Das Widerrufsrecht, § 355 BGB

Das Widerrufsrecht, § 355 BGB

Wie kann die Ware von Haustürgeschäften an den Unternehmer zurück geführt werden? Durch Widerruf, § 355 BGB! Das Widerrufsrecht (§ 355 BGB) gibt dem Verbraucher, unter der Beachtung von Erklärung und Frist, die Möglichkeit, sich ohne Grund von einem Vertrag mit einem Unternehmer zu lösen. Lese hier unter anderem über das Schema von § 355 BGB sowie den wichtigen Widerrufsgrund gem. § 312g BGB.
Widerrufsrecht
Lecturio Redaktion

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20.02.2024

·

Inhalt

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I. Allgemeines zum Widerruf, § 355 BGB

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. […]

Ziel des Widerrufs (§ 355 BGB) eines Verbrauchervertrages ist:

Allgemeines zum Widerruf
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Tipp: Keine Lust zu lesen? Dann schau dir dieses Video zum Widerruf (§ 355 BGB) an.

II. Schema: Widerruf, § 355 BGB

Prüfungsschema für den Widerruf (§ 355 BGB):

  • I. Voraussetzungen
  • 1. Widerrufsrecht
    • a) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder Fernabsatzvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher
    • b) Kein Ausnahmetatbestand nach § 312g II BGB
    • c) Kein spezielles Widerrufsrecht nach anderen Vorschriften
  • 2. Widerrufserklärung, § 355 I S. 2 bis 4 BGB
    • a) Form
    • b) Frist
  • II. Rechtsfolgen 
  • 1. Keine Bindungswirkung der Willenserklärung
  • 2. Rückabwicklung nach § 355 III BGB, mit Besonderheiten nach §§ 357, 358 IV BGB

III. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gibt dem Verbraucher, unter der Beachtung von Erklärung und Frist, die Möglichkeit, sich ohne Grund von einem Vertrag mit einem Unternehmer zu lösen.

Das Widerrufsrecht gem. §§ 355 ff. BGB besteht nur, wenn es dem Verbraucher per Gesetz eingeräumt wurde.

Wichtige Normen, aus denen sich ein Widerrufsrecht ergibt:

  • § 312 g BGB: für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
  • § 485 BGB: für Teilzeit-Wohnrechtsverträge
  • § 495 BGB: für Verbraucherdarlehensverträge
  • § 506 BGB: für Zahlungsaufschübe und sonstige Finanzierungshilfen
  • § 510 BGB: für Ratenlieferungsverträge

1. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder Fernabsatzvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher

a) Außerhalb von Geschäftsräumen

Unter dem Begriff Geschäftsraum gem. § 312b BGB wird im allgemeinen ein unbeweglicher wie auch beweglicher Gewerberaum verstanden, in denen der Unternehmer seiner Tätigkeit dauerhaft nachgeht.

b) Fernabsatzvertrag

Der Vertrag wird unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen. Eine Legaldefinition des Fernabsatzvertrages findet sich in § 312c I BGB. Es müssen die dort genannten Voraussetzungen vorliegen.

Definition: Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Fernabsatzvertrag
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c) Verbraucher und Unternehmer

Gem. § 355 I BGB muss ein Verbrauchervertrag gem. § 310 III BGB vorliegen. Also ein Verbraucher (§ 13 BGB) und ein Unternehmer (§ 14 BGB) einen Vertrag schließen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Verbraucher und Unternehmer
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2. Kein Ausnahmetatbestand nach § 312g II BGB

In § 312g II BGB werden die Ausnahmen aufgezählt für die Fälle, in denen der Verbraucher nicht schutzwürdig ist.

Ausnahmetatbestand
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IV. Widerrufserklärung, § 355 I S. 2 bis 4 BGB

(1) […] Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Widerrufserklärung
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Besonderheiten der 7 Tagefrist:

  • Berechnung erfolgt nach §§ 187, 188 BGB
  • Besondere Bestimmungen in § 356, 356e BGB
  • Frist beginnt nicht, bevor der Unternehmer seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist

Allerdings erlischt das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss gem. § 356 III S. 2 BGB.

Merke: Es genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs, auf den Zugang kommt es gem. § 355 I S. 5 BGB nicht an.

V. Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen des Widerrufs von Verbraucherverträgen sind die gleichen wie die des Widerrufs eines jeden anderen Vertrages. Es entsteht auch ein Rückgewährschuldverhältnis gem. § 355 III BGB.

Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge gilt § 357 BGB.

Hat ein Verbraucher die widerrufene Ware übermäßig genutzt, muss er für einen Wertverlust aufkommen und Wertersatz leisten, § 357a I BGB.

Bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen muss der Verbraucher die Ware zurücksenden und die anfallenden Kosten selbst tragen, § 357 V BGB.

Gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, die Ware abzuholen oder die Rücksendekosten zu tragen (z.B. in seinen AGB), § 357 V S. 2, VI BGB

Gilt auch nicht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die sperrige Ware bei Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden ist („Haustürgeschäfte“), § 357 VII BGB.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.