Mordmerkmal Heimtücke, § 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB

Mordmerkmal Heimtücke, § 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB

Die Heimtücke gem. § 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB ist das klausurrelevanteste und umstrittenste Mordmerkmal. In Klausuren gehören die verschiedenen Meinungen zur Umsetzung des vom Bundesverfassungsgerichts statuierten Einschränkungserfordernis zum absoluten Pflichtwissen.
Mordmerkmal Heimtücke
Lecturio Redaktion

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21.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines

Die Heimtücke gehört zur zweiten Gruppe der Mordmerkmale. Diese stellen eine bestimmte Art und Weise der Tatbegehung und damit einen bestimmten Verhaltensunwert des Tatgeschehens unter Strafe, daher werden sie auch als tatbezogene Mordmerkmale bezeichnet.

Tatbezogene Merkmale sind keine besonderen persönlichen Merkmale i. S. d. § 28 StGB, sodass eine Akzessorietätslockerung nicht in Betracht kommt.

Da es sich bei den Mordmerkmalen der zweiten Gruppe um objektive Merkmale handelt, müssen sie von einem entsprechenden Vorsatz umfasst sein. Sie müssen also sowohl im objektiven, als auch im subjektiven Tatbestand geprüft werden.

II. Heimtücke

Definition: Der Täter tötet heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit geschaffene Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt.

Der Grund für die Strafschärfung im Vergleich zu § 212 StGB ist die besonders gefährliche Vorgehensweise: der Täter überrascht das arglose Opfer und hindert es so an einer Gegenwehr.

1. Arglosigkeit

Definition: Arglos ist, wer sich keines Angriffs auf sein Leben versieht.

Dabei geht es nicht um die heimliche Planung der Tat, maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Täter das Versuchsstadium erreicht. Wenn das Opfer von Beginn an die feindselige Absicht kennt, dann ist es nicht arglos und es kann keine Heimtücke vorliegen. Eine „offene Kampfansage“ im letzten Moment beeinträchtigt jedoch nicht die Arglosigkeit, wenn der Täter diese bis dahin ausgenutzt hat.

Zeitlich ist nicht bedeutend, dass das Opfer im Todeszeitpunkt noch arglos ist, das Merkmal der Heimtücke ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sein (argloses) Opfer in einen Hinterhalt lockt und dieses dann zwar die feindselige Absicht des Täters erkennt, jedoch durch den Hinterhalt dem Täter hilflos ausgeliefert ist.

Auch Schlafende können heimtückisch getötet werden, denn nach herrschender Auffassung nimmt man die Arglosigkeit mit in den Schlaf. Wesentliches Kriterium ist die Willentlichkeit – der Schlafende begibt sich bewusst in seinen Zustand und würde dies nicht tun, wenn er mit einem Angriff rechnete. Bewusstlose im Gegensatz dazu begeben sich nicht willentlich in den Zustand der Bewusstlosigkeit und sind demnach – jedenfalls nach herrschender Meinung – nicht arglos.

Einzelfallabhängig ist, ob das Opfer nach einem zeitlich unmittelbar vorher stattfindenden Streit mit dem Täter noch arglos gewesen sein kann. Wenn der Täter seinen Tötungsvorsatz jedoch erst nach der Körperverletzung des Opfers fasst, ist die Arglosigkeit in der Regel durch die Körperverletzung bereits entfallen. Jedoch kann dann gegebenenfalls eine Verdeckungsabsicht vorliegen, wenn der Täter tötet, um die vorangegangene Körperverletzung zu verdecken.

2. Wehrlosigkeit

Aufgrund der Arglosigkeit muss das Opfer wehrlos sein.

Definition: Wehrlos ist, wer nicht oder zumindest nur eingeschränkt zur Verteidigung im Stande ist.

Ein Heimtückemord liegt demnach nicht vor, wenn das Opfer schon konstitutionell wehrlos ist. Dies kann darauf beruhen, dass es die feindselige Willensrichtung des Täters gar nicht erkennen kann (bspw. bei Kleinstkindern oder Geisteskranken). Der BGH bejahte jedoch die Heimtücke, wenn die natürlichen Abwehrinstinkte des Kindes umgangen werden (das bittere Gift wird mit einem süßen Brei vermischt). Ebenfalls kann für die Heimtücke auf abwehrbereite Dritte abgestellt werden, sofern diese die Tötung des Kindes hätten verhindern können.

Die aus der Arglosigkeit resultierenden Wehrlosigkeit des Opfers muss vom Täter bewusst zur Tat ausgenutzt werden. Weil für Mordmerkmale aufgrund der lebenslangen Freiheitsstrafe eine restriktive Handhabung geboten ist, genügt für die Annahme eines Ausnutzens nicht bereits, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit äußerlich wahrgenommen hat. Vielmehr muss er die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit für die hilflose Lage des Opfers erkennen und ausnutzen.

III. Einschränkung der Heimtücke

Höchst klausurrelevant ist das Problem rund um die Einschränkung der Heimtücke. Die Weite der herkömmlichen Definition macht praktisch jede überraschende Tötung zu einem Heimtückemord und erfasst eine Vielzahl von Fällen, in denen eine lebenslange Freiheitsstrafe unangemessen sein kann. Daher muss das Merkmal der Heimtücke eingeschränkt werden (sog. Heimtückerestriktion). Dazu werden verschiedene Lösungsansätze vertreten.

Heimtücke-Prüfung
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1. Lehre von der feindlichen Willensrichtung

Der BGH fordert ein Handeln in feindseliger Willensrichtung. Dieses kann fehlen, wenn der Täter „zum Besten“ des Opfers handelt.

Auf dieser Basis können zunächst echte Mitleidstötungen, bei denen dem Opfer z. B. Schmerz oder schweres Leid erspart werden soll, von § 211 StGB ausgeschlossen werden. Aber auch in diesen Fällen macht sich der wohlmeinende Täter die Arg– und Wehrlosigkeit des Opfers zunutze, um sein Ziel zu erreichen. In dem Moment, in dem er dem Opfer mit Tötungsvorsatz entgegentritt, steht er ihm gerade in feindlicher Willensrichtung gegenüber.

2. Rechtsfolgenlösung

Weiterhin arbeitet der BGH ggf. mit der sog. Rechtsfolgenlösung: Sofern die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht schuldangemessen erscheint, sind „außergewöhnliche Umstände“ über die Rechtsfolgenseite durch die Anwendung einer Strafmilderung gem. § 49 Abs. 1 StGB zu lösen. Solche Umstände sind etwa tiefes Mitleid, eine notstandsnahe Tatsituation, längere, schwere Kränkung oder große Verzweiflung.

Allerdings verzerrt die Rechtsfolgenlösung das Wertungsgefüge der Tötungsdelikte Mord und Totschlag, da ein Mord nach Anwendung des § 49 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft werden kann, was deutlich unter der Mindesstrafandrohung des Totschlages liegt.

Außerdem wird bei der Rechtsfolgenlösung zwar keine lebenslange Freiheitsstrafe mehr verhängt, der Täter aber dennoch als Mörder tenoriert. Zuletzt ist die Forderung nach „außergewöhnlichen Umständen“ sehr unbestimmt.

3. Lehre von der Typenkorrektur

Eine Ansicht fordert eine Typenkorrektur, wodurch nur derjenige heimtückisch tötet, der aufgrund einer Gesamtwürdigung von Täter, Tat und Tatumständen im Verhältnis zum Totschläger des § 212 besonders verwerflich handelt. Hierbei vertreten Teile der Literatur positive, andere eine negative Typenkorrektur. Bei der positiven Typenkorrektur muss der Richter zusätzlich den positiven Nachweis der besonderen Verwerflichkeit erbringen. Bei der negativen Typenkorrektur wird ihm dagegen nur die Möglichkeit eröffnet, trotz Vorliegen von Heimtücke den Mord zu verneinen, soweit eine umfassende Gesamtwürdigung die Tötung ausnahmsweise als nicht besonders verwerflich erscheinen lässt.

Dieser Ansicht kann jedoch die Unbestimmtheit des Begriffes der Verwerflichkeit entgegen gehalten werden. Dies sei mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG nicht zu vereinbaren.

4. Lehre vom besonders verwerflichen Vertrauensbruch

Eine weitere Ansicht fordert hingegen einen „besonders verwerflichen Vertrauensbruch“. Wie die „Tücke“ innerhalb des Heimtückebegriffs schon zeige, sei für den Heimtückemord typisch, dass der Täter ein ihm vom Opfer entgegenbrachtes Vertrauen ausnutzt. Eine Heimtücke sei demnach zu verneinen, wenn der Täter bloß ein Überraschungsmoment ausnutzt. Das erforderliche Vertrauens basiert auf sozial-freundlichem Kontakt, wie bspw. unter Mitgliedern der Familie oder guten Freunden.

Gegen die Notwendigkeit eines verwerflichen Vertrauensbruch spricht, dass der Heimtückemord hiernach nicht auf die Fälle anwendbar ist, in denen zwischen Täter und Opfer keine Vertrauensbeziehung vorhanden war und deshalb das Opfer dem Täter gar kein Vertrauen entgegenbringen konnte. Der klassische, für die Heimtücke exemplarische Meuchelmord würde wegen fehlender Vertrauensbeziehung nicht unter den Begriff der Heimtücke fallen.

Einschränkung-Heimtücke
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Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.