Grundbegriffe des Zwangsvollstreckungsrechts

Grundbegriffe des Zwangsvollstreckungsrechts

Schon der Begriff Zwangsvollstreckungsrecht löst bei manchen Jurastudierenden Unbehaglichkeit aus. Dennoch sollte das Zwangsvollstreckungsrecht in der Examensvorbereitung nicht außer Acht gelassen werden. Selbst wenn es im Staatsexamen nicht geprüft wird, begegnet es einem spätestens im Referendariat wieder. Gut beraten ist daher, wer sich schon im Studium mit dieser Rechtsmaterie auseinandersetzt.
zwangsvollstreckung
Lecturio Redaktion

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22.01.2024

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Inhalt

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I. Einleitung

Zahlt der Schuldner trotz titulierter Ansprüche nicht, muss der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben. Die Zwangsvollstreckung ist aufgrund des Verbots der Selbsthilfe ausschließlich hoheitliche Aufgabe.

Wenn der Staat privatrechtliche Ansprüche mit Zwangsmitteln durchsetzt, muss er aufgrund des Rechtsstaatsprinzips strenge Formalien einhalten. Auf der anderen Seite muss die Wirkungsmächtigkeit der Vollstreckung garantiert werden.

II. Einzel- und Gesamtzwangsvollstreckung

Wenn die Zwangsvollstreckung zugunsten einzelner Gläubiger durchgeführt wird, spricht man von der Einzelzwangsvollstreckung. Diese ist im 8. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 704 ff. und im Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG) geregelt. Davon zu unterscheiden ist die Gesamtzwangsvollstreckung bzw. das Insolvenzverfahren, bei der alle Gläubiger des Schuldners befriedigt werden.

III. Die Einzelzwangsvollstreckung

Sofern mehrere Gläubiger für sich allein die Zwangsvollstreckung in einzelne Vermögensgegenstände betreiben, gilt im Verhältnis der Gläubiger zueinander das Prioritätsprinzip.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist für die Dauer des Verfahrens gem. § 89 Insolvenzordnung (InsO) die Einzelzwangsvollstreckung unzulässig. Vielmehr sorgt das Insolvenzverfahren für eine gleichmäßige Verteilung der Vermögensmasse unter den Gläubigern.

IV. Voraussetzungen der Einzelzwangsvollstreckung

Die Grundvoraussetzung für die Einzelzwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel des Gläubigers. Dieser muss mit einer Vollstreckungsklausel versehen und dem Schuldner zugestellt worden sein. Die wichtigsten Vollstreckungstitel aus § 704 und § 794 ZPO sind:

  • das Endurteil, welches formal rechtskräftig ist oder für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde
  • ein gerichtlich protokolierter Vergleich oder ein Vergleich vor einer staatlich anerkannten Gütestelle
  • ein Kostenfestsetzungsbeschluss
  • ein Vollstreckungsbescheid aus dem Mahnverfahren
  • eine gerichtliche oder notarielle Urkunde, in welcher der Schuldner sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft

V. Inhalt des Titels

Das Zwangsvollstreckungsverfahren ist je nach Inhalt des Titels verschieden. Es muss zwischen Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und Individualansprüchen unterschieden werden.

Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen ist wiederum unterteilt nach den Vermögenswerten, die der Gläubiger vollstreckt. Die Unterschiedlichkeit von beweglichen Sachen, Immobilien, Immaterialgütern, Forderungen und Ansprüchen erfordert spezielle Regelungen je nach einschlägigem Verfahren.

VI. Die Vollstreckungsorgane

Vollstreckungsorgane
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1. Der Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher führt gem. § 753 I ZPO die Zwangsvollstreckung durch, soweit das Gesetz die Zuständigkeit nicht den Gerichten zuweist. Er ist somit zuständig für die:

  • Pfändung §§ 808 ff. ZPO, also die Vollstreckung von Geldforderungen in bewegliche Sachen
  • öffentliche Versteigerung der gepfändeten Sachen gem. § 814 ZPO
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, §§ 883 ff. ZPO

Bei der Vollstreckung ist der Gerichtsvollzieher auch zur Anwendung von Gewalt und zur Hinzuziehung von Polizisten berechtigt. Rechtsschutz gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung und die Handlungen des Gerichtsvollziehers können Schuldner und Gläubiger durch eine Erinnerung gem. § 766 ZPO vor dem Vollstreckungsgericht erlangen.

Ein Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit bewirkt die Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme.

2. Das Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht ist grundsätzlich in ausschließlicher Zuständigkeit das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfindet. Ein Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit führt hier allerdings nicht zur Nichtigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme. Vielmehr kann diese durch eine Erinnerung gem. § 766 ZPO angegriffen werden. Das Vollstreckungsgericht ist somit zuständig für:

  • Beschlüsse über Erinnerungen, § 766 ZPO
  • Maßnahmen als Vollstreckungsorgan:
    • Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte gem. §§ 828 ff. ZPO
    • Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen nach dem ZVG
    • Verteilungsverfahren nach §§ 872 ff. ZPO
    • Abnahme eidesstaatlicher Versicherungen
    • Bestimmte Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen, z.B. Austauschpfändung nach § 811 a ZPO

3. Das Prozessgericht

Das Prozessgericht ist zuständig für:

  1. die Vollstreckung von Individualansprüchen, vgl. §§ 887 ff. ZPO. Damit sind Ansprüche gemeint, die mit bestimmten Handlungsverpflichtungen des Schuldners verknüpft sind.
  2. Die Klage auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel, § 731 ZPO
  3. Die Klage gegen die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel, § 768 ZPO
  4. Die Vollstreckungsgegenklage, §§ 767 ff. ZPO

Die Entscheidungen des Prozessgerichts können gem. § 793 ZPO mit einer sofortigen Beschwerde angegriffen werden.

4. Das Grundbuchamt

866 ZPO zählt die drei Arten der Zwangsvollstreckung in Grundstücke wegen Geldforderungen auf:

  1. Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
  2. Zwangsversteigerung
  3. Zwangsverwaltung

Allein die Eintragung der Zwangssicherungshypothek obliegt dem Grundbuchamt und wird funktionell durch den Rechtspfleger vorgenommen. Gem. § 1 I Grundbuchordnung ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Sitz das Grundstück liegt.

VII. Fazit

Auch wenn das Zwangsvollstreckungsrecht zunächst etwas trocken anmutet, sollte man sich nicht von dieser Rechtsmaterie abschrecken lassen. Wer sich Schritt für Schritt mit den wichtigsten Begriffen und Paragraphen vertraut macht, kann beruhigt ins Examen gehen. Diese Grundkenntnisse werden auch im Referendariat von Nutzen sein, denn dort spielt das Zwangsvollstreckungsrecht dann eine wichtige Rolle.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.