Verwendungsersatz im EBV

Verwendungsersatz im EBV

Das unbeliebte Rechtsgebiet des EBV machen wir beliebt. Denn wir beschränken es auf das Wichtigste – die Rechtsfolgen. Die Regeln des EBV beinhalten drei Rechtsfolgen. Nutzungsersatz, Schadenersatz und Verwendungsersatz. Dieser Beitrag behandelt die Ansprüche des Besitzers gegenüber dem Eigentümer.
Verwendungsersatz im EBV
Lecturio Redaktion

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22.01.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines

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Während der Dauer des Besitzes hat der Besitzer typischerweise Aufwendungen zum Erhalt oder der Verbesserung der Sache getätigt. Es liegt demnach in seinem Interesse für diese Aufwendungen Wertersatz zu bekommen.  §§ 994 ff. BGB sind abschließende Sonderregelungen die dem unberechtigten Besitzer einen Anspruch an die Hand gibt.

Definition: Verwendungen sind willentlich getätigte Vermögensaufwendungen, die der Sache zugutekommen. Diese also erhalten, wiederherstellen oder verbessern.

Anspruchsgrundlagen. Der Besitzer kann vom Eigentümer gem. § 994 BGB notwendige und gem. § 996 BGB nützliche Verwendungen ersetzt verlangen.

II. Notwendige Verwendungen

Notwendige Verwendungen
© Lecturio GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Notwendige Verwendungen sind solche, die im Zuge objektiver wirtschaftlicher Betrachtung erforderlich sind, um den Erhalt der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sichern. Beispiele: ärztliche Versorgung eines Tieres, Reparatur eines Pkw. Unter den Begriff der notwendigen Verwendungen zählen auch gewöhnliche Erhaltungskosten, § 994 Abs. 1 S. 2 BGB und Lasten, § 995 BGB.

Notwendige Verwendungen 2
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III. Prüfungsschema § 994 BGB

1. Vindikationslage

Der Anspruchsteller ist zum Zeitpunkt der Verwendung Besitzer ohne Recht zum Besitz gewesen. Der Anspruchsgegner ist zu diesem Zeitpunkt Eigentümer.

2. Unverklagter, redlicher Besitzer, § 990 Abs. 1 BGB

Aus dem Gegenschluss zu § 994 Abs. 2 BGB folgt, dass es sich bei § 994 Abs. 1 BGB um einen unverklagten oder redlichen Besitzer handeln muss. Denn § 994 Abs. 2 BGB bezieht sich auf den verklagten oder bösgläubigen Besitzer.

Der gutgläubige unverklagte Besitzer erhält Ersatz für notwendige Verwendungen gem. § 994 BGB. Ist der Besitzer bösgläubig oder verklagt, hat dieser lediglich Anspruch auf Ersatz notwendiger Verwendungen nach GoA, § 994 Abs. 2 S. 1 BGB.

3. Tätigen von notwendige Verwendungen

Des weiteren muss der Besitzer notwendige Verwendungen getätigt haben.

4. Abzug der gewöhnlichen Erhaltungskosten

Für notwendige Verwendungen gilt, dass die gewöhnlichen Erhaltungskosten abzuziehen sind, wenn dem Besitzer Nutzungen verbleiben, § 994 Abs. 1 S. 2 BGB.

IV. Nützliche Verwendungen

Nützliche Verwendungen steigern den Wert der Sache, z.B. neue Lackierung des Autolackes der verkratzt und stumpf geworden ist. Die Voraussetzungen für den Ersatz von nützlichen Verwendungen sind eben die die § 994 BGB voraussetzt. Freilich hat der Eigentümer lediglich die Verwendungen zu ersetzen, die den Wert seines Eigentums erhöht haben.

Auch an dieser Stelle unterscheidet das Gesetz noch gutgläubigen oder unverklagten Besitzer und bösgläubigen oder verklagten Besitzer. Dem gutgläubigen oder unverklagten Besitzer steht Ersatz der nützlichen Verwendungen gem. § 996 BGB zu. Der bösgläubige oder unverklagte Besitzer hingegen erhält Ersatz der nützlichen Verwendungen gem. §§ 683, 670; §§ 684 S. 1, 818 Abs. 3 BGB.

V. Luxusverwendungen

Nicht ersatzfähig sind so genannte Luxusverwendungen. Also solche, die den Wert der Sache aus objektiver Sicht nicht erhöhen oder dem Eigentümer von Nutzen sind, z.B. das Umlackieren eines neuwertigen Pkw in eine Farbe die ihnen besser gefällt.

VI. Umgestaltungen

Umstritten ist, ob Umgestaltungen, also Maßnahmen, welche die Sache in ihrem Wesen verändern, Verwendungen darstellen. Nach dem engen Verwendungsbegriff sind nur solche Maßnahmen erfasst, die die Sache erhalten oder verbessern ohne sie umzugestalten.

Der weite Vermögensbegriff umfasst alle vermögenswerten Maßnahmen, auch wenn dadurch die Zweckbestimmung der Sache verändert wird.

Der Fall, der den BGH beschäftigte, drehte sich im die Errichtung eines Gebäudes auf einem zuvor unbebauten Grundstück. Der BGH folgte dem engen Verwendungsbegriff. Daneben schloss er gleichzeitig die Bereicherungsansprüche aus §§ 951, 812 BGB.

Resultat dieser Auffassung ist die einseitige Bevorzugung der Eigentümerinteressen. Demgegenüber ergibt sich für den redlichen Besitzer aufgrund der Versagung jeglicher Ausgleichsansprüche eine unerträgliche Härte. Allein sein Wegnahmerecht gem. § 997 BGB bleibt erhalten. Dies führt allerdings noch nicht zu einem angemessenen Ausgleich.

Zum einen ist die Ausübung des Wegnahmerechts bereits mit Kosten verbunden, § 258 BGB. Zum anderen wird nur ein Teil des Wertes des aufgewendeten Materials ersetzt.

Mit Blick auf den Besitzer, den bei Anwendung des engen Verwendungsbegriffs eine unerträgliche Härte treffen würde, ist auf eine weite Auslegung des Verwendungsbegriffs zurückzugreifen. Demgemäß wird die Anwendung des abgestuften Ersatzsystems der §§ 994 ff. BGB möglich, die dem redlichen Besitzer einen Verwendungsanspruch gewährt.

Umgestaltungen
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Insoweit sind Verwendungen alle Vermögensaufwendungen, die einer bestimmten Sache zugutekommen und ihren wirtschaftlichen Wert erhöhen.

Im EBV ist eines besonders wichtig – der Schutz des redlichen Besitzers. Dieser Rechtsgrundsatz ist bei der Fallbearbeitung von erheblicher Bedeutung. Daher spielen auch dessen Ersatzansprüche eine zentrale Rolle. Ihnen sind die notwendigen und nützlichen Verwendungen gem. §§ 994 ff. BGB nun bestens bekannt. Verwenden Sie Ihre Kenntnisse in der nächsten EBV-Klausur, um kräftig zu punkten.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.