I. Allgemeines zur praktischen Konkordanz
Laut der praktischen Konkordanz ist die Einschränkung eines schrankenlosen Grundrechts lediglich möglich, wenn diese nötig ist, um ein anderes Grundrecht zu gewährleisten.
Die Grenze der praktischen Konkordanz ist in dem Moment erreicht, in welchem die gegenüberstehenden Grundrechte jeweils ihre größtmögliche Entfaltung und Wirksamkeit erlangen.
Diese Grenze richtet sich nach der Verhältnismäßigkeit. Wobei die Einschränkung eines vorbehaltslos gewährleisteten Grundrechts einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf.
II. Prüfung der Praktischen Konkordanz
Die praktische Konkordanz setzt voraus, dass
- Kollidierende Grundrechte vorliegen,
- der Eingriff dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes und
- dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht
Hier liegt die Kernprüfung der praktischen Konkordanz, insbesondere in der Angemessenheit!
Dort muss eine Abwägung der beiden Grundrechte stattfinden!
Tipp: Die praktische Konkordanz findet bspw. bei der Kunstfreiheit Art. 5 Abs. 3 GG Anwendung. Wir empfehlen daher für ein besseres Verständnis diesen Artikel oder dieses Video.