Die Kommanditgesellschaft, §§ 161 ff. HGB

Die Kommanditgesellschaft, §§ 161 ff. HGB

Die Kommanditgesellschaft (§ 161 HGB) ist eine der wichtigsten Formen der Personengesellschaften. Insbesondere die Form der GmbH & Co. KG ist aus der Praxis kaum mehr wegzudenken. Grundlagen, die Unterschiede zwischen Komplementären und Kommanditisten sowie die Haftung der KG sind für jeden angehenden Juristen und für das Examen unerlässlich.
Kommanditgesellschaft
Lecturio Redaktion

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05.02.2024

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Inhalt

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I. Grundlagen der KG

Die Regelungen über die Kommanditgesellschaft (KG) finden sich in §§ 161 ff. HGB. Die KG ähnelt der offenen Handelsgesellschaft (oHG), ist von dieser jedoch abzugrenzen. Die Definition der KG findet sich in § 161 Abs. 1 HGB:

Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine Kommanditgesellschaft, wenn bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem anderen Teile der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter).

Daraus ergibt sich, dass für das Bestehen einer KG stets Kommanditisten und persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sein müssen. Persönlich haftende Gesellschafter werden auch Komplementäre genannt. Diese Zweiteilung der KG ist ihr Wesensmerkmal.

Die KG kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum und andere dingliche Rechte erwerben, sowie klagen und verklagt werden, §§ 161 Abs. 2, 124 Abs. 1 HGB. Zudem kann sie Gläubigerin und Schuldnerin, sowie Inhaberin von Rechten sein. Zudem ist die KG grundbuchfähig. Damit ist sie eine rechtsfähige Personengesellschaft und kann auch Vermögen bilden.

Die KG ist gem. §§ 161 Abs. 2, 124 Abs. 1 HGB sowohl aktiv, als auch passiv parteifähig.

1. Entstehung der KG

Die Entstehung der KG folgt denselben Regeln wie die der oHG, § 161 Abs. 2 HGB. Die KG entsteht somit bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Wirksam wird sie jedoch erst mit Eintragung in das Handelsregister nach §§ 161 Abs. 2, 123 Abs. 1 HGB. Eine Ausnahme liegt vor, wenn bereits vorher ein kaufmännisches Unternehmen i.S.d. § 1 HGB vorlag. Dann beginnt die Wirksamkeit bereits mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs, §§ 161 Abs. 2, 123 Abs. 2 HGB.

Entstehung der KG
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Sollte der Gesellschaftsvertrag aus diversen Gründen (etwa Anfechtung, Sittenwidrigkeit etc.) nichtig sein, liegt eine sog. fehlerhafte Gesellschaft vor.
Es gelten dieselben Regeln wie bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

2. Gesellschafter der KG

Um Gesellschafter der KG zu werden, bieten sich diverse Möglichkeiten. So kann jemand durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages, durch Übertragung des Anteils (nach vorheriger Abänderung durch § 719 Abs. 1 BGB) oder durch Aufnahme als Gesellschafter der KG werden.

Zwar ähnelt die KG der oHG sehr, jedoch gibt es auch Unterschiede. Dies liegt vor allem an den Gesellschafterformen des Komplementärs und des Kommanditisten.

Gesellschafter der KG
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Grundsätzlich findet § 128 HGB gem. § 161 Abs. 2 HGB Anwendung, wonach sämtliche Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner haften. Die KG setzt sich jedoch aus Komplementären und Kommanditisten zusammen, für welche dies so nicht gilt.

Gem. §§ 161 Abs. 1, 171 Abs. 1 HGB ist die Haftung des Kommanditisten (von denen es auch mehrere geben kann) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf die Hafteinlage (ein bestimmter Vermögenswert) beschränkt. Dafür sind sie jedoch gem. §§ 164, 170 HGB von der Geschäftsführung und Vertretung der KG ausgeschlossen.

Der Komplementär (von denen es auch mehrere geben kann) hingegen haftet gem. §§ 161 Abs. 1, 128 HGB persönlich und unbeschränkt. Sie entsprechen somit im Innen- und Außenverhältnis den Gesellschaftern einer oHG. Nur sie haben die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis.

rechte und pflichten bei der kg
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3. Auflösung der KG

Bei Vorliegen von Auflösungsgründen i.S.v. § 131 HGB wird die Gesellschaft gem. §§ 145 ff. HGB liquidiert.

Auflösung der KG
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Tipp: Mehr zu den Grundlagen der KG? Dann empfehlen wir dieses Video.

II. Haftung der KG

Die Haftung der KG richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften zur oHG, § 161 Abs. 2 HGB.

Somit haftet die KG für Verpflichtungen aus Rechtsgeschäft mit ihrem Vermögen. Die Gesellschafter haften zudem akzessorisch für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten und Ansprüche nach §§ 280 ff., 346 ff., 812 ff. BGB. Ebenso haften sie für gesetzliche Verbindlichkeiten, welche die gemeinschaftliche Zuständigkeit aller Gesellschafter für die KG betreffen, z.B. die Haftung aus §§ 823 ff., 31 BGB.

Die Gesellschafter haften dabei persönlich als Gesamtschuldner, §§ 128 HGB, 421 BGB. Gem. § 128 S. 2 HGB ist dies unabdingbar. Da die Akzessorietät zu einer Vergleichbarkeit mit der Lage eines Bürgen oder des Eigentümers gegen den Hypothekar führt, stehen dem Gesellschafter gem. § 129 HGB die gleichen Einwendungen zu.

Das Verhalten eines Gesellschafters bei verschuldensabhängigen Schadensersatzansprüchen im Rahmen von tatsächlich bestehenden Schuldverhältnissen nach §§ 280 ff. BGB wird der KG nach § 31 analog oder nach § 278 BGB zugerechnet. Besonders beachtet werden muss zudem § 425 Abs. 2 BGB.

Sollte deliktisches Verhalten eines Gesellschafters vorliegen wird § 31 BGB analog angewandt, weshalb die KG sogar für solches Verhalten eines geschäftsführenden Gesellschafters einritt. In Folge haften sämtliche Gesellschafter gem. § 128 HGB als Gesamtschuldner.

Diese KG Haftung gilt natürlich nur für die Komplementäre.

Die Kommanditisten haften gem. § 171 Abs. HGB nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister einzutragenden Hafteinlage. Nach Leistung dieser Hafteinlage erlischt ihre Leistungspflicht.

Bei Eintritt eines weiteren Komplementärs haftet dieser gem. § 130 HGB auch für Altverbindlichkeiten der KG. Bei Eintritt eines Neukommanditisten gilt § 173 HGB, wonach er nach § 171 Abs. 1 HGB für Altverbindlichkeiten haftet.

Haftung der KG
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III. Die GmbH & Co KG

Eine besondere Form der KG stellt die GmbH & Co KG dar. Hier wird eine GmbH als einziger Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) eingesetzt.

GmbH & Co KG
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Zweck des Ganzen ist, dass der Komplementär nicht mit seinem Privatvermögen haftet. So haftet die GmbH für die Verbindlichkeiten der KG in vollem Umfang persönlich, §§ 161, 124, 128 HGB. Die Haftung des/der GmbH-Gesellschafter(s) ist nach § 13 Abs. 2 GmbHG ausgeschlossen. Zudem bietet die Rechtsform der GmbH zusätzliche Vorteile.

Sollte die GmbH eine Einmann-GmbH sein und der Gesellschafter der GmbH auch der einzige Kommanditist, nennt man diese Form Einheitsgesellschaft, da es sich bei der GmbH & Co KG praktisch nur um eine natürliche Person handelt.

Gibt es nur einen Komplementär (meist eine GmbH) aber zahllose Kommanditisten, spricht man von einer Publikums-KG.

Durch die Form der GmbH & Co KG wird somit das Risiko für sämtliche Beteiligten erheblich minimiert. Allerdings wird bei Verletzung der Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes durch den Geschäftsführer der GmbH, welche ihrerseits Komplementärin der KG ist, § 43 Abs. 2 GmbHG angewandt, sodass sich der Geschäftsführer in solchen Fällen der Haftung nicht entziehen kann.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.