliches Werkzeug handelt. Da bereits klar ist, dass Waffen auch gefährliche Werkzeuge sind, bietet es sich an, das Auto und Waffen zu vergleichen. Hierbei darf aber nicht über den Wortlaut der Norm hinausgegangen werden, denn dieser ist Grundlage der grammatikalischen Auslegung.

Das Augenmerk ist bei der grammatikalischen Auslegung auch auf Verbindungswörter zu legen. Ein Beispiel ist das Wort “durch” in § 306 Abs. 1 Alt. 2 StGB.

Diese Form der Auslegung hat Vorrang vor anderen Formen der Auslegung. Der Wortlaut des Gesetzes darf daher bei der Auslegung nicht überschritten werden. Gerade im Strafrecht ist diese Methode die wichtigste und gleichzeitig die strengste!

II. Historische Auslegung

Zu beachten ist zunächst, dass die historische Auslegung in der Klausur praktisch keine Rolle spielt, es sei denn, der Bearbeiter kennt zufällig die geschichtlichen Hintergründe, die zur Einführung der Norm geführt haben. In der Realität ist dies wohl seltener der Fall, was keineswegs schlimm ist. Daher wird hierzu in der Klausur meist auch keine weitere Ausführung erwartet. In der Hausarbeit kann dies ggf. anders aussehen. Hilfreich zur Ermittlung des Willens des historischen Gesetzgebers sind Regierungsentwürfe, Beschlussempfehlungen der Ausschüsse in Bundestag und Bundesrat, Protokolle der Plenarsitzungen und die Berichte der Berichterstatter des Vermittlungsausschusses.

Beachtet werden muss allerdings, dass Gesetze häufig auch durch Reformen geändert werden. Hierdurch wird der geänderte Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck gebracht.

III. Systematische Auslegung

Die systematische Auslegung zielt auf das Verhältnis einzelner Normen zueinander ab. Es muss ein Bedeutungszusammenhang zwischen den entsprechenden Normen bestehen. Bei der systematischen Auslegung hilft vor allem ein Blick auf die Überschrift der Norm, die Überschrift des Abschnitts, in dem die Norm steht und auf nahe gelegene Normen.

Eine systematische Auslegung kann allerdings auch zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, wenn auffällt, dass der Gesetzgeber nicht sehr systematisch und logisch vorgegangen ist.

IV. Teleologische Auslegung

Bei der teleologischen Auslegung wird nach Sinn und Zweck der Norm gefragt. Es wird unterschieden zwischen subjektiver und objektiver teleologischer Auslegung.

Die subjektive teleologische Auslegung stellt auf den Zweck ab, den sich der historische Gesetzgeber bei Erlass der Norm vorstellte. Tatsächlich handelt es sich daher bei der subjektiven teleologischen Auslegung um einen Unterfall der historischen Auslegung. Problematisch an dieser Form der Gesetzesinterpretation ist, dass es sich beim Gesetzgeber um eine Vielzahl von Personen handelt, welche verschiedene Zwecke mit Erlass der Norm verfolgt haben können.

Im Gegensatz zur subjektiven stellt die objektive teleologische Auslegung darauf ab, was wohl Sinn und Zweck der Norm unter gegenwärtigen Gesichtspunkten ist. Es wird nach dem Willen des Gesetzes gefragt.

Vielfach wird vertreten, dass die teleologische Auslegung neben der grammatischen Auslegung die vorrangige Form der Auslegung sein soll, welche den anderen Methoden vorgeht. Eine tatsächliche Reihenfolge besteht indes aber nicht.

V. Weitere Formen der Gesetzesauslegung

Neben den vier klassischen gibt es noch weitere Formen der Gesetzesauslegung, welche allesamt Beachtung zu finden haben.

Hierzu zählt insbesondere die richtlinienkonforme Auslegung. Aus § 288 AEUV ergibt sich, dass von der EU erlassene Richtlinien unmittelbar für jeden Mitgliedsstaat Geltung erlangen. Dies führt dazu, dass bereits bestehende Gesetze die Wertungen solcher Richtlinien zu beachten haben und diesen Wertungen zu folgen ist. Diese Auslegung findet jedoch ihre Grenze im Wortlaut der Norm.

Zuletzt folgt noch die verfassungskonforme Auslegung. Hiernach muss einfaches Recht stets grundgesetzkonform ausgelegt werden. So ergibt sich etwa aus Art. 1 Abs. 3 GG, dass auch die Rechtsprechung an die Grundrechte gebunden ist. Hierdurch müssen bei der Gesetzesauslegung stets die Wertungen des Grundgesetzes beachtet werden. Besonders beachtet werden muss dies bei Generalklauseln, wie §§ 138 und 242 BGB.

Tipp: Neben Gesetzen müssen in Klausuren und Hausarbeiten häufig auch Willenserklärungen und Verträge gem. §§ 133, 154 BGB ausgelegt werden!

Quellen

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.