Die Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Die Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Nicht nur im Rahmen des Erkenntnisverfahrens, sondern auch im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens kennt die Zivilprozessordnung verschiedene Rechtsbehelfe. Ein wichtiger und examensträchtiger Rechtsbehelf ist die Vollstreckungsabwehrklage (= Vollstreckungsgegenklage) in § 767 ZPO.
Vollstreckungsabwehrklage
Lecturio Redaktion

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26.02.2024

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Inhalt

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Die Vollstreckungsabwehrklage, auch Vollstreckungsgegenklage, geregelt in § 767 ZPO, ist eine prozessuale Gestaltungsklage, die dem Vollstreckungsschuldner als Rechtsbehelfsmöglichkeit zur Verfügung steht. Die Klage beseitigt, sofern sie erfolgreich ist, nur die Vollstreckbarkeit des Titels (z.B. erstinstanzliches Endurteil), nicht hingegen den Titel selbst.

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Die Vollstreckungsabwehrklage ist statthaft, wenn dem Unterlegenen im Zivilprozess und Vollstreckungsschuldner gegen den titulierten Anspruch materiell-rechtliche Einwendungen zustehen, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sind, § 767 Abs.1 ZPO.

Die geltend gemachten Einwendungen dürfen deshalb erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung entstanden sein, da andernfalls gegen den Grundsatz der materiellen Rechtskraft (§ 333 ZPO) verstoßen werden würde.

Die anfechtbaren Titel sind in den §§ 767 ZPO, 794 ZPO aufgelistet. In der Vollstreckungsabwehrklage ist der Vollstreckungsschuldner nunmehr der Kläger, der Gläubiger indes der Beklagte.

Grundsatz der materiellen Rechtskraft
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I. Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage

Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage
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1. Statthaftigkeit

Nach § 767 Abs. 1 ZPO ist die Vollstreckungsabwehrklage statthaft, wenn der Kläger materiell-rechtliche Einwendungen erhebt, die den durch den Titel i.S.v. §§ 767, 794 ZPO festgestellten Anspruch selbst betreffen.

Im ersten Examen wird es in einer Klausur regelmäßig offensichtlich sein, dass der Kläger eine Vollstreckungsabwehrklage erheben will. Dennoch kann auch mal unter Umständen eine Abgrenzung der Vollstreckungsabwehrklage zu den sonstigen Rechtsbehelfen der Zwangsvollstreckung notwendig sein. Dies sollte dann in der gebotenen Kürze erfolgen. Die Abgrenzung der Rechtsbehelfe erfolgt – wie auch im Verwaltungsprozessrecht – über eine Auslegung des klägerischen Antrags.

Tipp: Ein Überblick über die Rechtsbehelfe befindet sich in diesem Artikel.

2. Zuständigkeit des Gerichts

Örtlich und sachlich zuständig ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, § 767 Abs. 1 ZPO. Dabei handelt es sich um eine ausschließliche Zuständigkeit, vgl. §§ 802, 767 ZPO.

3. Rechtsschutzbedürfnis

Das Rechtsschutzinteresse besteht nur dann, wenn die Zwangsvollstreckung droht, beginnt oder noch andauert. Nach h.M. droht die Zwangsvollstreckung bereits dann, wenn der Vollstreckungstitel vorliegt, da der Vollstreckungsschuldner bereits ab diesem Zeitpunkt die Vollstreckung zu befürchten hat (insbesondere da bei Urteilen als Vollstreckungstitel grundsätzlich die sofortige Vollstreckbarkeit angeordnet wird).

II. Begründetheit der Vollstreckungsabwehrklage

Die Vollstreckungsgegenklage ist begründet, wenn dem Kläger materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch zustehen und diese nicht nach § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert ist.

Begründetheit der Vollstreckungsabwehrklage
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1. Vorliegen materiell-rechtlicher Einwendungen

Hier kommen alle rechtshindernde, rechtsvernichtende und rechtshemmende Einwendungen des Zivilrechts in Betracht. Die Vollstreckungsabwehrklage eignet sich daher hervorragend als prozessuale Einkleidung für eine materiell-rechtliche Prüfung.

Vorliegen materiell-rechtlicher Einwendungen
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2. Keine Präklusion, § 767 Abs. 2 ZPO

Nach § 767 Abs. 2 ZPO sind die Einwendungen nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind. Präkludiert sind demnach solche Einwendungen, bei denen die Tatsachen, auf denen sie beruhen, schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben waren. Es ist auf die objektive Entstehung der Einwendung abzustellen, nicht auf die subjektive Kenntnis des Vollstreckungsschuldners.

Problematisch sind hierbei die Gestaltungsrechte, klassischerweise die Aufrechnung. Es wird darüber gestritten, ob für den Zeitpunkt des Entstehens auf die Aufrechnungslage oder die Aufrechnungserklärung abzustellen ist.

Die überwiegende Literaturmeinung stellt auf die Aufrechnungserklärung ab, also auf das tatsächliche Ausüben des Gestaltungsrechts. Dies wird damit begründet, dass erst mit der Ausübung wirklich eine materiell-rechtliche Einwendung vorliegt.

Dagegen stellt die Rechtsprechung aus Gründen der Rechtssicherheit auf die Entstehung der Aufrechnungslage ab.

Tipp: Mehr zu diesem Problem und der Vollstreckungsabwehrklage im Allgemeinen? Dann sieh dir das Video zum Thema von RA Mario Kraatz an!

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.