Eigentumserwerb Kraft Hoheitsakt, §§ 90 Abs. 2, 55 GVG

Eigentumserwerb Kraft Hoheitsakt, §§ 90 Abs. 2, 55 GVG

Möchte sich der Gläubiger aus einem Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung befriedigen, stellt sich häufig die Frage, wie sich die Vollstreckung auf Zubehör des Grundstücks auswirkt. Der folgende Artikel erläutert diese Problematik und geht besonders auf die wichtige unterschiedliche Behandlung von schuldnereigenem und schuldnerfremdem Zubehör ein.
eigentumserwerb kraft hoheitsakt
Lecturio Redaktion

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26.01.2024

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Inhalt

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I. Zubehör, § 97 BGB

Die Befriedigung des Gläubigers aus einem Grundstück erfolgt im Wege der Zwangsvollsteckung  gemäß § 1147 BGB. Dies gilt in gleicher Weise für die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt, § 865 Abs. 1 ZPO.

Mithin sind Zubehörgegenstände grundsätzlich der Immobiliarvollstreckung unterworfen. Die Zubehöreigenschaft eines beweglichen Gegenstandes ist in § 97 BGB geregelt.

Zubehör sind gemäß § 97 Abs. 1 BGB:

[…] bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Eine Sache ist kein Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird.

Laut § 97 Abs. 2 BGB begründet die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf.

In der Zwangsvollstreckung zu unterscheiden ist zwischen schuldnereigenem und schuldnerfremdem Zubehör.

II. Schuldnereigenes Zubehör

Gemäß § 20 Abs. 2 ZVG sind bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken auch diejenigen Gegenstände umfasst, auf die sich die Hypothek erstreckt.

Darauf aufbauend regelt § 55 Abs. 1 ZVG, dass sich die Versteigerung eines Grundstückes auf alle Gegenstände erstreckt, deren Beschlagnahme noch wirksam ist.

Daran knüpft § 90 Abs. 2 ZVG an, wonach der Ersteher des Grundstücks durch den Zuschlag das Eigentum an denjenigen Gegenständen erwirbt, auf die sich die Versteigerung erstreckt.

Somit werden bewegliche Sachen, welche zum Haftungsverband gehören, also grundsätzlich mitversteigert. Ihr Wert wird bei der Bildung des Grundstückswertes mitberücksichtigt, § 74a Abs. 5 S. 2 ZVG.

III. Schuldnerfremdes Zubehör

Schuldnerfremdes Zubehör fällt nicht in den Haftungsverband nach § 1120 BGB. Deshalb wird es auch nicht nach § 20 Abs. 2 ZVG mitbeschlagnahmt und folglich auch nicht nach §§ 55 Abs. 1, 90 Abs. 2 ZVG mitversteigert. Es kann jedoch nach § 55 Abs. 2 ZVG mitversteigert werden.

Gemäß dieser Regelung erstreckt sich die Versteigerung ohne Rücksicht auf die Gutgläubigkeit des Erstehers auch auf schuldnerfremde Zubehörstücke, die sich bei Versteigerungsbeginn im Besitz des Grundstückeigentümers befanden.

Will der Eigentümer die Mitversteigerung einer Zubehörsache verhindern, muss er rechtzeitig deren Freigabe aus der Zwangsversteigerung im Wege der (Drittwiderspruchs-)Klage nach §§ 55 Abs. 2, 37 Nr. 5 ZVG i.V.m. § 771 ZPO erwirken.

In § 55 Abs. 2 ZVG findet sich ein Gedanke, welcher ebenso in der Mobiliarvollstreckung gilt: Wie sich der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung beweglicher Sachen grundsätzlich auf die Gewahrsamslage berufen darf (§ 808 ZPO), kommt es bei der Zwangsversteigerung hinsichtlich des Zubehörs ebenfalls nur auf die Gewahrsamslage an. Eine Überprüfung der Eigentumslage ist somit nicht nötig.

IV. Zubehör unter Eigentumsvorbehalt

Bei Zubehör, das unter Eigentumsvorbehalt steht, wird das Anwartschaftsrecht am Zubehörstück von der hypothekarischen Haftung miterfasst [BGHZ 35, 85 = WM 1961, 668].

Obwohl die dem Schuldner nicht gehörenden Zubehörstücke nicht von der Beschlagnahme erfasst sind (vgl. 2.), erstreckt sich die Haftung dennoch auf diese Gegenstände (§ 55 Abs. 2 ZVG). Somit erwirbt ein Ersteher in der Zwangsversteigerung hieran Eigentum (§ 90 Abs. 2 ZVG), auch wenn er nicht gutgläubig ist.

Fazit

Bei der Vollstreckung in Grundstücke gestalten sich die Auswirkungen unterschiedlich, je nach dem ob schuldnereigenes, schuldnerfremdes oder Zubehör unter Eigentumsvorbehalt vorliegt. In der Examensvorbereitung sollte diese Thematik nicht vernachlässigt werden, da sie vor allem in Zusatzfragen zur Zivilprozessordnung auftauchen kann.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.