Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

Aufgrund des “Kudamm Raser Falls” hat der Gesetzgeber 2017 das illegale Autorennen unter Strafe gestellt. Bei dem neu ins Strafgesetzbuch eingefügtem § 315d StGB handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Geschütztes Rechtsgut des § 315d StGB sind die Sicherheit des Straßenverkehrs, Leib und Leben sowie fremdes Eigentum. Erfahre hier mehr über das Prüfungsschema sowie die Tatbestandsmerkmale des § 315d StGB. Wie hätte sich der “Kudamm Raser” nach der heutigen Rechtslage strafbar gemacht?
Kraftfahrzeugrennen
Lecturio Redaktion

·

27.02.2024

·

Inhalt

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Absatz 1 des § 315d StGB lautet:

Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird […] bestraft.

Nach Absatz 3 des § 315d StGB ist auch der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

Geschütztes Rechtsgut des § 315d StGB sind die Sicherheit des Straßenverkehrs, Leib und Leben sowie fremdes Eigentum.

Tipp: Keine Lust zu lesen? Dann empfehlen wir dieses Video zum § 315d StGB.

I. Schema des § 315d StGB

Prüfungsschema: Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

  • I. Tatbestand des § 315d StGB
  • 1. objektiver Tatbestand
    • a) Im Straßenverkehr
    • b) Tathandlung, § 315d Abs. 1 StGB
      • aa) Nr. 1: Ausführung oder Durchführung eines nicht erlaubten Kfz-Rennens
      • bb) Nr. 2: Teilnahme als KfZ-Führer an einem nicht erlaubten KfZ-Rennen
      • cc) Nr. 3: Fahren als Kfz-Führer mit nicht angepasster Geschwindigkeit in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise
  • 2. subjektiver Tatbestand
    • a) Vorsatz
    • b) Im Falle des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Absicht, die konkret höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen
  • II. Rechtswidrigkeit und Schuld

II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 315d StGB

Im Folgenden werden die Tatbestandsvoraussetzungen des § 315d StGB erläutert.

1. Das Kraftfahrzeugrennen

Definition: Das Rennen ist ein Wettbewerb oder Wettbewerbsteil zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen, bei denen zwischen mindesten zwei Teilnehmern ein Sieger zur Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit ermittelt wird, wobei es einer vorherigen Absprache aller Beteiligten nicht bedarf.

Zudem ist wichtig, dass keine Genehmigung nach § 46 Abs. 2 S. 1, S. 3 StVO vorliegen darf.

2. Tathandlung

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
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a) Nr. 1: Veranstalterstrafbarkeit

Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, wird […] bestraft.

Nr. 1 des § 315d Abs. 1 StGB regelt die Strafbarkeit desjenigen, welcher das Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt. Dieser wird als Veranstalter bezeichnet.

Definition: Veranstalter ist geistiger und praktischer Urheber, Planer und Veranlasser, der die Veranstaltung vorbereitet, organisiert oder eigenverantwortlich gestaltet.

b) Nr. 2: Teilnehmerstrafbarkeit

Wer im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt wird […] bestraft.

Nach Nr. 2 des § 315d Abs. 1 StGB wird der Teilnehmer eines Kraftfahrzeugrennens bestraft.

Definition: Teilnehmer im Sinne des § 315d StGB ist jeder Kfz-Führer, der am Wettbewerb teilnimmt.

Wichtig ist, dass man nicht auf den Teilnehmer im Sinne des § 28 StGB zurückgreifen kann!

c) Nr. 3: Alleinrennen

Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird […] bestraft.

Nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB wird das Alleinrennen vom Tatbestand erfasst. Es stellt die “achte Todsünde” im Straßenverkehr dar. Die ersten sieben befinden sich in § 315c II Nr. 2 StGB.

Objektiv muss der Fahrer hierfür mit nicht angepasster Geschwindigkeit in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise fahren.

Subjektiv muss mit der Absicht, die konkret höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen gehandelt werden.

Die Formulierung bringt dabei viele relevante Komponenten mit. Zu berücksichtigen ist die Fahrzeugspezifische Höchstgeschwindigkeit – diese muss jedoch im Einzelfall nicht immer erreicht sein- , Beschleunigung, Geschwindigkeitsempfinden, Verkehrslage, Witterungsbedingungen und vieles mehr.

Es ist also nicht ausschließlich auf die höchstmögliche Geschwindigkeit des Kfz abzustellen, sondern ihm zu den Gegebenheiten mögliche Geschwindigkeit, wobei natürlich die Geschwindigkeit im Fokus steht, auch im Falle des “Alleinrasers”. Bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen hingegen sind vom Tatbestand des § 315d StGB nicht erfasst, auch wenn sie enorm sind.

§ 315d StGB Kraftfahrzeugrennen
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III. Die Qualifikationstatbestände des § 315d StGB

§ 315d StGB enthält folgende Qualifikationstatbestände:

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1. § 315d Abs. 2 StGB: konkretes Gefährdungsdelikt

Absatz 2 des § 315d StGB:

Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird […] bestraft.

Objektiv muss die konkrete Gefährdung für das Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert gegeben sein.

Subjektiv ist hierbei Vorsatz hinsichtlich der Verwirklichung des Grundtatbestandes sowie der konkreten Gefährdung (Vorsatz- Vorsatz-Kombination) erforderlich.

2. § 315d Abs. 2, Abs. 4 StGB: Konkretes Gefährdungsdelikt

Absatz 4 des § 315d StGB:

Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird […] bestraft.

Objektiv ist wieder die konkrete Gefährdung für das Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert erforderlich

Subjektiv ist jedoch Vorsatz hinsichtlich der Verwirklichung des Grundtatbestandes und Fahrlässigkeit bzgl. der konkreten Gefährdung (Vorsatz-Fahrlässigkeits- Kombination) ausreichend

3. § 315d Abs. 5 StGB: Erfolgsqualifikation

Absatz 5 des § 315d StGB

Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen […].

Für die Verwirklichung von Absatz 5 des § 315d StGB muss der Tod oder die schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht worden sein.

Zudem ist für die Verwirklichung der Erfolgsqualifikation ein Gefahrspezifischer Zusammenhang und sowie wenigstens Fahrlässigkeit i. S. d. § 18 StGB erforderlich.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.