Vorteilsnahme, § 331 StGB

Vorteilsnahme, § 331 StGB

Die Vorteilsnahme gemäß § 331 StGB gehört zu den Randgebieten des Strafrechts, welche gerne von Studierenden auf Lücke gelernt wird. Dabei ist sie gar nicht so kompliziert, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Mit diesem Artikel über § 331 StGB weißt du eigentlich schon das wichtigste und bist gewappnet für die nächste Überraschung in der Strafrechtsklausur.
Vorteilsnahme
Lecturio Redaktion

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27.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zu § 331 StGB

Absatz 1 des § 331 StGB lautet:

Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Schutzgut des § 331 StGB ist die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in diese Lauterkeit.

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I. Schema: Vorteilsnahme § 331 StGB

Es kann sich an folgendem Prüfungsschema der Vorteilsnahme (§ 331 StGB) orientiert werden:

  • I. Tatbestand
  • 1. Täter
  • 2. Tathandlung
    • a) Vorteil
    • b) Fordern, Sichversprechenlassen, annehmen
  • 3. Für die Dienstausübung, sog. Unrechtsvereinbarung
  • 4. Vorsatz
  • II. Rechtswidrigkeit
  • III. Schuld

III. Tatbestandsvoraussetzungen des § 331 StGB

1. Tauglicher Täter i.S.ad. § 331 StGB

Tauglicher Täter einer Vorteilsnahme im Sinne des § 331 StGB kann sein:

Vorteilsnahme, § 331 StGB
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(Europäische) Amtsträger sind die in § 11 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 2a StGB bezeichneten Personen. Hierunter fallen durch staatliche Stelle in ein Beamtenverhältnis berufene Beamte. Beispiel: verbeamteter Lehrer.

Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sind die in § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB bezeichneten Personen. Also Personen, die selbst keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, solche jedoch mittelbar durch die Stelle wahrgenommen werden, für die sie tätig sind. Beispiel: Büromitarbeiter, technische Hilfskräfte, Praktikanten, Reinigungspersonal.

Der Begriff des Richters richtet sich nach § 11 Abs. Nr. 3 StGB:

[…] wer nach deutschem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter ist; […]

Schiedsrichter ist der für ein Schiedsgericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bestellte Richter

Vorsicht: Absatz 2 des § 331 StGB regelt die Vorteilsannahme für richterliche Handlungen.

Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

Richter bilden einen qualifizierten Täterkreis! Dies bedeutet, die Vorteilsannahme durch einen Richter wird infolge des besonders schweren Vertrauensbruchs stärker geahndet: Das Strafmaß ist höher und die Versuchsstrafbarkeit kommt hinzu.

Richterliche Handlungen sind die, deren Vornahme in den Bereich derjenigen Pflichten fällt, die durch die richterliche Unabhängigkeit geschützt sind.

Beispiel: Richter R entscheidet über das Ergebnis einer Beweisaufnahme nach freier Überzeugung, § 261 StPO.

2. Tathandlung des § 331 StGB

Die Tathandlungen des § 331 Abs. 1 StGB sind folgende:

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a) Dienstausübung

Definition: Dienstausübung ist jede Tätigkeit, die ein Amtsträger (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB) zur Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben entfaltet.

Beispiel: Zuständiger Verwaltungsbeamter V erteilt nach sorgfältiger Antragsprüfung eine Baugenehmigung.

b) Vorteil

Definition: Vorteil ist jede Leistung materieller oder immaterieller Art, auf die der Empfänger keinen Anspruch hat, die den Täter besser stellt.

Der Begriff geht über den des “Vermögensvorteils” wie etwa im Sinne von § 263 StGB hinaus.

Bei üblichen, unbedeutenden Höflichkeiten des täglichen Lebens (z. B. eine Tasse Kaffee bei Betriebsprüfung) wird der Vorteilsbegriff verneint.

Bei über allgemeine Höflichkeit hinausreichenden Zuwendungen (z. B. Anbieten einer Gehaltsaufbesserung, Geschenke die eigens besorgt wurden) wird der Vorteilsbegriff bejaht.

c) Fordern / Sich versprechen lassen / Annehmen

Definition: Unter fordern versteht man das einseitige Verlangen in offener oder versteckter Form.

Entscheidend ist der Wille des Fordernden, dass sich der andere des Zusammenhangs zwischen Amtstätigkeit und Vorteil bewusst wird.

Definition: Unter versprechen lassen, versteht man die Entgegennahme der Zusage, eine Leistung zu erbringen.

Definition: Annehmen ist die tatsächliche Entgegennahme des Vorteils.

3. Unrechtsvereinbarung

Kern des Tatbestandes ist die inhaltliche Verknüpfung von Vorteilszuwendung und Dienstausübung, die als Unrechtsvereinbarung im Sinne einer Übereinkunft zwischen dem Vorteilsgeber und dem Amtsträger beschrieben wird.

IV. Rechtswidrigkeit

Abs. 3 des § 331 StGB lautet:

Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.

Somit liegt keine Rechtswidrigkeit vor, wenn:

  • Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen lässt oder annimmt
  • zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt (§ 331 Abs. 3 StGB).

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.