Die verschiedenen Vollstreckungstitel der ZPO

Die verschiedenen Vollstreckungstitel der ZPO

Das Zwangsvollstreckungsrecht erfreut sich bei Examenskandidaten in der Regel keiner großen Beliebtheit, weshalb es oftmals auf Lücke gelernt wird. Dies muss nicht so sein. Denn tatsächlich ist der Teil der Zwangsvollstreckung, der für das 1. Examen relevant ist, überschaubar. Folgender Beitrag liefert einen Überblick über die verschiedenen Vollstreckungstitel.
Die verschiedenen Vollstreckungstitel der ZPO
Lecturio Redaktion

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23.01.2024

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Inhalt

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I. Hintergrund zum Vollstreckungsverfahren

Obsiegt der Kläger in einem Zivilprozess, so ist das Erkenntnisverfahren beendet. Häufig ist damit aber noch nicht das Ende erreicht. Denn leistet der Beklagte beispielsweise einem ergangenen Urteil nicht freiwillig Folge (zahlt er z.B. nicht, obwohl das Gericht einen Zahlungsanspruch des Klägers rechtskräftig festgestellt hat), so muss in der Folge das Zwangsvollstreckungsverfahren durchgeführt werden.

Geregelt ist das Zwangsvollstreckungsverfahren im 8. Buch der ZPO (§§704-945b ZPO).

Im Zwangsvollstreckungsverfahren spricht man nicht mehr von Kläger und Beklagtem, sondern von Gläubiger und Schuldner, vgl. §§ 710, 712 ZPO. Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nicht selbst betreiben, sondern muss staatliche Hilfe durch die Vollstreckungsorgane in Anspruch nehmen (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht).

Grundvoraussetzungen einer Zwangsvollstreckung

  1. Antrag, §§ 753, 754 ZPO (Auftrag an den Gerichtsvollzieher)
  2. Titel: Endurteil § 704 ZPO oder weitere Vollstreckungstitel, geregelt in § 794 ZPO
  3. Klausel, §§ 724, 725 ZPO = Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils
  4. Zustellung, § 750 ZPO

II. Der Vollstreckungstitel

Definition: Unter einem Vollstreckungstitel versteht man eine öffentliche Urkunde, aus der sich ergibt, dass ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch besteht.

Der Titel ist die Grundlage der Vollstreckung und unabdingbare Voraussetzung für ihre Durchführung. Aus dem Titel müssen sich ergeben:

  • der vollstreckbare Anspruch
  • die Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens

Partei des Vollstreckungsverfahrens ist, wer im Titel als Gläubiger oder Schuldner genannt ist. Alle anderen genannten Personen sind Dritte, für und gegen die keine Zwangsvollstreckung erfolgen kann.

Die verschiedenen Vollstreckungstitel nach ihrer Art

1. Das Endurteil, § 704 ZPO

Der wohl wichtigste Vollstreckungstitel (v.a. in der juristischen Ausbildung) ist das Endurteil, § 704 ZPO.

Definition: Ein Endurteil ist ein Urteil, das bei Entscheidungsreife erlassen wird und das über den Streitgegenstand entscheidet.

Dies kann entweder vollständig (Schlussurteil, § 300 ZPO) oder nur zum Teil (Teilurteil, § 301 ZPO) geschehen.

Das Urteil muss gem. § 704 ZPO entweder rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar (§§ 708ff. ZPO) erklärt worden sein. Rechtskräftig wird ein Urteil mit Ablauf der Rechtsmittelfristen, § 705 ZPO. Nicht immer möchte oder kann der Kläger allerdings so lange warten. In einem solchen Fall hilft ihm das Instrument der vorläufigen Vollstreckbarkeit weiter (§§ 708 ff. ZPO).

Erklärt das Gericht sein Urteil für vorläufig vollstreckbar (§§ 708ff. ZPO), darf daraus vollstreckt werden, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig geworden ist. Dieses Instrument dient dem Gläubigerschutz. Es soll verhindert werden, dass der Schuldner durch Einlegung von Rechtsbehelfen die Vollstreckung hinauszögert.

Wann die vorläufige Vollstreckbarkeit vom Gericht anzuordnen ist, regelt §§ 708, 709 ZPO. Ein Blick in diese Normen verrät, dass die vorläufige Vollstreckbarkeit grundsätzlich bei allen Endurteilen anzuordnen ist.

Dem Schuldner stehen die Möglichkeiten von Rechtsmitteln zur Verfügung. Damit dieser durch die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht rechtsschutzlos gestellt wird, erfolgt die Anordnung regelmäßig gegen Sicherheitsleistung, vgl. § 709 ZPO. Ausgenommen hiervon sind die Fälle des § 708 ZPO.

Bevor der Gläubiger vollstrecken will, muss er erst dem Vollstreckungsorgan den Nachweis der Sicherheitsleistung erbringen. Wird das vorläufig vollstreckbare Urteil dann in nächsthöherer Instanz aufgehoben, steht dem Schuldner gem. § 717 II ZPO ein Schadensersatzanspruch gegen den voreilig vollstreckenden Gläubiger zu. Die Sicherheitsleistung dient in einem solchen Fall dazu, den Schaden sodann abzudecken.

2. Weitere Vollstreckungstitel

Weitere Vollstreckungstitel sind in § 794 ZPO aufgezählt. Im 1. Examen ist außerdem häufig der Prozessvergleich, § 794 Nr.1 ZPO relevant. Die übrigen Vollstreckungstitel begegnen angehenden Juristen in der Regel erst während des Referendariats.

Vollstreckungstitel
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Die verschiedenen Vollstreckungstitel nach ihrem Inhalt

Die verschiedenen Vollstreckungstitel lassen sich weiterhin nach ihrem Inhalt, also dem Vollstreckungsgegenstand unterscheiden.

1. Zahlungstitel in das bewegliche Vermögen

Die Vollstreckung wegen einer Geldforderung in das bewegliche Vermögen (z.B. Zahlungsanspruch aus Vertrag) ist in den §§ 803 ff. ZPO geregelt. Zuständig hierfür ist gem. § 808 I ZPO der Gerichtsvollzieher. Eine Besonderheit bildet die Vollstreckung in Forderungen (§§ 828-856 ZPO): Dafür ist gem. § 828 I ZPO das Vollstreckungsgericht zuständig.

2. Zahlungstitel in das unbewegliche Vermögen

Die Vollstreckung einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen ist in den §§ 864ff. ZPO geregelt. Zuständig hierfür sind das Grundbuchamt (Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, § 867 I ZPO) sowie das Vollstreckungsgericht (Zwangsversteigerung, § 869 ZPO i.V.m. §§ 15ff. ZVG).

3. Herausgabetitel in bewegliche und unbewegliche Sachen

Auch ein Herausgabeanspruch kann vollstreckt werden, §§ 883 ff. ZPO. Dies gilt sowohl für bewegliche als auch unbewegliche Sachen. Zuständig hierfür ist der Gerichtsvollzieher, §§ 883 I, 885 I ZPO.

4. Titel zur Vornahme von Handlung, Duldung oder Unterlassung

Schließlich unterliegt auch ein Anspruch auf Handlung, Duldung oder Unterlassung der Zwangsvollstreckung, §§ 887 ff. ZPO. Dies kann sich in der Praxis durchaus als schwierig erweisen (vor allem bei nicht vertretbaren Handlungen). Zuständig ist dabei das Vollstreckungsgericht, §§ 887 I, 888 I, 890 I ZPO.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.