Für Ihr Wohlergehen – in allen Bereichen und Branchen!
Denkt man an gesundheitsgefährdende Berufe, fallen einem als erstes Dachdecker oder Bauarbeiter ein.Diese sind aufgrund von Gefahren wie Abstürzen oder herunterfallenden Gegenständen einem besonders großem Risiko ausgesetzt. Doch der Arbeitsschutz geht noch weit darüber hinaus und kann als ganzheitlicher Rechtsschutz sowohl auf physischer, als auch psychischer Ebene angesehen werden.
Das bedeutet also: Nach dem Arbeitsschutz sind Gesundheitsgefährdungen in allen Bereichen und Branchen zu vermeiden. Es gilt nicht nur, Unfällen technischer Art – zum Beispiel durch Gefahrenquellen im Arbeitsprozess – präventiv entgegenzuwirken. Sowohl der medizinische, gesundheitliche Bereich als auch der soziale Kontext für eine menschenwürdige Arbeit spielen in das Gesamtkonzept „Arbeitsschutz“ mit ein. Symptome psychischer Belastung stellen dementsprechend eine ebenso große Gefahrenquelle für das Wohlergehen eines Mitarbeiters dar wie ein chemischer Unfall oder Langzeitschäden durch Lärmbelastung. Schließen Sie sich also nie aus dem allgemeinen Rechtsanspruch aus, den Sie als Arbeitnehmer besitzen – und achten Sie auf Ihre Gesundheit und Sicherheit; ganz gleich welcher Branche Sie sich zuordnen.
Was sind Ihre Rechte?
In vielen Fällen fühlen sich Arbeitnehmer durch ihren Job in ihrer Gesundheit oder Sicherheit gefährdet. Gemäß § 17 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) steht dem Arbeitnehmer in solchen Situationen das Recht zu, “dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen”. Falls auch Sie sich durch Ihren Job in Ihrer Gesundheit oder Sicherheit gefährdet sehen, klagen Sie ihre Rechte für bessere Arbeitsbedingungen ein.
Konkretisieren Sie Ihre Situation und beschreiben Sie, welche Mängel Ihr Arbeitsplatz aufweist. Dies kann zum Beispiel ständige Überforderung, Mobbing oder auch ein zu schlecht belüfteter Arbeitsplatz, zu schwere körperliche Belastung durch ständiges Tragen und Heben schwerer Gegenstände oder Ähnliches sein. Weiterhin regelt das ArbSchG, dass Sie sich an eine verantwortliche Behörde wenden sollten, falls trotz Ihrer Beschwerde die Sicherheitsrisiken nicht behoben werden. Nachteile dürfen Ihnen durch diese erneute Beschwerde in Ihrem Job nicht entstehen.
Keine Rechte ohne Pflichten!
Um diese Rechte, die Ihnen mehr Freiheiten und Eigenbestimmung am Arbeitsplatz zusagen, in Anspruch nehmen zu können, gilt es auch, damit verbundenen Pflichten nachzukommen. Nehmen Sie Unterweisungen von Ihrem Arbeitgeber wahr – dazu gehört zum Beispiel die Erläuterung, welche Stoffe in Ihrem Betrieb womöglich gesundheitsschädlich sein können oder wie Arbeitsprozesse im Unternehmen ablaufen sollen. Auf Grundlage dieser Einweisungen gehört es zu Ihrer Pflicht, die Anforderungen Ihres Arbeitsplatzes auch zu erfüllen – beispielsweise durch das Tragen von Schutzkleidung zur Prävention physischer Gefahren.
Mit dem richtigen Ansprechpartner Vertrauen schaffen
Das Thema Arbeitsschutz – mit seiner umfangreichen, thematisch differenzierten Anwendungsweise – kann also auch für Sie in einer spezifischen Situation zum Tragen kommen. Setzen Sie sich doch einmal bewusst mit Ihrer Arbeitsumgebung, den Arbeitsbedingungen und vor allem Ihrer gesundheitlichen und körperlichen Verfassung darin auseinander. Erkundigen Sie sich nach Ihren Ansprechpartnern – zum Beispiel einer Betriebsärztin, einem Gruppenleiter, einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einfach Ihrem Vorgesetzten – und informieren Sie sich über Möglichkeiten einer Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes. So schaffen Sie für sich selbst nicht nur mehr Vertrauen in Ihre Arbeitsstelle, sondern stellen sicher, dass Ihrer Karriere im gesundheitlichen Sinne nichts im Wege steht.