Leasingverträge

Leasingverträge

Bei dem Leitwort Leasing (engl.: to lease= mieten, pachten) denken die meisten sofort an Kraftfahrzeuge. Dabei ist dies nur eine von zahlreichen Möglichkeiten neben Leasing-Verträgen im Immobilienbereich, für die EDV-Ausstattung und co. Leasing liegt also im Trend und immer mehr Privatkunden entscheiden sich für eine solche Finanzierungsform. Der folgende Artikel informiert über diese wichtige Vertragsform und wie du sie in der Klausur meisterst!
Leasingverträge
Lecturio Redaktion

·

07.02.2024

·

Inhalt

Tipp: Mit unserem Online-Repetitorium zum 1. Staatsexamen können Sie sich bestmöglich, flexibel und kostengünstig auf die erste juristische Staatsprüfung vorbereiten

I. Arten von Leasingverträgen

Das Leasing ist ein gesetzlich nicht vertypter Vertrag mit mietähnlichem Charakter und gruppiert sich in zwei Hauptvarianten: das Operatingleasing und das Finanzierungsleasing.

1. Operationsleasing

Das Operatingsleasing ist auf die kurzfristige Übereignung, der Verwendung an Wirtschaftsgütern gerichtet. Der Leasinggeber bezweckt dabei die vollständige Amortisation des Aufwandes für die Anschaffung durch wiederholte Überlassung des Leasinggegenstands an abweichende Leasingnehmer. Dies entspricht weitesgehend dem gewöhnlichen Mietvertrag gem. § 535 BGB. Dementsprechend finden die §§ 535 ff. BGB direkt Anwendung.

2. Finanzierungsleasing

Beim Finanzierungsleasing erstrebt der Leasingnehmer das Ziel, den Leasinggegenstand zu erwerben. Der Leasinggeber beabsichtigt dabei, dass sich seine Unkosten praktisch durch die einmalige Vergabe des Gegenstandes amortisieren. Insofern lässt das Finanzierungsleasing eine erkennbare Verbindung zum finanzierten Abzahlungskauf erkennen. Die Rechtsprechung wendet daher überwiegend das Mietrecht analog an, berücksichtigt allerdings gleichwohl die abweichende Interessenslage.

Merke: Unter den Ausgangspunkten der § 506 Abs. 1, 2 BGB sind die Schutzvorschriften anwendbar. Ferner steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, §§ 506 Abs. 1, 495 Abs. 1 BGB.

3. Abgrenzung

Die Abgrenzung zwischen Operating- und Finanzierungsleasing erfolgt nach der Bilanzierung:
Beim Operatingmodell liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber.
Beim Finanzierungsmodell liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasingnehmer.

Tipp: Schau dir dazu das kostenlose Video zur Abgrenzung von Operating- und Finanzierungsleasing (§§ 535 ff. BGB) an!

II. Leasingverträge als Dreipersonenverhältnisse

Leasingverträge sind im Generellen als Dreipersonenverhältnisse ausgestaltet. Dabei schließt der Leasingnehmer einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber. Dieser kauft den Leasinggegenstand nach den Vorgaben des Leasingnehmers bei einem Dritten – dem Lieferanten. Der erworbene Gegenstand wird schließlich dem Leasingnehmer gegen Zahlung in Form von Leasingraten überlassen.

Dies liegt jedoch nicht beim üblichen Herstellerleasing im KfZ-Handel vor, da dabei der Hersteller als Leasinggeber und Lieferant auftritt.

Leasingvertrag Übersicht
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

1. Die Abtretungskonstruktion

Beim Finanzierungsleasing ist es üblich, durch eine Klausel in den AGB die mietrechtlichen Gewährleistungen nach §§ 536 ff. BGB gegenüber dem Leasingnehmer auszuschließen und ihm stattdessen die kaufrechtlichen Gewährleistungen nach §§ 434 ff. BGB aus dem Kaufvertrag mit dem Lieferanten abzutreten.

Diese Konstruktion verstößt nach allgemeiner Ansicht nicht gegen die §§ 305 ff. BGB. Eine (kurze) AGB-Kontrolle ist an dieser Stelle in der Klausur jedoch geboten!

Nach § 476 Abs. 1 BGB könnte die Abtretungskonstruktion den Eindruck eines Umgehungsgeschäftes erwecken, wenn der Leasingnehmer ein Verbraucher ist. Da keine Schutzvorschriften über den Verbrauchsgüterkauf für den Leasinggeber als Unternehmer bestehen, stehen dem Leasingnehmer durch die erfolgte Abtretung auch keinerlei Gewährleistungsrechte zu, §§ 474 ff. BGB.

Der BGH hat einen Verstoß in dieser Kontellation allerdings abgelehnt. Diese Konstellation stelle keine Umgehung und auch keine unangemessene Benachteiligung dar, da der Vergleichsmaßstab das Mietrecht ist, was selbst keine verbraucherspezifischen Gewährleistungen enthält.

2. Einwendungsdurchgriff und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Enthält der Leasinggegenstand einen Sach- oder Rechtsmangel, so kann sich der Leasingnehmer nach § 434 ff. BGB bei der Konstruktion der Abtretung an den Lieferanten wenden. Problematisch hierbei ist, ob der Leasingnehmer bei einem auftretenden Schaden gegenüber dem Leasinggeber die Zahlung der Leasing-Raten entgegenhalten kann.

Im Falle, dass die §§ 506 Abs. 1, 2, 358 Abs. 3, 359 BGB keinerlei Anwendung finden, erfolgt der Rückgriff auf ein Konzept, welches der BGH schon vor der Schuldrechtsreform konstruiert hat. Dabei wendet sich der Leasingnehmer bezüglich der auftretenden Mängel zunächst an den Lieferanten, wonach er Nachbesserung und Nachlieferung i.S.d. § 439 BGB verlangen kann.

Sollte daraufhin der Leasingnehmer vom Vertrag zurücktreten i.S.d. §§ 434 Nr. 2 BGB i.V.m. §§ 323, 440, § 326 Abs. 5 BGB, findet die Rückabwicklung des Leasingvertrages auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses statt. Die Geschäftsgrundlage nach § 323 Abs. 1 entfällt. Folglich berechtigt dies den Leasingnehmer, den Vertrag vollumfänglich zu kündigen, § 313 Abs. 2 S. 2 BGB und ferner Rückerstattung der geleisteten Leasingraten zu verlangen, § 346 BGB. Nach § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist der Wert der Nutzungen zu ersetzen, die er durch den Gebrauch des Gegenstandes gezogen hat.

Kündigung Leasingsvertrag
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Tipp: Mehr zum Finanzierungsleasing? Dann schau dir dieses Video an!

Die Lecturio-Redaktion

Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

Perfekt vorbereitet durchs Jurastudium

  • Aktuell, klausurorientiert und fallbezogen
  • Überall verfügbar
  • Interaktive Quizfragen und Fallbeispiele

Artikelempfehlungen

§ 320 BGB ist eine Sonderform des Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB. Diese Einrede des nichterfüllten Vertrags berechtigt solange zur ...
Verträge werden überall abgeschlossen. Ob morgens beim Bäcker oder im Job: Verträge sind im täglichen Leben allgegenwärtig. Der folgende Beitrag ...
Neben Mietverträgen können bei der Überlassung von Sachen auf Zeit auch immer mal wieder Pachtverträge in Klausuren relevant sein. Studierenden ...

Kostenloses eBook

BGB AT Prüfungswissen kompakt, einfach und verständlich. 

Bessere Noten in Klausuren und Staatsexamina

Mit Lecturio flexibel auf Klausuren und Staatsexamen vorbereiten
– überall und jederzeit

Du bist bereits registriert?  Login

eLearning Award 2023

Lecturio und die Exporo-Gruppe wurden für ihre digitale Compliance-Akademie mit dem eLearning Award 2023 ausgezeichnet.

eLearning Award 2019

Lecturio und die TÜV SÜD Akademie erhielten für den gemeinsam entwickelten Online-Kurs zur Vorbereitung auf den
Drohnenführerschein den eLearning Award 2019 in der Kategorie “Videotraining”.

Comenius-Award 2019

Comenius-Award 2019

Die Lecturio Business Flat erhielt 2019 das Comenius-EduMedia-Siegel, mit dem die Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien jährlich pädagogisch,  inhaltlich und gestalterisch
herausragende didaktische Multimediaprodukte auszeichnet.

IELA-Award 2022

Die International E-Learning Association, eine Gesellschaft für E-Learning Professionals und Begeisterte, verlieh der Lecturio Learning Cloud die Gold-Auszeichnung in der Kategorie “Learning Delivery Platform”.

Comenius-Award 2022

In der Kategorie “Lehr- und Lernmanagementsysteme” erhielt die Lecturio Learning Cloud die Comenius-EduMedia-Medaille. Verliehen wird der Preis von der Gesellschaft für Pädagogik, Information und Medien für pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragende Bildungsmedien.

B2B Award 2020/2021

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat Lecturio zum Branchen-Champion unter den deutschen Online-Kurs-Plattformen gekürt. Beim Kundenservice belegt Lecturio den 1. Platz, bei der Kundenzufriedenheit den 2. Platz.

B2B Award 2022

Für herausragende Kundenzufriedenheit wurde Lecturio von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) mit dem deutschen B2B-Award 2022 ausgezeichnet.
In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.

Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.