Krankheit und Lohnfortzahlung – Beispiel

Krankheit und Lohnfortzahlung – Beispiel

Jeder kann einmal krank werden oder sich verletzen. Für die Genesung ist oft Ruhe nötig, an Arbeit ist dann nicht zu denken. Doch nicht jede Krankheit ist nach wenigen Tagen geheilt. Gibt es dann trotzdem Lohn? Und wie sieht es aus, wenn man direkt am ersten Arbeitstag erkrankt? Der folgende Beitrag wird anhand eines Beispiels Antworten auf diese Fragen geben.
Lohntfortzahlung im Krankheitsfall
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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Der Sachverhalt

Herr K. ist seit einer Woche bei Frau M. angestellt. Am Wochenende geht er seinem Lieblingshobby nach und fährt mit seinem Rad eine große Tour. Dabei erleidet er einen Unfall, als ein Autofahrer ihn übersieht und die Vorfahrt nimmt. Herr K. wird schwer verletzt. Er muss fünf Wochen im Krankenhaus liegen und dann für weitere drei Wochen in die Reha.

Herr K. muss trotzdem weiter Rechnungen bezahlen und als ihn ein Banksachbearbeiter plötzlich anruft, weil sein Konto nicht gedeckt ist, wird Herr K. ganz mulmig. Er prüft das nach und muss erkennen, dass er kein Gehalt bekommen hat. Erschrocken ruft er Frau M. an, die ihm erklärt, dass Herr K. nicht lang genug für ihre Firma tätig gewesen wäre. Er hätte erst nach vier Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Zudem würde diese auch nur für sechs Wochen gehen und nicht für acht Wochen, die er ja nun schon krank ist.

Herr K. konsultiert seinen Anwalt und will wissen, ob er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die 8 Wochen hat und ob es einen Anspruch von Frau M. gegen ihn gibt.

Hinweis: Ein Anspruch aus § 611a BGB besteht nicht, da Herr K. in dem besagten Zeitraum nicht gearbeitet hat.

I. Anspruch aus § 3 Abs. 1 S.1 EFZG

Da Herr K. aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig war und ohne Frage Arbeitnehmer ist, könnte das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) anwendbar sein. Hierfür müsste zusätzlich geprüft werden, ob er diese Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat und welcher Zeitraum infrage kommt.

1. Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitnehmerstatus

Herr K. Ist eindeutig Arbeitnehmer und war durch den Unfall offensichtlich erkrankt und auch nach § 275 Abs. 1 BGB arbeitsunfähig, da er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag in dem genannten Zeitraum nicht erfüllen konnte.

2. Verschulden

Des Weiteren ist zu klären, inwieweit Herr K. an seiner Arbeitsunfähigkeit schuld ist. Nach § 3 Abs. 1 EFZG besteht keine Pflicht des Arbeitnehmers nicht zu erkranken. Daraus lässt sich herleiten, dass es sich hier vielmehr um eine bloße Obliegenheit handelt, also einer minderen Pflicht, die nicht einklagbar ist. Damit ist auch der Verschuldungsmaßstab nach § 276 BGB nicht anzuwenden.

Eine solche mindere Pflichtverletzung liegt nur dann vor, wenn es sich um einen groben Verstoß gegen ein vom Arbeitgeber im eigenen Interesse zu erwartenden Verhalten handelt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Herr K. einer Risikosportart nachgegangen wäre. Da der Radsport auch trotz der Gefahren im Straßenverkehr nicht als Risikosportart gilt, kann man hier nicht von einem Verschulden des Herrn K. sprechen.

3. Zeitraum des Anspruches

Das EFZG ist demnach anwendbar. Jetzt besteht jedoch noch die Frage, für welchen Zeitraum ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestand.

Nach § 3 EFZG beträgt die Dauer der Entgeltfortzahlung maximal 6 Wochen. Diese Begrenzung gilt pro Erkrankung nach § 3 Abs. 1 S.1 EFZG. Zusätzlich gibt § 3 Abs. 3 EFZG vor, dass eine Entgeltfortzahlungspflicht erst nach einem vierwöchigen ununterbrochenen Bestehen des Arbeitsverhältnisses eintritt.

Herr K. wurde innerhalb der Vierwochen-Frist krank für einen Zeitraum von 8 Wochen. Nach geltender Rechtsprechung des BAG beträgt der Anspruch auf Entgeltzahlung maximal sechs Wochen. Eine Anrechnung von Krankheitstagen in der Karenzzeit wird nicht vorgenommen. Dementsprechend hätte Herr K. einen Entgeltfortzahlungsanspruch für fünf Wochen.

4. Höhe des Entgelts

Die Höhe des zu zahlenden Entgelts bemisst sich nach § 4 Abs. 1 EFZG. Hierfür wird das sogenannte gelebte Arbeitsverhältnis zugrunde gelegt, also das, was der Arbeitnehmer unter normalen Umständen als Bruttolohn bezahlt bekommen würde. Genauere Angaben dazu lassen sich jedoch nicht aus dem Sachverhalt herleiten.

5. Durchsetzbarkeit des Anspruchs

Zu guter Letzt muss der Anspruch durchsetzbar sein. Hierfür müsste Herr K. seiner Nachweispflicht nach § 7 EFZG nachgekommen sein. Der Sachverhalt gibt nichts anderes her, daher besteht kein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers.

6. Ergebnis

Herr K. hat einen Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe des üblichen Bruttolohns für fünf Wochen.

II. Anspruch von Frau M. gegen Herr K.

1. Deliktanspruch

Denkbar wäre ein Anspruch wegen Delikts, jedoch scheidet § 823 Abs. 1 BGB hier aus, da nur der Geschädigte selber, also Herr K. hier Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen könnte. Ein unmittelbarer Eingriff in den Gewerbebetrieb der Frau M. besteht nicht, sodass auch § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 229 StGB nicht infrage kommen.

2. Cessio legis

Nach § 6 Abs. 1 EFZG können Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls gegen einen Dritten an den Arbeitgeber übergehen, wenn der Arbeitgeber für die krankheitsbedingte Ausfallzeit Entgeltfortzahlung leisten musste.

a) Schadenersatzanspruch von Herr K. gegen den Unfallverursacher

Herr K. hat einen Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB.

b) Der tatsächliche Schadensersatz

Auch wenn Herr K. im Grunde durch den Unfall nicht schlechter gestellt ist, da er durch die Entgeltfortzahlung keinen Lohnausfall hat, ist ein Schaden zu bejahen. Es wäre unbillig, würde der Schädiger vom Schadensersatzanspruch frei gesprochen, nur weil ein Dritter diesen Schaden dem Geschädigten bereits ersetzt. Damit liegt ein sogenannter normativer Schaden vor.

3. Ergebnis

Frau M. hat gegenüber Herr K keine Ansprüche, jedoch kann sie einen Schadenersatzanspruch aus § 6 Abs. 1 EFZG in Höhe des Entgelts für fünf Wochen gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.