Verwaltungsakt, § 35 VwVfG: Eine Übersicht

Verwaltungsakt, § 35 VwVfG: Eine Übersicht

Zum Thema Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) ist umfangreiches Wissen notwendig, wenn man im Examen eine hohe Punktzahl erreichen will. Dieser Artikel zeigt in einer groben Übersicht alles Wichtige auf und verweist auf ausführlichere Artikel.
Verwaltungsakt
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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I. Definition des Verwaltungsaktes

Der in § 35 S. 1 VwVfG definierte Verwaltungsakt ist das wichtigste Mittel der Verwaltung um nach außen tätig zu werden. Er schafft für Behörden die Möglichkeit eine Regelung als hoheitliche Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zu erlassen um einen Einzelfall mit Außenwirkung zu regeln.

☞  Ausführlich befasst sich mit der Definition des Verwaltungsaktes (§ 35 VwVfG) dieser Artikel.

☞ Eine Kurzübersicht über Begriff und Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes (§ 35 VwVfG) findet sich in diesem Artikel.

II. Arten des Verwaltungsaktes

Es gibt zahlreiche Arten von Verwaltungsakten (§ 35 VwVfG). Zu nennen sind etwa befehlende, gestaltende, feststellende, belastende, begünstigende, einseitige, mitwirkungsbedürftige, einstufige, mehrstufige, gebundene und freie Verwaltungsakte (§ 35 VwVfG). Diese sind oft auch miteinander kombinierbar.

Ob Zusagen, Zusicherungen, Vorbescheide, Teilgenehmigungen, vorläufige Verwaltungsakte (§ 35 VwVfG) und andere als Verwaltungsakte (§ 35 VwVfG) einzustufen sind, ist teilweise umstritten.

☞  Sowohl mit den Arten des Verwaltungsaktes (§ 35 VwVfG), als auch mit diesen artverwandten Begriffen befasst sich dieser Artikel.

III. Bekanntgabe des Verwaltungsaktes

Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) ist vor allem dessen wirksame Bekanntgabe, § 41 VwVfG. Für eine solche müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

☞ Welche dies sind, wird in diesem Artikel vorgestellt.

III. Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes

Ein Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) muss zudem formell und materiell rechtmäßig sein.

Zur formellen Rechtmäßigkeit gehören vor allem die richtige Zuständigkeit, ein ordnungsgemäßes Verfahren und die richtige Form. Auch weitere Voraussetzungen sind zu beachten.

☞  Mit der formellen Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (§ 35 VwVfG) befasst sich dieser Artikel.

Zudem muss der Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) materiell rechtmäßig sein. Die formell-gesetzliche Grundlage des Verwaltungshandelns muss verfassungsgemäß sein und auch der Verwaltungsakt  (§ 35 VwVfG) hat rechtsfehlerfrei zu sein. Hierbei sind insbesondere die Verwaltungsaktsbefugnis, das Verhältnismäßigkeitsprinzip, der Bestimmtheitsgrundsatz und mehr zu beachten.

☞  Mit der materiellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes (§ 35 VwVfG) befasst sich der dieser Artikel.

Bei der Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes (§ 35 VwVfG) ist auch zu prüfen, ob die Behörde ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, mithin, ob ein Ermessensfehler vorliegt.

☞  Mit dem Ermessen der Behörde befasst sich der dieser Artikel.

IV. Der rechtswidrige Verwaltungsakt

Ein rechtswidriger Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) ist nicht unmittelbar nichtig. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Begriffe der Anfechtbarkeit und der Aufhebbarkeit. Auch können etwaige Fehler geheilt werden oder unerheblich sein. Zudem ist oft auch eine Umdeutung möglich.

☞  Mit dem rechtswidrigen Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) befasst sich dieser Artikel.

V. Nebenbestimmungen

Ein Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) kann mit Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) versehen werden, etwa mit Bedingung oder Befristung. Solche Nebenbestimmungen können auch unwirksam sein. Beachtet werden muss auch, wie gegen Nebenbestimmungen vorgegangen werden kann.

☞  Mit diesen Fragen beschäftigt sich dieser Artikel.

VI. Aufhebung von Verwaltungsakten

Es ist möglich, dass die Behörde einen Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) aufhebt. Hierbei ist zu unterscheiden, ob sie einen rechtmäßigen oder einen rechtswidrigen Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) aufheben möchte.

Rechtswidrige Verwaltungsakte (§ 35 VwVfG) können durch Rücknahme (§ 48 VwVfG) aufgehoben werden. Zu unterscheiden ist zwischen der Rücknahme belastender und der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte (§ 35 VwVfG). Auch etwaige Ausgleichsansprüche sind zu beachten.

☞  Mit der Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte (§ 35 VwVfG) befasst sich dieser Artikel.

Besondere Beachtung verdient die Rücknahme europarechtswidriger Verwaltungsakte (§ 35 VwVfG), da hier einige Besonderheiten gelten.

☞  Hiermit befasst sich dieser Artikel.

Rechtmäßige Verwaltungsakte (§ 35 VwVfG) werden allerdings per Widerruf (§ 49 VwVfG) aufgehoben. Entscheidend für die Feststellung, ob ein Widerruf oder eine Rücknahme angebracht ist, ist der Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes (§ 35 VwVfG). Auch beim Widerruf ist zwischen belastenden und begünstigenden Verwaltungsakten (§ 35 VwVfG) zu unterscheiden.

☞  Mit dem Widerruf von rechtmäßigen Verwaltungsakten (§ 35 VwVfG) befasst sich dieser Artikel.

Bei der Aufhebung des Verwaltungsaktes (§ 35 VwVfG) ist auch die Erstattungspflicht zu beachten. Besondere Bedeutung hat auch das Wiederaufgreifen des Verfahrens, wenn neue Tatsachen zutage treten.

☞  Mit diesen beiden Themen befasst sich dieser Artikel.

VII. Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Der öffentlich-rechtliche Vertrag (§§ 54 ff. VwVfG) ist dem Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) gleichgestellt. Er bietet der Verwaltung die Möglichkeit, Verträge auch mit Privatpersonen zu schließen und ist somit nicht einseitig wie ein Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG).

☞  Mit dem sehr wichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrag befasst sich dieser Artikel.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.