Ihre Rechte und Pflichten – Rechtsfähigkeit gemäß § 1 BGB

Ihre Rechte und Pflichten – Rechtsfähigkeit gemäß § 1 BGB

Der Begriff der Rechtsfähigkeit ist in § 1 BGB genannt. Doch in diesem ersten wichtigen Paragraphen des BGB ist nicht erklärt, was die Rechtsfähigkeit genau ist und für wen sie gilt. Wir haben deshalb alles Wichtige zur Rechtsfähigkeit zusammengestellt.
Rechtsfähigkeit
Lecturio Redaktion

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21.02.2024

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Inhalt

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§ 1 BGB:

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Definition des Begriffs Rechtsfähigkeit

Definition: Nach heute allgemein anerkannter Meinung ist die Rechtsfähigkeit die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Jede Person, die gegen eine andere Person Rechte oder gegenüber einer anderen Person Pflichten haben kann, ist somit rechtsfähig.

Eine Person ist damit ein Rechtssubjekt. Im Gegensatz dazu kann ein Rechtsobjekt nur zum Gegenstand von Rechten und Pflichten gemacht werden. Aber eine Person muss nicht immer ein Mensch sein. Als Person werden nach der Kodifikation des BGB nicht nur natürliche Personen (Menschen), sondern auch juristische Personen und einige Personengesellschaften bezeichnet.

Diese Einteilung beruht auf der Annahme, dass nicht nur Menschen (also natürliche Personen) z.B. einen Kaufvertrag abschließen können, sondern auch juristische Personen. Auch juristische Personen (Unternehmen) können beispielsweise Büromaterial erwerben. Sie besitzt dann einen Anspruch auf Übergabe des Materials gegenüber dem Verkäufer.

Natürliche und juristische Personen

Alle natürlichen Personen werden nach § 1 BGB bestimmt. Die juristischen Personen aber gliedern sich weiter auf in juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts. So können auch Bund, Länder und Gemeinden sowie Kammern rechtsfähig sein.

Alle juristischen Personen erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in öffentliche Register. Hiermit ist der sogenannten Publizitätsfunktion Genüge getan. Die Eintragung im Register gilt als Nachweis für die Existenz der Gesellschaft und deren Rechtsfähigkeit. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben ihre Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes.

Einige Personen des öffentlichen Rechts erhalten ihre Rechtsfähigkeit auch nur durch Verleihung. Diese Rechtsfähigkeit kann jederzeit wieder entzogen werden.

Video: Natürliche und juristische Personen (v.a. § 31 BGB, § 166 BGB)

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Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit wird häufig mit der Geschäftsfähigkeit verwechselt. Die Geschäftsfähigkeit ist in den § 104 ff. BGB geregelt. Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind geschäftsunfähig, § 104 Nr. 1 BGB. Ihre Willenserklärungen sind nichtig, § 105 Abs. 1 BGB. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, § 2, 106 BGB.

Jugendliche können nur solche Willenserklärungen wirksam abgeben, die ihnen einen lediglich rechtlichen Vorteil bringen, § 107 BGB. Für alle Willenserklärungen, die den Jugendlichen rechtlich benachteiligen, weil sie ihn verpflichten, benötigt auch der Jugendliche die Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, §§ 107, 108 BGB. Gesetzliche Vertreter eines Kindes und eines Jugendlichen sind in der Regel die Eltern, §§ 1626, 1629 BGB.

Haben diese Eltern ihren jugendlichen Kindern Taschengeld überlassen, so kann im Rahmen dieses Taschengeldes ausnahmsweise auch eine Willenserklärung wirksam sein. Doch diese Willenserklärung darf nur innerhalb des überlassenen Taschengeldes abgegeben werden.

Kauft der Jugendliche ein Lotterie-Los und gewinnt damit eine große Summe oder spart er sein Taschengeld an, so ist nicht mehr von überlassenen Mitteln auszugehen. Dann haben wieder die gesetzlichen Vertreter zu entscheiden. Diese rechtliche Frage ist in § 110 BGB geklärt. Dieser Paragraph wird deshalb auch als Taschengeld-Paragraph bezeichnet.

Die Geschäftsfähigkeit eines volljährigen Menschen kann aufgrund einer geistigen Krankheit auch wieder beschränkt werden, § 104 Nr. 2 BGB. Die gesetzlichen Vertreter eines Menschen, der wieder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt wird, sind in der Regel nicht mehr die Eltern. Häufig werden aber Verwandte als Betreuter eingesetzt, wenn kein fremder Betreuer für diese Personen gewünscht ist.

Die Reichweite der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit von Personen ergibt sich in Deutschland aus §§ 1, 21, 705 ff. BGB, §§ 124, 161 Abs. 2 HGB, § 7 PartGG, § 1 AktG, § 13 Abs. 1 GmbHG. Juristische Personen nehmen im Rechtsverkehr durch ihre vertretungsbefugten Organe teil. Die Rechtsfähigkeit ausländischer Gesellschaften hängt von deren Rechtsfähigkeit im Gründungsland ab.

Lose Gemeinschaften können in Deutschland keine Rechtsfähigkeit erlangen. Daher sind zum Beispiel Investment-Fonds oder Erbengemeinschaften grundsätzlich nicht rechtsfähig. Dennoch können diese rechtlichen Institute auf anderen Wegen am geschäftlichen Leben teilnehmen.

Die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen beginnt nach § 1 BGB mit der Vollendung der Geburt. Das Ende der Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person ist nach überwiegender Meinung unter den Juristen mit der Feststellung des Hirntods gegeben.

Nach dem Ende der Rechtsfähigkeit folgt das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht. Dieses rechtliche Konstrukt wurde geschaffen, um jeden Menschen auch über seinen Tod hinaus zu schützen. So können beispielsweise die Erben eines Verstorbenen über dessen Tod hinaus gegen Verleumdungen und Beleidigungen vorgehen. Dies ist Ausdruck der besonderen Bedeutung der Rechtsfähigkeit und des Persönlichkeitsrechts.

Fazit:

Soweit andere Rechtsordnungen größere Anforderungen an die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person stellen, gelten diese Anforderungen in Deutschland nicht. Denn die Rechtsfähigkeit in § 1 BGB ist Teil der Menschenwürde, die in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes unwiderruflich jedem Menschen zugeschrieben ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“

Video: Personenvereinigungen (v. a. §§ 741 ff., 1008 ff. BGB)

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.