I. Aktuelle Arbeitsmarktsituation
Jährlich strömen etwa 6.500 frischgebackene Rechtswissenschaftsabsolvent:innen auf den Arbeitsmarkt. Dabei wird der Anteil der Frauen immer höher. Allerdings werden von den 260.000 tätigen Jurist:innen nur um die 6000 jährlich bis 2019 in den Ruhestand gehen.
Aus einer Statistik der Bundesanwaltskammer aus dem Jahr 2012 geht zudem hervor, dass die in Deutschland zugelassenen Anwält:innen mit ihren durchschnittlich ca. 50 Jahren vergleichsmäßig jung sind. Mit einer Ruhestandswelle ist jedoch gerade im Bereich der Justiz in den nächsten Jahren zu rechen. Der Nachwuchsbedarf bezieht sich aber auf alle Bereiche. Immer mehr kommt auch der Bereich des Legal Technik in dem Nachwuchs nur zu gern gesehen wird. Mit Arbeitslosigkeit wird man als Jurist:in eher selten konfrontiert, nur etwa 2,3 Prozent (Stand: 2017) der Jurist:innen sind davon betroffen und stellen damit ein Randphänomen dar.
II. Der Klassiker: Richter:in
Einmal auf dem Richterstuhl zu sitzen und reale Fälle nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, ist sicherlich der Traum vieler Jurastudierender. Verwirklichen können diesen aber nur diejenigen, die eine entsprechende Examensnote erreicht haben, denn das Richteramt ist nicht nur ein Job, sondern eine Aufgabe mit weitreichender gesellschaftlicher Verantwortung.
1. Aufgaben und Tätigkeiten als Richter:in
Als Beamt:innen bekleiden Richter:innen das Richteramt in sämtlichen Gerichtszweigen, also in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in der Finanzgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit.
Die Aufgabe von Richter:innen ist es in erster Linie, in gerichtlichen Verfahren unabhängig und unparteiisch darüber zu entscheiden, welche der Parteien die Gesetze eingehalten hat. Der Richter ist unabhängig und nur dem Recht unterworfen (Art. 97 iVm. Art.1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG). Eine Dienstaufsicht ist nur zulässig, wenn die richterliche Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird (§ 26 Abs. 1 DRiG).
Richter:innen leiten an den Sitzungstagen die Verhandlungen, an den übrigen Tagen sind Urteile anzufertigen, Sitzungen vorzubereiten oder Dezernatsarbeit zu erledigen. Bei einer hohen Anzahl von gerichtlichen Verfahren bleibt eine hohe Arbeitsbelastung zudem nicht aus.
Es gibt aber auch einige besondere Dienstpflichten, die das Richteramt mit sich bringt. Dazu gehören die Pflicht, den Richtereid zu leisten (§ 38 DRiG) und das Mäßigkeitsgebot, also die Pflicht, sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass das Vertrauen in die Unabhängigkeit nicht gefährdet wird (§ 39 DRiG). Weiterhin ist der Richter verpflichtet, über Beratungen und Abstimmungen zu schweigen (§ 43 DRiG).
Wenn der Richter das Recht vorsätzlich falsch anwendet, kann er sich wegen Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB strafbar machen. Dazu kann eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), Freiheitsberaubung und Nötigung in mittelbarer Täterschaft (§§ 239, 240, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) treten, allerdings nur, wenn der Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt wurde.
Unfehlbarkeit wird übrigens von keinem Richter verlangt, dafür sind in bestimmten Fällen Revisionen von Urteilen vorgesehen, die dann vor einem höherinstanzlichen Gericht erörtert werden.
Der Richteralltag ist aufgrund der Einzigartigkeit der Fälle und der Beteiligten spannend und abwechslungsreich. Zudem winkt – nach einmal überstandener Probezeit – eine Einstellung auf Lebenszeit. Wurde ein Richter einmal eingestellt, kann ihm damit praktisch nicht gekündigt und er nicht gegen seinen Willen versetzt werden.
2. Ausbildung und formale Voraussetzungen für den Beruf als Richter:in
Angehende Richter:innen müssen das erste und zweite Staatsexamen vorweisen können. Volljurist:innen mit zwei Prädikatsexamina haben in der Regel gute Chancen. Teilweise sind die Voraussetzungen auch weniger streng geworden. So sind in NRW zwar vorzugsweise immernoch Prädikatsexamina gesehen, die zweite juristische Prüfung muss aber mindestens 7,76 Punkte aufweisen. In den Fachgerichtsbarkeiten sind die Einstellungskriterien jedoch zum Teil strenger. Zudem können Promotion, Auslandsaufenthalt oder vorherige anwaltliche Praxis hilfreich sein, sind jedoch kein Muss. Sinnvoll ist es ebenfalls schon während des Studiums und Refendariats Praktika bei Gerichten abzulegen. Zudem darf man zum Zeitpunkt der Einstellung ein gewisses Alter noch nicht überschritten haben (Bpsw. NRW: 42 Jahre).
Wer Richter:in werden möchte, kann sich nicht einfach beim Gericht bewerben. Die Bewerbung ist an das Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes zu richten, welches dann in einem internen Verfahren geeignete Stellenanwerber:innen auswählt.
Obwohl Berufseinsteiger von Anfang an die volle Verantwortung haben, werden sie zunächst nur als Richter auf Probe eingestellt. Erst wenn eine sogenannte Planstelle frei wird und der neue Richter oder die neue Richterin innerhalb der Probezeit gut bewertet wurde, kann er seine Probezeit beenden und sich auf eine solche Planstelle bewerben. Nach drei Jahren haben Proberichter:innen ein Recht auf eine Planstelle. Hat man diese erst einmal inne, kann man nur mit Zustimmung versetzt werden und ist Richter:in auf Lebenszeit.
3. Persönliche Qualifikationen und Eigenschaften eines Richters
Im Gerichtssaal dürfen den Richter:innen zur Urteilsfindung ausschließlich Beweise, Zeugenaussagen und Akten dienen. In allererster Linie muss das geltende Recht beachtet werden. Die Urteilsfindung darf nicht durch Bestechung, Medien, Vorurteile, Lobbyisten oder andere Sachverhalte geleitet sein.
Richter:innen sollten zudem analytisch denken und entsprechend selbstbewusst auftreten und kommunizieren können. Ein gutes Zeitmanagement und Organisationstalent sollten hierbei auch nicht fehlen, da alle Akten einer bestimmten Frist unterliegen und bis zu einem bestimmten Termin abgearbeitet sein müssen.
Unverzichtbar ist es, dass sich Richter:innen ihrer Verantwortung gegenüber den Beteiligten bewusst sind und auch aus einer schwierigen Situation heraus eine klare Entscheidung treffen können.
4. Spezialisierungsmöglichkeiten
Je nachdem, in welchem Rechtsgebiet man tätig ist, ist man für unterschiedliche Bereiche und Dezernate zuständig. Richter:innen am Zivilgericht müssen sich um alle Prozesse rund um das Zivil- und Strafrecht kümmern. In Familiensachen kümmert man sich beispielsweise um Scheidungen und führt Unterhaltsberechnungen durch.
Um in einem Spezialgebiet arbeiten zu können, muss der Richter Lehrgänge und Seminare besuchen. Schließlich ist das Jurastudium relativ allgemein gehalten und wer sich während des Referendariats noch nicht für ein bestimmtes Rechtsgebiet entscheiden konnte, kann dies nun nachholen.
5. Amtsbezeichnungen
Die Amtsbezeichnungen richten sich nach § 19a DRiG:
Einzelrichter, besitzende Richter und Richter kraft Auftrag tragen die Bezeichnung „Richter am …gericht”. Der vorsitzende Richter eines Kollegialspruchkörpers kann sich „Vorsitzender Richter am …gericht” nennen. „Direktor des …gericht” ist die Bezeichnung für den Leiter eines Amts-, Arbeits- oder Sozialgerichts. Der Leiter eines anderen Gerichtes oder eines Präsidialgerichtes trägt die Bezeichnung „Präsident des …gerichts”. Dessen Vertreter wird als „Vizepräsident des …gerichts” bezeichnet.
6. Gehalt
Die Besoldung der Richter:innen richtet sich nach der Besoldungsordnung R und beinhaltet die Besoldungsgruppen R1-R10. Das durchschnittliche Jahreseinstiegsgehalt liegt damit bei ca. 55.000 Euro. Spitzenverdiener verdienen bis zu ca. 177.000 Euro im Jahr. Seit 2006 sind im Zuge der Föderalismusreform die Länder für die Höhe der Richterbesoldung verantwortlich. Am meisten verdienen die Richter in den Bundesländern NRW und Hamburg. Die geringste Besoldung gibt es dagegen im Saarland.
III. Staatsanwalt
Das öffentliche Interesse vertreten und dabei noch auf tariflicher Basis vergütet werden – für einige Jurastudierende ist der Beruf des Staatsanwalts ein absolutes Traumziel. Doch auch hier muss man sich auf eine große und hochqualifizierte Konkurrenz einstellen.
1. Aufgaben und Tätigkeiten als Staatsanwalt
Die Aufgaben eines Staatsanwalts drehen sich um die Strafverfolgung und -vollstreckung.
Entgegen einer verbreiteten Ansicht muss die Staatsanwaltschaft nicht mit allen Mitteln versuchen, die Schuld des Verdächtigten zu beweisen. Vielmehr hat sie auch zugunsten des Beschuldigten zu ermitteln. Daher ist sie auch keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Verteidiger.
Wird der Staatsanwalt vom Verdacht der Begehung einer Straftat informiert, prüft er zunächst den Sachverhalt und leitet anschließend die Ermittlungen. Um sich ein genaues Bild von der Lage zu verschaffen, kann er Behörden, Zeugen und Beschuldigte durch die Polizei oder den Zoll befragen lassen. Manchmal ist der Staatsanwalt auch direkt bei den Ermittlungen am Tatort dabei.
Bei manchen polizeilichen Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Wohnungsdurchsuchung, einer Telefonüberwachung oder einer Blutabnahme, werden die Grundrechte der verdächtigten Personen beeinträchtigt. Diese unterliegen zwar grundsätzlich einem Richtervorbehalt und sind damit nicht ohne richterlichen Beschluss durchführbar, bei Gefahr im Verzug kann der Staatsanwalt diese Maßnahmen jedoch selbst anordnen und diese im Nachhinein durch einen Richter bestätigen lassen.
Sind die Ermittlungen abgeschlossen, muss der Staatsanwalt entscheiden, ob er die Anklageschrift beim Strafgericht einreicht, oder – falls ihm die Beweislage nicht als ausreichend erscheint – er weitere Untersuchungen anordnet, beziehungsweise die Anzeige zurückstellt.
Kommt es zur Hauptverhandlung, ist der Staatsanwalt Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Im Laufe der Gerichtsverhandlung verliest er die Anklageschrift, führt die Beweisaufnahme durch und hält zum Schluss ein Plädoyer.
Auch wenn der Beschuldigte schließlich verurteilt ist, kann der Staatsanwalt den Fall noch nicht zu den Akten legen. Er kümmert sich nach dem gefälltem Urteil um die Strafverfolgung, das heißt, er achtet darauf, dass der Verurteilte seine Haft antritt oder sein Bußgeld zahlt. Geschieht dies nicht, erlässt er einen Haftbefehl.
2. Ausbildung und formale Voraussetzungen für den Beruf als Staatsanwalt
Da es für den höheren Justizdienst viele Bewerber gibt, werden die Stellen an diejenigen mit überdurchschnittlichen Examina vergeben, also im besten Fall mit zwei Prädikatsexamina und noch weiteren Qualifikationen wie Doktortitel oder Fachausbildungen. Dies ist aber nicht in jedem Bundesland zwingende Voraussetzung (Bspw. in NRW mind. 7,76 Punkte und besondere persönliche Eigenschaften). Immer wichtiger werden auch die sozialen Kompetenzen, welche in vielen Bundesländern auch schon als Voraussetzung gelten.
Die Ausbildung verläuft genau wie die des Richters, weil die Bewerber in fast allen Bundesländern 3 bis 5 Jahre als Richter auf Probe tätig gewesen sein müssen, um anschließend als Staatsanwalt ernannt zu werden. Ein Wechsel zwischen den Ämtern des Staatsanwalts und des Richters ist möglich und erwünscht.
Weiterhin gibt es, abhängig von der jeweiligen Staatsanwaltschaft, unterschiedliche Altersgrenzen. Oft dürfen die Bewerber nicht älter als 35 bis 40 Jahre sein.
Unerlässlich ist für die Bewerber außerdem ein leeres Vorstrafenregister.
3. Persönliche Qualifikationen und Eigenschaften für den Beruf als Staatsanwalt
Natürlich braucht ein Staatsanwalt umfangreiches Fachwissen über das Rechtswesen. Er muss zudem die rechtlichen Spielräume und Vorgaben kennen, Anträge verfassen und Gutachten einholen können. Ein Staatsanwalt sollte die oft komplizierten und komplexen Sachverhalte zutreffend analysieren und diese allgemein verständlich vor Gericht vortragen können.
Da der Staatsanwalt im Rahmen der Ermittlungen die Polizei delegieren muss, sollte er gewisse Teamführungsfähigkeiten aufweisen (hier gibt es 6 Tipps für erfolgreiche Teamleiter). Empathie, Kommunikationskompetenzen und eine gute Menschenkenntnis sind genauso wichtig wie Durchsetzungsvermögen und Sozialkompetenz.
Die Entscheidungen eines Staatsanwalts greifen oft tief in das Leben von Tätern, Opfern und Angeklagten ein. Zudem hat er in seinem Beruf oft mit schwierigen Charakteren und traurigen Einzelschicksalen zu tun – das alles verlangt eine hohe psychische Belastbarkeit.
Weiterhin müssen Staatsanwälte oft Überstunden akzeptieren und neben den normalen Bürozeiten auch einen Bereitschaftsdienst leisten, da auch während der Nacht oder am Wochenende immer einige Staatsanwälte erreichbar sein müssen, beispielsweise wenn dringend ein Haftbefehl erlassen werden muss.
4. Spezialisierung für den Staatsanwalt-Beruf
Grundsätzlich ist eine Staatsanwaltschaft für die Verfolgung aller Straftaten in einem bestimmten Bezirk zuständig. In einigen Bundesländern gibt es aber auch deliktspezifische Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die bezirkübergreifend ermitteln.
Doch auch in den Bundesländern, in denen es solche Schwerpunktstaatsanwaltschaften nicht gibt, sind die Staatsanwaltschaften in unterschiedliche Abteilungen und Aufgabengebiete untergliedert. Solche Abteilungen kann es beispielsweise für Wirtschaftsstrafsachen, Wettmanipulation, Computerkriminalität, Umweltstrafsachen, Medizinkriminalität, Doping, Lebensmittelstrafrechtsachen oder Delikte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands aus DDR-Zeiten geben.
Spezialisierte Staatsanwälte können bei Jugendkriminalität, organisierter Kriminalität, Straftaten innerhalb der Familie und Kapitalverbrechen eingesetzt werden. Solche Spezialkenntnisse kann sich der Staatsanwalt durch Weiterbildungen und Seminare sowie bereits von ihm bearbeitete Fälle aneignen.
Zudem gibt es in den meisten Staatsanwaltschaften bezüglich der Aufgabenverteilung und Organisation eine Hierarchie: Jede Abteilung hat einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter und je nach Größe der Einrichtung einen oder mehrere Gruppenleiter.
5. Gehalt als Staatsanwalt
Genau wie bei den Richtern, richtet sich auch bei Staatsanwälten die Höhe der Besoldung nach der Besoldungsordnung R und den Besoldungsgruppen R1-R10.
IV. Rechtsanwalt
Der Beruf des Anwalts hat oftmals kein gutes Image: Nicht selten werden Anwältinnen und Anwälte als geldgierige Paragraphenreiter dargestellt, dabei sind sie es doch, die Menschen, die in eine Konfliktlage geraten sind, Beistand leisten, was mit einer enormen Verantwortung einhergeht. Jedenfalls gibt es gute Gründe dafür, dass sich viele Rechtswissenschaftsabsolventen nach überstandenem Studium für den Anwaltsberuf entscheiden.
1. Aufgaben und Tätigkeiten als Rechtsanwalt
Bei Gerichtsterminen vertreten und beraten Anwälte ihre Mandanten. Außerhalb des Gerichtssaals empfängt der Anwalt Mandanten in seinem Büro oder besucht sie – je nach Aufwand – auch zu Hause.
Insgesamt kann der Arbeitsalltag eines Anwaltes stressig werden. Die Fristen und Abgabetermine werden nicht nach Belieben des Anwalts festgelegt, deshalb sind auch Überstunden und Arbeitswochen von 70 Stunden üblich.
Die meisten Anwälte arbeiten in einer Anwaltskanzlei, aber auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie große Unternehmen und Verbände beschäftigen Rechtsanwälte. Sie sind dann entweder angestellt oder als Partner und Unternehmens- und Kanzleiinhaber aktiv.
Der Anwalt trägt aufgrund seiner beratenden Funktion eine hohe Verantwortung für die Einzelschicksale seiner Mandanten. In welchem Maße Berufseinsteiger selbstständig arbeiten dürfen, ist daher je nach Größe des Betriebs sehr unterschiedlich. In großen Kanzleien ist es üblich, dass ein Berufsanfänger die ersten zwei Jahre seiner Festanstellung lediglich Zuarbeit für seine Vorgesetzten leistet, die dann die Arbeiten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
Der große Teil der derzeit tätigen Anwälte arbeitet in einer mittelständischen Kanzlei mit etwa 5 bis 100 Anwälten, wobei die Zahl derer, die in einer Großkanzlei mit über 500 beschäftigten Anwälten arbeiten, auch nicht unerheblich ist.
2. Ausbildung und formale Voraussetzungen eines Rechtsanwalts
Freie Anwaltsstellen sind sehr begehrt, deshalb sind gute Noten im Studium von entscheidender Bedeutung: Mindestens in einem der zwei Examina sollte der Bewerber mit Prädikat abgeschlossen haben, sofern eine Laufbahn in einer Großkanzlei angestrebt wird. Außerdem werden ein lückenloser Lebenslauf und einige Praktika im Lebenslauf gern gesehen. Auch auf Doktortitel und LL.M. wird oft Wert gelegt. Überzeugt der Bewerber dann noch mit guten Englischkenntnissen oder Kenntnissen einer anderen Fremdsprache, stehen seine Chancen gut, eine der Anwaltsstellen zu ergattern. Pro Stelle gibt es etwa 30 Bewerber.
Es muss zudem eine Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer erfolgen. Diese darf aber nur aus bestimmten Gründen unterbleiben.
Möchte der Anwalt einen zusätzlichen Fachanwaltstitel in einem bestimmten Rechtsgebiet erwerben, muss er an einem Fachanwaltslehrgang teilnehmen.
3. Persönliche Qualifikationen und Eigenschaften für den Beruf als Rechtsanwalt
Pünktlichkeit und Organisationstalent ist für einen Anwalt das A und O: Alle Fälle, die zu bearbeiten sind, unterliegen einer bestimmten Frist und müssen zu einem festgelegten Termin fertig sein. Für Berufseinsteiger ist eine 70-Stunden-Woche oft der Regelfall und auch abends und am Wochenende wird häufig gearbeitet, weshalb ein Anwalt Überstunden und Abstriche an seiner Freizeit zunächst akzeptieren sollte. Eine wichtige Eigenschaft des Anwalts ist somit eine hohe Belastbarkeit und Durchhaltevermögen.
Des Weiteren kann sich ein Anwalt seine Mandanten oft nicht aussuchen. Auch wenn er als Strafverteidiger einen Mörder verteidigen muss, sollte ihm dies keine Gewissensbisse verschaffen. Ein Anwalt sollte seine Emotionen stets unter Kontrolle behalten und überzeugend für seinen Mandanten einstehen.
Ein selbstbewusstes Auftreten und ausgezeichnete Kommunikations- und Sozialkompetenzen sind für einen Anwalt unerlässlich.
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4. Spezialisierung des Rechtsanwalt-Berufs
Ein Anwalt kann sich dazu entscheiden, einen oder mehrere Fachanwaltstitel zu erwerben. In insgesamt 22 Bereichen kann man in Deutschland einen Fachanwaltstitel erwerben:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Sozialrecht
- Agrarrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Informationstechnologierecht
- Insolvenzrecht
- internationales Wirtschaftsrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
5. Gehalt als Rechtsanwalt
Das Einstiegsgehalt hängt von der Größe der Kanzlei und auch von Ihren vorzuweisenden Kompetenzen ab. In kleinen Kanzleien liegt es bei durchschnittlich 66.000 Euro im Jahr. Bei Großkanzleien mit mehr als 500 Anwälten kann es bei bis zu 140.000 Euro jährlich plus Bonus liegen. Ein Doktortitel ist zudem fast eine Garantie für ein Gehaltsplus.
Ortstechnisch gesehen, verdienen Rechtsanwälte in den Großräumen München, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg und Berlin durchschnittlich am meisten, da hier die meisten Top-Kanzleien angesiedelt sind.
V. Notar
Diejenigen, die keine große Lust haben, sich vor Gericht zu streiten, sollten sich den Beruf des Notars einmal genauer anschauen. Der Notar ist – im Gegensatz zu Staatsanwälten, Richtern und Rechtsanwälten – im Prinzip dazu da, einer Rechtsstreitigkeit vorzubeugen.
1. Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars
Notare kümmern sich beispielsweise um die Beurkundung von Grundstücksverträgen und Hypotheken, Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbHs, Eheverträgen und Scheidungs- vereinbarungen sowie Testamenten und Erbvertägen.
Der Arbeitsalltag eines Notars findet hauptsächlich am Schreibtisch statt, da die Mandanten in den allermeisten Fällen im Notarbüro empfangen werden. Da der Notar seine Mandantentermine selbst festlegen kann, ist er nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Dennoch sollte man sich als angehender Notar auf 10 Stunden Arbeitszeit am Tag und gelegentliche Wochenend-Termine einstellen.
2. Ausbildung und formale Voraussetzungen für den Notarberuf
Auch für den Job als Notar braucht man sehr gute Noten, das heißt, man sollte mindestens eins der beiden Examina mit “voll befriedigend” bestanden haben und zudem einen lückenlosen Lebenslauf und Praktika sowie sehr gute Deutsch- und Fremdsprachenkenntnisse vorweisen können. Im Allgemeinen ist eine vorherige anwaltliche Tätigkeit von Vorteil.
In den meisten Bundesländern fangen die Berufseinsteiger zunächst als Notarassessor an. Während des zwei- bis dreijährigen Assessorats arbeiten sie einem Notar zu. Anschließend dürfen sie sich selbst als Notar bezeichnen und ihr eigenes Notarbüro leiten. Auch hier bewirbt man sich nicht direkt bei einem Notarbüro, sondern auf eine der Stellen, die von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes ausgeschrieben wurden.
3. Persönliche Qualifikationen und Eigenschaften eines Notars
Organisiertheit und Pünktlichkeit sind für den Notarberuf sehr wichtig. Auch hier kommt es darauf an, alle Fälle innerhalb bestimmter Fristen zu bearbeiten und termingerecht fertig zu stellen. Natürlich muss der Notar stets alle Mandantentermine im Blick haben und darf sich auf keinen Fall verzetteln.
Das ist für viele gar nicht einfach, denn Notare dürfen sich als Freiberufler grundsätzlich selbst heraussuchen, wie viele Mandanten sie in einem bestimmten Zeitraum bearbeiten – das Pensum sollte demnach weder über- noch unterschritten werden. Grundsätzlich muss der Notar aber aufgrund der Rechtsgewährungspflicht erst einmal jeden Mandanten und Auftrag annehmen.
Menschenkenntis ist zudem eine der wichtigsten Eigenschaften eines guten Notars. Mit der Zeit lernt er, seinen Mandanten die richtigen Fragen zu stellen, um die richtigen Antworten zu erhalten.
4. Spezialisierung im Notarberuf
Notare können sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren, indem sie entsprechende Weiterbildungen besuchen und Fachprüfungen ablegen. Ein Notar für Familienrecht setzt beispielsweise Eheverträge auf und beurkundet Eheschließungen und Scheidungen. Um die Eintragungen von Gesellschaften kümmert sich dagegen ein Notar für Handelsrecht.
5. Gehalt eines Notars
Berufseinsteiger verdienen durchschnittlich ca. 55.000 Euro, kann nach oben auch teilweise stark abweichen.
VI. Verwaltungsjurist
Auch in der Verwaltung werden Juristen beschäftigt. Beruhigend für diejenigen, diejenigen, die nicht “weitaus überdurchschnittliche Leistungen” vorzuweisen haben: Hier kommt es nicht so sehr auf die Abschlussnote an.
1. Aufgaben und Tätigkeiten als Verwaltungsjurist
Verwaltungsjuristen übernehmen verwaltende, rechtsberatende und -gestaltende Tätigkeiten bei Behörden und führen in juristischen Streitfällen Klärung herbei. In erster Linie finden Verwaltungsjuristen im höheren Dienst bei Behörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden Beschäftigung – wie beispielsweise bei der Polizei, Ministerien oder Landratsämtern.
2. Ausbildung und formale Anforderungen für den Beruf des Verwaltungsjuristen
Vereinzelt reicht das erste Staatsexamen aus, um sich für einen Job als Jurist in der Verwaltung zu bewerben. Im Regelfall werden aber Volljuristen eingestellt.
3. Persönliche Qualifikationen und Eigenschaften
Die Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung auch komplexer Sachverhalte sowie Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsstärke sind die wichtigsten Eigenschaften eines Verwaltungsjuristen.
4. Gehalt eines Verwaltungsjuristen
Verwaltungsjuristen verdienen durchschnittlich 52.000 Euro im Jahr, Spitzenverdiener kommen auf bis zu 60.000 Euro.
VII. Jurist in einer polizeilichen Behörde
Der Beruf des Polizisten ist für viele ein Kindheitstraum. Doch auch Juristen können ihn sich noch erfüllen. Die Einsatzmöglichkeiten sind dabei vielfältig und die Karriereleiter kann bis nach ganz oben führen. Die Weichen dafür sollten allerdings schon während des Studiums gelegt werden.
1. Aufgaben und Tätigkeiten als Jurist in einer polizeilichen Behörde
Bei der Polizei finden sich einerseits die klassischen Aufgaben eines Verwaltungsjuristen, also beispielsweise die Bearbeitung von Dienstbeschwerden, Fragen des Beamten- und Arbeitsrechts sowie Datenschutzangelegenheiten. Andererseits können Juristen einer Polizeibehörde dazu eingesetzt werden, die Polizei bei gerichtlichen Prozessen zu vertreten, beispielsweise bei der Überprüfung einer polizeilichen Maßnahme vor dem Verwaltungsgericht.
Zudem sind die Arbeitszeiten moderater und es besteht eine hohe Jobsicherheit.
Zusätzlich werden auch im höheren Polizeivollzugsdienst oder im höheren Kriminaldienst Juristen gern eingestellt.
2. Ausbildung und formale Anforderungen für den Juristenberuf in einer polizeilichen Behörde
Auch bei der Polizei werden vorrangig Volljuristen eingestellt. Mitunter reicht aber auch ein bestandenes erstes Staatsexamen aus. Wenn im Studium und Referendariat der Ausbildungsschwerpunkt auf Strafrecht, Verwaltungsrecht oder Kriminologie gelegt wurde, kann dies von Vorteil sein.
Um die erforderlichen Zusatzqualifikationen zu erwerben, gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen kann der Bewerber an einer mehrmonatigen Einweisung in die speziellen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes direkt in der jeweiligen Behörde teilnehmen. Er wird dabei unter anderem in die Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei und in die polizeiliche Bewältigung von Verkehrslagen eingewiesen und lernt, wie beispielsweise die Organisation von Staatsbesuchen und die Planung von Großeinsätzen vonstatten geht.
Zum anderen kann die Zusatzqualifikation durch die Teilnahme an einem einjährigen Kurs an der Hochschule der Deutschen Polizei in Münster-Hiltrup erworben werden.
3. Persönliche Qualifikationen und Eigenschaften für den Jurist in einer polizeilichen Behörde
Arbeitet der Jurist hauptsächlich in der Verwaltung einer Polizeibehörde, sind eine selbstständige Arbeitsweise, schnelle Auffassungsgabe, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationskompetenzen die wichtigsten persönlichen Voraussetzungen.
Um in den höheren Polizeivollzugsdienst oder den höheren Kriminaldienst zugelassen zu werden, müssen die Bewerber zudem gewisse gesundheitliche Anforderungen erfüllen und körperlich fit sein.
4. Spezialisierung
Die Einsatzmöglichkeiten für Juristen bei der Polizei sind vielfältig: Denkbar sind neben Tätigkeiten als Leiter einer größeren Dienststelle der Schutz- oder Kriminalpolizei auch eine Dozentenstelle an einer Ausbildungseinrichtung oder eine Stelle als Referent in der Polizeiabteilung des Innenministeriums.
Oft stehen Juristen, die sich einmal in den Vollzugsdienst integriert haben, auch Türen zu höchsten Ämtern – bis hin zum Polizeipräsidenten oder Polizeiinspekteur – offen.
5. Gehalt als Jurist in einer polizeilichen Behörde
Polizeibeamte im höheren Dienst verdienen etwa zwischen 42.000 und 73.200 Euro im Jahr. Spitzenbeamte können bis zu 102.000 Euro verdienen.
VIII. Volljurist in der Wirtschaft
Juristen, die es nicht ans Gericht oder in eine Kanzlei zieht, finden im Consulting, in Unternehmen oder auch in der Steuerberatung spannende Jobalternativen, denn juristisches Know-How ist in diesen Branchen von enormer Wichtigkeit.
1. Aufgaben und Tätigkeiten des Juristen in der Wirtschaft
Juristen in Rechtsabteilungen von Unternehmen unterstützen die Geschäftsleitung bei der Lösung von verschiedenen Rechtsfragen. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise die Beratung bei Firmenübergabe, das Prüfen von Verträgen sowie Beratung in Bezug auf Marken-, Urheber- und Lizenzrecht.
Auch im Personalwesen – eigentlich einem klassischen Arbeitsfeld für Betriebswirte – werden teilweise Juristen eingesetzt, die sich besonders gut mit Arbeitsrecht auskennen.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung sind weitere Berufsmöglichkeiten für Juraabsolventen. Wirtschaftsprüfer prüfen Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften auf ihre formelle und materielle Richtigkeit.
Steuerberater sind für Privatpersonen und Unternehmen Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuer und finanzielle sowie betriebswirtschaftliche Fragen. Sie bearbeiten Steuerangelegenheiten, fertigen Steuererklärungen und Prüfungsberichte an, stellen Steuer- und Handelsbilanzen auf und vertreten ihre Mandanten in außergerichtlichen und finanzgerichtlichen Verfahren.
Jobaussichten für Juristen finden sich weiterhin in der Finanzberatung. Hier beraten sie Akademiker zu Themen wie Vorsorge, Vermögen sowie private und betriebliche Finanzen.
2. Ausbildung und formale Anforderungen für den Juristenberuf in der Wirtschaft
Vorausgesetzt werden das erste und das zweite Staatsexamen. Meist wird die Note des zweiten Examens als wichtiger eingestuft. Ein Doktortitel oder ein LL.M. werden gern gesehen. Englisch- und andere Fremdsprachenkenntnisse sind ebenfalls von Vorteil und auch auf Praktika und Auslandserfahrungen wird oft Wert gelegt.
Die Zusatzqualifikationen werden für gewöhnlich mittels interner Fortbildungen erworben. Wer Steuerberater werden möchte, muss zunächst eine kosten- und zeitintensive Prüfung ablegen, die nicht weniger Zeit- und Lernkapazität als ein juristisches Examen fordert.
3. Persönliche Qualifikationen und Eigenschaften des Juristen in der Wirtschaft
Für einen Juristen in der freien Wirtschaft sind ausgeprägte analytische Fähigkeiten, Problemlösungskompetenz, Kommunikationstalent, leistungs- und zielorientierte Arbeitsweise sowie juristische Fachsprachenkenntnisse in Englisch wichtige Eigenschaften. Dazu treten fundierte Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Wirtschaftsrecht. Bei einem Steuerberater sollten zusätzliche Kenntnisse im Steuerrecht sowie ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen vorliegen.
4. Gehalt als Wirtschaftsjurist
Einen sehr guten Verdienst für Wirtschaftsjuristen versprechen momentan die Automobilbranche sowie die Banken. Als Berufseinsteiger ohne Berufserfahrung kann man hier mit einem Einstiegsgehalt von ca. 50.000 Euro jährlich rechnen. Aber auch in der Chemie- und Pharmabranche werden Wirtschaftsjuristen mit ca. 48.900 Euro überdurchschnittlich bezahlt. [Quelle: Staufenbiel/Azurstudie(Juve)]
Es kommt aber auch auf den Sitz des Unternehmens an: Dort, wo sich die meisten DAX-Konzerne niedergelassen haben, also in den Großräumen München, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg und Berlin, liegen die Gehälter oft deutlich über dem Durchschnitt.
Zwar liegen bei Unternehmen die Fixgehälter durchschnittlich niedriger als in den Kanzleien, sie können aber durch die variablen Anteile schnell steigen. Außerdem wächst mit Führungsverantwortung in DAX-Unternehmen der Anspruch auf Nebenleistungen in Form von Aktienbeteiligungen, die das Gehalt nochmals erheblich steigern können.
IX. Juristen in der Wissenschaft
Für diejenigen, die Lust auf eine wissenschaftliche Karriere haben, klingt der Beruf des Hochschulprofessors geradezu traumhaft: Ein Professor kann sich seine Tätigkeiten zum großen Teil selbst heraussuchen, einen Chef gibt es nicht und die langweiligen Aufgaben übernehmen Lehrstuhlmitarbeiter.
Bis dieser Punkt erreicht ist, müssen angehende Professoren jedoch eine Menge Arbeit und Zeit in ihre wissenschaftliche Karriere investieren, denn Professor ist kein Beruf, den man so einfach lernen kann. Es gibt keine geregelte Ausbildung und der Weg zur Professorenstelle sieht für jeden Nachwuchswissenschaftler anders aus.
1. Aufgaben und Tätigkeiten des Juristen in der Wissenschaft
Hochschulprofessoren und Privatdozenten arbeiten in vielfältiger Weise in der Lehre und in der Forschung. Wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten am Lehrstuhl des Professors, dem sie zugeordnet wurden. In der Regel bearbeiten sie Forschungsprojekte und führen auch Lehrveranstaltungen durch.
2. Ausbildung und formale Anforderungen für den Juristenberuf in der Wissenschaft
Ein bestandenes erstes und zweites Staatsexamen sind verpflichtend. Des Weiteren muss die Promotion, also die Doktorarbeit, und die Habilitationerfolgen. Welche genauen Anforderungen hieran gestellt werden, ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Die Details sind in den Promotion- und Habitilationsordnungen der jeweiligen juristischen Fakultät geregelt.
Mit der Promotion allein kann man sich bereits auf Dozentenstellen an einer Hochschule bewerben. Wer die Habilitation erfolgreich abgelegt hat, darf an deutschen Hochschulen selbstständig forschen und lehren und den Titel Privatdozent tragen.
Die Habilitation ist die Voraussetzung, um als Professor an einem Lehrstuhl berufen zu werden. Statt einem Bewerbungsgespräch gibt es eine Probevorlesung vor einer Berufungskommission – umgangssprachlich auch “Vorsingen” genannt. Die Kommission wählt dann ihren Favoriten aus, der anschließend den “Ruf” erhält und sich fortan “Professor” nennen darf.
3. Persönliche Qualifikationen und Eigenschaften des Juristen in der Wissenschaft
Nachwuchswissenschaftler müssen ein überdurchschnittliches Interesse an der Forschung in einem bestimmten Rechtsgebiet haben. Zudem sollten sie gerne im Team arbeiten, aber auch Teamführungsqualitäten aufweisen. Natürlich sollten auch die Lehre und der Umgang mit Studenten eine gewisse Freude bereiten.
Weiterhin sollten Absolventen, die sich für eine wissenschaftliche Karriere entscheiden, durchhaltevermögend sein und sich nicht schnell entmutigen lassen, weil der Weg zur Professur oft langwierig und zeitintensiv ist: Zum Zeitpunkt der Berufung sind die meisten Professoren bereits um die 40 Jahre alt.
4. Gehalt eines Juristen in der Wissenschaft
Wissenschaftliche Mitarbeiter und Privatdozenten verdienen bei Berufsantritt, wenn sie in Vollzeit arbeiten, ca. 40.800 Euro jährlich. Viele von ihnen haben allerdings nur eine 50 % Stelle am Lehrstuhl, wodurch sich der Verdienst auch auf die Hälfte reduziert. Hochschulprofessoren verdienen zwischen 54.000 und 67.200 Euro jährlich.
X. Mit Wissen und Erfahrung zum juristischen Traumberuf
Die Rechtswissenschaften bieten so viele Berufsmöglichkeiten wie kaum ein anderer Studiengang. Gerade deshalb ist es wichtig, sich schon frühzeitig mit den möglichen Arbeitsfeldern auseinanderzusetzen. Überlegen Sie also, wo Ihre Stärken und Interessenschwerpunkte liegen und absolvieren Sie möglichst viele Praktika in verschiedenen Bereichen.
Während des Studiums können dann bereits entsprechende Schwerpunkte belegt und vertieft werden. Und auch das Referendariat bietet eine gute Möglichkeit, in den verschiedenen Stationen Erfahrungen zu sammeln und den individuellen Wunschberuf zu konkretisieren, denn die aufgeführten Berufsbilder sind noch bei weitem nicht alle, die einem als Volljurist offen stehen.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit – Berufenet via berufenet.arbeitsagentur.de
- Das Gehalt als Richter via juristenkoffer.de
- staufenbiel.de – Jura
- karriere.de
- karista.de
- Richter (Deutschland) via wikipedia.org