Offene Handelsgesellschaft, §§ 105 ff. HGB

Offene Handelsgesellschaft, §§ 105 ff. HGB

Bei der offenen Handelsgesellschaft (oHG) handelt es sich um das kaufmännische Gegenstück zur GbR. Dennoch gelten auch hier einige Besonderheiten, insbesondere im Bereich der Haftung der oHG. Diese werden im folgenden Artikel näher erläutert.
offene Handelsgesellschaft
Lecturio Redaktion

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07.02.2024

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Inhalt

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Achtung: Dieser Artikel behandelt die aktuelle Gesetzeslage bis zum 31.12.23. Melde dich am besten gleich bei Lecturio an, um auch über die anstehenden Gesetzesänderungen im Rahmen des MoPeG informiert zu sein!

I. Definition und Gründung der oHG

Die Vorschriften über die oHG finden sich in §§ 105 ff. HGB.

Aus § 105 Abs. 1 HGB ergibt sich so die Definition der oHG:

Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.

Sie entsteht bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Wirksam wird sie jedoch erst mit Eintragung in das Handelsregister nach § 123 Abs. 1 HGB. Eine Ausnahme liegt vor, wenn bereits vorher ein kaufmännisches Unternehmen i.S.d. § 1 HGB vorlag. Dann beginnt die Wirksamkeit bereits mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs, § 123 Abs. 2 HGB.

Eine oHG wird genauso gegründet, wie die GbR: Es braucht einen Gesellschaftsvertrag, einen gemeinsamen Zweck und eine Förderungspflicht für die Gesellschafter. Der gemeinsame Zweck ergibt sich aus § 105 Abs. 1 HGB: es muss sich um ein Handelsgewerbe gem. § 1 Abs. 2 HGB handeln.

Gründung oHG
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Sollte die Gründung aus diversen Gründen nichtig sein, liegt eine sog. fehlerhafte Gesellschaft vor. Nach herrschender Meinung ist diese niemals ex tunc nichtig, sondern wird gemäß den Regeln über die Auflösung der Gesellschaft aufgelöst.

Die oHG kann gem. § 124 Abs. 1 HGB Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, dingliche Rechte erwerben, und vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist damit eine rechtsfähige Personengesellschaft i.S.v. § 14 Abs. 2 BGB und kann Vermögen bilden.

Die oHG ist gem. § 124 Abs. 1 HGB aktiv und passiv parteifähig. Wenn Auflösungsgründe nach § 131 HGB vorliegen, führt dies zur Liquidation der oHG nach §§ 145 ff. HGB. Auch an dieser Stelle kann auf den Artikel zur GbR verwiesen werden. Abgesehen von den Auflösungsgründen erfolgt die Auflösung der oHG wie die der GbR.

Tipp: Wir empfehlen daher auch den Artikel zur GbR zu lesen!

II. Gesellschafter

Um Gesellschafter einer oHG zu werden, muss man beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages mitwirken, einen Anteil übertragen bekommen oder als solcher aufgenommen werden. Zwar ist es Wesensmerkmal der oHG (und anderer Personengesellschaften), dass ihre Mitglieder konstant bleiben, allerdings ist eine Übertragung des Gesellschaftsanteils dennoch möglich. Der neue Gesellschafter haftet gem. § 130 HGB jedoch dann auch für Altschulden.

Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter bestehen aus Sozialansprüchen untereinander, etwa Zahlung von Beiträgen und Treuepflichten.

Gem. §§ 114 ff. HGB hat jeder Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis. Da dies dazu führen würde, dass die oHG nach keiner einheitlichen Linie handeln würde, kann im Gesellschaftsvertrag anderes festgehalten werden, etwa dass nur ein Gesellschafter die Alleingeschäftsführungsbefugnis besitzt.

Zur Vertretung ist gem. § 125 Abs. 1 HGB jeder Gesellschafter ermächtigt, wenn er nicht durch den Gesellschaftsvertrag davon ausgeschlossen ist. Daher ist auch dies oft im Gesellschaftsvertrag entsprechend geregelt. Auch Nicht-Gesellschafter können danach zur Vertretung berechtigt sein.

oHG Vertretung
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Tipp: Schau dir doch auch unser kostenloses Video zur Gründung, Auflösung und Vertretung der oHG an!

III. Haftung der oHG

Die Haftung der oHG ist von hoher praktischer Relevanz. Bei Verpflichtungen aus Rechtsgeschäft haftet die oHG mit ihrem Vermögen. Die Gesellschafter der oHG haften zudem akzessorisch für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten und Ansprüche nach §§ 280 ff., 346 ff., 812 ff. BGB. Ebenso haften sie für gesetzliche Verbindlichkeiten, welche die gemeinschaftliche Zuständigkeit aller Gesellschafter für die oHG betreffen, z.b. die Haftung aus §§ 823 ff., 31 BGB.

Die Gesellschafter haften dabei persönlich als Gesamtschuldner, §§ 128 HGB, 421 BGB. Gem. § 128 S. 2 HGB ist dies unabdingbar. Da die Akzessorietät zu einer Vergleichbarkeit mit der Lage eines Bürgen oder des Eigentümers gegen den Hypothekar führt, stehen dem Gesellschafter gem. § 129 HGB die gleichen Einwendungen zu.

Neue Gesellschafter haften auch für Altverbindlichkeiten nach §§ 128, 130 HGB. Diese Haftung kann nicht ausgeschlossen werden ggü. Dritten, § 130 Abs. 2 HGB.

Das Verhalten eines Gesellschafters bei verschuldensabhängigen Schadensersatzansprüchen im Rahmen von tatsächlich bestehenden Schuldverhältnissen nach §§ 280 ff. BGB wird der oHG nach § 31 analog oder nach § 278 BGB zugerechnet. Besonders beachtet werden muss zudem § 425 Abs. 2 BGB.

Sollte deliktisches Verhalten eines Gesellschafters vorliegen wird § 31 BGB analog angewandt, weshalb die oHG sogar für solches Verhalten eines geschäftsführenden Gesellschafters einritt. In Folge haften sämtliche Gesellschafter gem. § 128 HGB als Gesamtschuldner.

deliktische Haftung oHG
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Die Gesellschafter einer oHG setzen sich somit stets einem großen Risiko aus, da sie fast immer mit ihrem persönlichen Vermögen für das Handeln der oHG haften.

Tipp: Mehr über die Haftung der oHG erfährst du in diesem Video!

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Quellen

  • Ulrich Eisenhardt / Ulrich Wackerbarth: Gesellschaftsrecht I Recht der Personengesellschaften, Teil IV §§ 16-22, 15. Auflage 2011.
  • Eugen Klunzinger: Grundzüge des Gesellschaftsrechts, § 5, 16. Auflage 2012.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.