Vertretung ohne Vertretungsmacht, § 179 BGB

Vertretung ohne Vertretungsmacht, § 179 BGB

Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist – sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist – dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert, § 179 Abs. 1 BGB. Dieser Beitrag enthält die examensrelevante Rechtsfolge und Haftung einer Vertretung ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB).
Vertretung ohne Vertretungsmacht
Lecturio Redaktion

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27.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zur Vertretung ohne Vertretungsmacht

Das rechtsgeschäftliche Handeln des Vertreters ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB) – sog. falsus procuratorwirkt nicht für und gegen den Vertretenen gem. § 164 Abs. 1 BGB.

Dieser kann jedoch ein Interesse daran haben, das ohne Vertretungsmacht abgeschlossene Geschäft “an sich zu ziehen”, etwa weil es für ihn günstig ist. Daher hat der Vertretene gem. § 177 Abs. 1 BGB das Recht, Verträge zu genehmigen.

Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.

Bei einseitigen Rechtsgeschäften hingegen hat er der Vertreter dieses Recht gem. § 180 BGB grundsätzlich nicht.

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II. Rechtsfolgen einer Vertretung ohne Vertretungsmacht

Ein Vertrag, welcher von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB) geschlossen wurde, ist zunächst schwebend unwirksam, § 177 Abs. 1 BGB.

Es gibt folgende drei mögliche Rechtsfolgen einer Vertretung ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB) für den Vertrag:

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Genehmigt der Vertretene den Vertrag, so wirkt die Willenserklärung des Vertreters unmittelbar für und gegen ihn gem. § 164 Abs. 1 BGB.
Der Vertreter hat von Anfang an mit Vertretungsmacht gehandelt, § 184 Abs. 1 BGB. Die Genehmigung heilt jedoch nur die fehlende Vertretungsmacht, nicht andere Mängel des Vertrages!

Fordert der Dritte den Vertretenen zur Erklärung auf, § 177 Abs. 2 BGB, kann sich dieser nur noch gegenüber dem Dritten erklären – eine vorher erteilte Genehmigung oder Verweigerung gegenüber dem Vertreter wird unwirksam.
Erfolgt binnen zwei Wochen keine Genehmigung, wird der Schwebezustand durch die Fiktion der Verweigerung beendet.

Ein in Bezug auf die Vertretungsmacht des Vertreters gutgläubiger Dritter kann den Vertrag gegenüber Vertreter oder Vertretenen widerrufen § 178 BGB, wenn der Vertretene das Geschäft noch nicht genehmigt hat.

Hat der Dritte zuverlässige Kenntnis von einer durch den Vertretenen gegenüber dem Vertreter geäußerten Genehmigung oder Verweigerung, stehen ihm seine Rechte aus § 177 Abs. 2 und § 178 BGB nicht mehr zu.

III. Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

Eine Verweigerung des Vertretenen hat für den Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB) folgende Rechtsfolgen:

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Der Dritte kann wählen, ob er Erfüllung oder Erfüllungsschadensersatz vom Vertreter ohne Vertretungsmacht verlangt, § 197 Abs. 1 BGB.

Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.

Wählt er Erfüllung, kommt das Schuldverhältnis mit dem Vertreter zustande, das bei Vorliegen der Vertretungsmacht mit dem Vertretenen zustande gekommen wäre.

Bei Gutgläubigkeit des Vertreters muss dieser gegenüber dem Dritten nur den Vertrauensschadensersatz leisten, welcher auf die Höhe des Erfüllungsschadens begrenzt ist, § 179 Abs. 2 BGB.

IV. Einseitige Rechtsgeschäfte ohne Vertretungsmacht

Einseitige Rechtsgeschäfte, die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB) vorgenommen wurden, sind gem. § 180 S. 1 BGB unzulässig, weswegen sie bis auf die Ausnahmen des § 180 S. 2, 3 BGB auch nicht vom Vertretenen genehmigt werden können.

Dies ist im Interesse desjenigen, demgegenüber das Rechtsgeschäft vorzunehmen war, da dieser als nur passiv Beteiligter nun selbst keinen Einfluss auf die Situation nehmen kann und die daraus resultierende unklare Rechtslage des Schwebezustandes vermieden werden soll.

Ausnahmsweise ist in den Fällen der § 180 S. 2, 3 BGB die Genehmigung von einseitigen, empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften durch den Vertretenen möglich, weil der Dritte hier weniger schutzwürdig ist.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.