Die zivilrechtliche Prüfungsreihenfolge

Die zivilrechtliche Prüfungsreihenfolge

Welche Anspruchsgrundlagen in zivilrechtlichen Klausuren zu prüfen sind, ist Studierenden meist klar, bei der Reihenfolge dieser kommt es jedoch häufig zu Fehlern. Im folgenden Artikel haben wir die offizielle Prüfungsreihenfolge erklärt. Diese gehört zum absoluten Grundlagenwissen für jeden Juristen.
zivilrechtliche Prüfungsreihenfolge
Lecturio Redaktion

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13.02.2024

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Inhalt

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Arbeiten mit dem Sachverhalt

Zunächst ist der Sachverhalt genauestens zu lesen und zu verstehen. Oft hilft es dabei auch, Diagramme und einen Zeitstrahl zu zeichnen und Markierungen im Falltext vorzunehmen, sowie eine Skizze der Personenverhältnisse anzufertigen.

Weiterhin muss die Fallfrage genauestens beachtet werden. Geht es etwa nur um die Ansprüche einer bestimmten Person, sind die anderen nicht zu berücksichtigen (auch wenn oft das Bestehen bestimmter Rechtsverhältnisse dieser Personen inzident geprüft werden muss).

Prüfungsaufbau

Man beginnt stets im Kopf mit der Frage: Wer will was von wem woraus? Nach Möglichkeit sollten zuerst Zweipersonenverhältnisse geprüft werden.

Ist etwa die Fallfrage: „Wie ist die Rechtslage?“, hat der Bearbeiter sämtliche Ansprüche aller Personen zu prüfen.

Im Kopf geht man dann folgendes durch:

  • Wer: Anspruchssteller
  • will was: Anspruchsgegenstand – etwa Kaufpreiszahlung, Schadensersatz oder Herausgabe einer Sache
  • von wem: Anspruchsgegner – etwa der Vertragspartner
  • woraus: Anspruchsgrundlage – etwa § 433 Abs. 2 BGB auf Kaufpreiszahlung?

Nicht zu vergessen ist, dass jede auch nur mögliche Anspruchsgrundlage geprüft werden muss, selbst wenn ein Anspruch bereits bejaht wurde. Dies ist dem Gutachtenstil zu verschulden.

Merksatz:

V-iel Q-uatsch S-chreibt D-er B-earbeiter

Die Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen sieht wie folgt aus:

  1. Vertragliche Ansprüche
    1. Erfüllungsansprüche d.h Primäransprüche (z.B. § 433 Abs. 2 BGB)
    2. Sekundäransprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz (z.B. § 280 Abs. 1 BGB)
    3. Tertiäransprüche (z.B. § 255, § 285 Abs. 1 BGB)
  2. Quasivertragliche Ansprüche
    1. Auf Erfüllung (z.B. § 179 Abs. 1 BGB)
    2. Auf Schadensersatz (z.B. § 179 Abs. 2§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 S. 1 BGB)
    3. Auf Aufwendungsersatz (z.B. §§ 683, 670 BGB)
  3. Sachenrechtliche Ansprüche
    1. Auf Herausgabe (z.B. § 985§ 1007 Abs. 1, Abs. 2, § 861, § 2018 BGB)
    2. Auf Beseitigung und Unterlassung (z.B. § 1004 BGB
    3. Duldung der Zwangsvollstreckung (z.B. § 1147 (§ 1192) BGB)
    4. Mitwirkung/ Berichtigung (z.B. § 888 Abs. 1, § 894 BGB)
    5. Sekundäransprüche aus EBV (z.B. §§ 987 ff. BGB)
    6. Tertiäransprüche (z.B. §§ 951, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)
  4. Deliktische Ansprüche
    1. Gefährdungshaftung (z.B. § 7 Abs. 1, 3 HS. 1 StVG§ 1 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG§ 833 S. 1 BGB)
    2. Haftung für vermutetes Verschulden (z.B. § 831 Abs. 1 S. 1, § 832 Abs. 1 BGB, § 18 StVG)
    3. Haftung für nachgewiesenes Verschulden (z.B. § 823 Abs. 1, Abs. 2§ 826 BGB)
  5. Bereicherungsrechtliche Ansprüche (Kondiktionsansprüche)
    1. Durch Leistung (z.B. § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt., § 813 Abs. 1 S. 1, § 817 S. 1 BGB)
    2. In sonstiger Weise (z.B. § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt., § 816 Abs. 1 S. 1, S.2, Abs. 2, § 822 BGB)

I. Vertragliche Ansprüche

Vertragliche Ansprüche sind stets zuerst zu prüfen. Denn diese können die Geschäftsführung ohne Auftrag ausschließen, einen Rechtfertigungsgrund für deliktisches Handeln, sowie einen Rechtsgrund bieten, welcher Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (Kondiktionsansprüche) ausschließt.

Vertragliche Ansprüche sind meistens entweder Primär- oder Sekundäransprüche. Primäransprüche sind auf Vertragserfüllung gerichtet, Sekundäransprüche sind auf Schadens- und Aufwendungsersatz gerichtet.

II. Quasivertragliche Ansprüche

Die Ansprüche aus vertragsähnlichen Verhältnissen sind nach den vertraglichen Ansprüchen zu prüfen, da sie diesen sehr nahe kommen. Meist mangelt es jedoch an einem Vertragsschluss. Ein Beispielsfall für ein quasivertragliches Verhältnis ist das zwischen Gläubiger und Vertreter ohne Vertretungsmacht, § 179 BGB.

III. Sachenrechtliche Ansprüche

Die sachenrechtlichen Ansprüche schützen dingliche Rechte vor Beeinträchtigungen.

Die Herausgabeansprüche sind insbesondere der des Eigentümers gegen den Besitzer (§ 985 ff. BGB), der des früheren Besitzers gegen den aktuellen Besitzer (§ 1007 BGB) und der des Besitzers gegen den fehlerhaft Besitzenden (§§ 861, 858 Abs. 1 BGB).

Es gibt zudem noch sachenrechtliche Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen, etwa aus § 1004 und § 862 BGB.

Durch die Sperrwirkung des EBV § 993 Abs. 1 aE BGB für das Delikts- und Bereicherungsrecht werden die sachenrechtlichen  Ansprüche vor ihnen geprüft. Dieses kann u.a. den Schadensersatz aus Delikt nämlich ausschließen.

IV. Deliktische Ansprüche

Die deliktischen Ansprüche gehen auf Schadensersatz.

Die Ansprüche aus Deliktsrecht sind u.a. in §§ 823, 826 BGB normiert. Hierzu geprüft werden auch die Ansprüche aus Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG, § 1 Abs. 1 ProdHaftG und § 833 S. 1 BGB.

V. Bereicherungsrechtliche Ansprüche

Das Kondiktionsrecht soll unrechtmäßige Vermögensverschiebungen rückgängig machen.

Zunächst sind Leistungskondiktionen zu prüfen, da diese die Bereicherung in sonstiger Weise ausschließen.

Unter die ungerechtfertigte Bereicherung in sonstiger Weise fallen die Eingriffskondiktion, die Rückgriffskondiktion und die Verwendungskondiktion.

Prüfung des einzelnen Anspruchs

Der einzelne Anspruch wird wie folgt geprüft:

  1. Anspruch entstanden: Der gesetzliche Tatbestand muss erfüllt sein
  2. Anspruch nicht untergegangen: Dem Anspruch darf keine rechtsvernichtende Einwendung entgegenstehen, z.B. § 362 und 275 Abs. 1 BGB
  3. Anspruch durchsetzbar: Der Anspruchsgegner darf keine rechtshemmende Einwendung erhoben haben, z.B. § 214 Abs. 1 und § 275 Abs. 2 BGB

Quellen

  • Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich: Allgemeiner Teil des BGB, 37. Auflage 2013.
  • Plate, Jürgen: Das gesamte examensrelevante Zivilrecht, 5. Auflage 2011.

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Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.