Kaufmannsbegriff, §§ 1 ff. HGB

Kaufmannsbegriff, §§ 1 ff. HGB

Das Handelsrecht ist ein besonderer Bereich des Zivilrechts, welches sich an Kaufleute richtet. Nur eine kleine Anzahl von Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind auch auf Nichtkaufleute anwendbar. Daher werden im HGB zuerst die verschiedenen Arten der Kaufleute definiert. Der Begriff des Kaufmanns ist für das gesamte Handels- und Gesellschaftsrecht von zentraler Bedeutung. Dieser Artikel behandelt die verschiedenen Kaufmannsarten, wie den Ist- oder Formkaufmann.
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Lecturio Redaktion

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16.02.2024

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Inhalt

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I. Einleitung

Es werden verschiedene Arten von Kaufleuten unterschieden:

Kaufleute, §§ 1 ff. HGB
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II. Das Gewerbe

Bevor auf den Begriff des Handelsgewerbes eingegangen wird, muss zunächst der Begriff „Gewerbe“ definiert werden.

Definition: Gewerbe ist jede selbstständige, auf Dauer angelegte, nach außen erkennbare Tätigkeit, mit Gewinnerzielungsabsicht, die nicht den freien Berufen, nicht der Urproduktion und nicht der reinen Vermögensverwaltung zuzuordnen ist, sowie nicht verboten ist.

Gewerbe
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III. Das Handelsgewerbe

In § 1 Abs. 2 HGB wird der Begriff des Handelsgewerbes legal definiert:

Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

Die Erforderlichkeit einer kaufmännischen Einrichtung hängt von verschiedenen Kriterien im Einzelfall ab. Die Entscheidung, ob die Erforderlichkeit zur ordentlichen Geschäftsführung und zum Schutz der Geschäftspartner besteht, wird durch eine Gesamtbetrachtung der Kriterien vorgenommen.

Folgende Kriterien können beispielhaft herangezogen werden:

Kriterien für ein Handelsgewerbe
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Diese Kriterien können als Indikator für die Erforderlichkeit einer kaufmännischen Einrichtung des Betriebes herangezogen werden. Liegt ein solcher Betrieb vor, gehören zu einer kaufmännischen Einrichtung u.a. folgende Merkmale:

Merkmale für ein Handelsgewerbe
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IV. Arten von Kaufleuten

1. Istkaufmann, § 1 HGB

Gem. § 1 Abs. 1 HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

Die Voraussetzungen für einen Istkaufmann sind daher:

  1. Betrieb eines Gewerbes
  2. Erforderlichkeit der kaufmännischen Einrichtung nach Art und Umfang

Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist daher kraft Gesetzes Kaufmann. Daher stammt auch der Begriff „Istkaufmann“. Die Kaufmannseigenschaft bringt verschiedene Rechte und Pflichten mit sich. So muss der Istkaufmann gem. § 29 HGB die Firma im Handelsregister eintragen lassen. Diese Eintragung ist aber nur von deklaratorischer Bedeutung.

2. Kannkaufmann, § 2 HGB

Ein Kleingewerbetreibender, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 HGB nicht erfüllt, hat die Wahl, ob er den Regelungen des HGB unterliegen möchte. Gem. § 2 HGB kann er seine Firma ins Handelsregister eintragen lassen und so die Kaufmannseigenschaft herbeiführen. Dies führt zur Anwendbarkeit der Regelungen für Kaufleute, was für die Geschäftsabwicklung im Betrieb vorteilhaft sein kann. Die Eintragung in das Handelsregister ist fakultativ, aber von konstitutiver Bedeutung für die Kaufmannseigenschaft.

Die Voraussetzungen für einen Kannkaufmann nach § 2 HGB sind daher:

  1. Betrieb eines Gewerbes
  2. Keine Erforderlichkeit der kaufmännischen Einrichtung nach Art und Umfang
  3. Eintragung in das Handelsregister

3. Uneigentlicher Kannkaufmann, § 3 HGB

Der Betrieb eines land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens wird im HGB privilegiert. Selbst wenn ein nach kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, gilt der Unternehmer nicht automatisch als Kaufmann. § 1 HGB findet hier keine Anwendung. Vielmehr kann der Betrieb sich ebenfalls fakultativ in das Handelsregister eintragen lassen und somit die Kaufmannseigenschaft herbeiführen.

Die Voraussetzungen für einen uneigentlichen Kannkaufmann nach § 3 HGB sind daher:

  1. Betrieb eines land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens
  2. Erforderlichkeit der kaufmännischen Einrichtung nach Art und Umfang
  3. Eintragung in das Handelsregister

4. Fiktivkaufmann, § 5 HGB

Der Fiktivkaufmann aus § 5 HGB beschreibt die Situation, dass ein Kaufmann nach Eintragung in das Handelsregister, in den Status des Kleingewerbetreibenden absinkt. Ein nach Art und Umfang nach kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb ist somit nicht mehr erforderlich. Trotzdem wird er gem. § 5 HGB weiter als Kaufmann behandelt, damit der Rechtsverkehr geschützt wird. Denn Geschäftspartner sollen auf die Eintragung im Handelsregister vertrauen dürfen.

Demnach sind die Voraussetzungen für den Fiktivkaufmann:

  1. Betrieb eines Gewerbes (nicht mehr Handelsgewerbes)
  2. Konstitutive Eintragung

5. Formkaufmann, § 6 HGB

Manche Personengesellschaften und Körperschaften sind gem. § 6 HGB allein aufgrund ihrer Rechtsform Kaufleute. Von den Personengesellschaften zählen die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft zu den Formkaufleuten. Zudem sind u.a. die AG gem. § 3 AktG und die GmbH gem. § 13 GmbHG Formkaufleute.

6. Kaufmann kraft Rechtsschein

Das Konstrukt des Scheinkaufmanns entspringt dem Rechtsgedanken des Gebots von Treu und Glauben aus § 242 BGB i.V.m. § 5 HGB.

Definition: Scheinkaufmann ist, wer durch sein Verhalten den Anschein erweckt oder unterhält, Kaufmann zu sein. Er muss sich gegenüber gutgläubigen Dritten, die auf den von ihm geweckten Rechtsschein vertraut haben, als Kaufmann behandeln lassen.

Dabei ist die Rechtsfolge teilweise umstritten. Die überwiegende Meinung geht dabei davon aus, dass das HGB nur teilweise anwendbar ist, z.B. setzen sich die zwingenden Vorschriften des BGB (Formvorschriften etc.) durch. Das Argument für die Auffassung ist die Systematik und der Sinn und Zweck der HBG Vorschriften. Daraus entsteht folgende Prüfung:

Prüfungsschema Scheinkaufmann
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V. Fazit

Da der Kaufmannsbegriff im gesamten Handels- und Gesellschaftsrecht eine zentrale Rolle spielt, sollte dieser Begriff im Studium gut sitzen. Denn ob jemand Kaufmann ist oder nicht, entscheidet über die Anwendbarkeit des HGB. Dies dürfte in jeder Klausur die zentrale Weichenstellung darstellen.

Tipp: Mehr zum Kaufmannsbegriff? Dann schau dir doch unser kostenloses Video von Mario Kraatz zum Kaufmannsbegriff (§ 1 ff. HGB) an

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Porträt von Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Junger Mann mit dunklem Haar im dunkelblauen Blazer lächelt in die Kamera

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang Erharter, Mann im Anzug

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger mit freundlichem Lächeln in hellblauem Hemd

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

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Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.