ZPO: Der Streitgegenstandsbegriff

ZPO: Der Streitgegenstandsbegriff

Der Streitgegenstand ist zwar von elementarer Bedeutung für den Zivilprozess, gleichwohl aber nicht gesetzlich geregelt. Aufgrund dieser großen Bedeutung einerseits und der fehlenden gesetzlichen Regelung sowie aufgrund eines uneinheitlichen Sprachgebrauchs andererseits gehört der Begriff des Streitgegenstands wohl zu den umstrittensten Fragen des Zivilprozessrechts.
Streitgegenstand
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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Grundsätzliche Bedeutung des Streitgegenstandes

Der Streitgegenstand ist in zahlreichen Konstellationen des Zivilprozesses von Relevanz, dennoch ist er nicht gesetzlich geregelt. Zudem ist in der ZPO nicht durchgängig von einem Streitgegenstand die Rede. Mitunter wird bspw. auch vom „erhobenen Anspruch“ oder der „Streitsache“ gesprochen. Diese Begriffe sind jedoch deckungsgleich.

Examenskandidaten begegnet das Problem um den Streitgegenstandsbegriff vor allem im Rahmen der Rechtskrafterstreckung, § 322 ZPO. Nach § 322 Abs. 1 ZPO sind Urteile der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist.

Dabei ist der Gegenstand des Rechtsstreits nach ständiger Rechtsprechung des BGH der prozessuale Anspruch, kein materieller (vgl. etwa BGH, Urt. v. 04.07.2014 – V ZR 298/13). Der Inhalt des prozessualen Anspruchs ist wiederrum der Streitgegenstand.

Aber auch abseits der Rechtskraft hat der Streitgegenstand Bedeutung, etwa im Rahmen der Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO) oder der Klagehäufung (§ 260 ZPO). Über jeden Streitgegenstand darf immer nur einmal entschieden werden, um mit der Entscheidung Rechtssicherheit für alle Beteiligten herbeizuführen!

Beachte: Umfangreiche Ausführungen zum Streitgegenstand sind in Klausur und Hausarbeit nur bei Vorliegen von Problemen geboten.

Streit um die Definition des Streitgegenstandsbegriffs

Wie genau der Streitgegenstand begrifflich zu definieren ist, ist nach wie vor umstritten. Grds. wird der Streitgegenstand durch die Klage bestimmt. Der Streit rührt allerdings daher, dass der Kläger im Prozess einen Klageantrag stellt, der einerseits aus dem vorgetragenen Sachverhalt, andererseits aus der behaupteten Rechtsfolge besteht.

Beispiel: A erhebt Klage auf die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen B. Im Klageantrag trägt er zunächst als zugrundeliegenden Sachverhalt vor, dass B ihm an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen hat und er sodann mit seinem Fahrrad heftig gestürzt ist. Sodann behauptet er, ihm stehe in der Folge ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zu.

Der Richter entscheidet im Prozess über diesen Klageantrag, weshalb dieser den Inhalt der späteren gerichtlichen Entscheidung bestimmt. Da dieser Antrag aber gewissermaßen „zweigeteilt“ (in den Lebenssachverhalt und den prozessuale Anspruch) ist, stellt sich die Frage, was genau der Streitgegenstand eines jeweiligen Verfahrens ist.

Lehre vom eingliedrigen Streitgegenstandsbegriff

Diese Theorie stellt zur Bestimmung des Streitgegenstandes allein auf den Antrag im prozessualen Sinne ab. Bei einer Klage auf Schadensersatz, die sich auf mehrere Anspruchsgrundlagen stützt, läge nach dieser Theorie damit – auch bei mehreren materiellen Anspruchsgrundlagen – nur ein Streitgegenstand vor, da sich der Antrag selbst allein auf den Erlass eines Leistungsbefehls in Form eines Urteils stützt.

Lehre vom zweigliederigen Streitgegenstandsbegriff

Die herrschende Meinung geht dagegen von einem zweigliederigen Streitgegenstandsbegriff aus und bestimmt diesen nach dem prozessualen Antrag (dem Klagebegehren) sowie dem zugrundeliegenden Lebenssachverhalt (dem Klagegrund).

Auch der BGH geht in ständiger Rechtsprechung von einem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff aus.

Unter dem Lebenssachverhalt ist dabei ein bei natürlicher Betrachtungsweise zusammenhängender Lebensvorgang zu verstehen, auf den ein Antrag gestützt wird – bezogen auf das obige Beispiel wäre das der Verkehrsunfall des A.

Streitentscheid

Insbesondere bei gleichlautenden Leistungsklagen käme die Lehre vom eingliedrigen Streitgegenstandsbegriff zu einem unbilligen Ergebnis hinsichtlich der Rechtskrafterstreckung. Zudem zieht auch die Theorie vom eingliedrigen Streitgegenstandsbegriff den Lebenssachverhalt als Auslegungshilfe heran. Folglich erscheint die Lehre vom zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff vorzugswürdiger.

So könnte ein Kläger, der einen Schadensersatzanspruch unter Berufung auf § 823 Abs. 1 BGB gerichtlich geltend macht, später nicht mehr eine erneute Klage unter Berufung auf vertragliche Schadensersatzansprüche erheben, da es sich nach der Lehre vom eingliedrigen Streitgegenstandsbegriff um denselben Streitgegenstand handeln würde.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.