Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Jeder, der Mitarbeitende beschäftigt, hat auch eine Fürsorgepflicht. Das heißt zum Beispiel: Er muss Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die er zum Arbeiten zur Verfügung stellt, entsprechend einrichten und unterhalten. Der Arbeitnehmer muss – sagt §618 BGB – vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit soweit geschützt werden, wie die Natur des Betriebs und der Arbeit es zulassen. Handelt der Arbeitgeber nicht entsprechend, wird er schadenersatzpflichtig.
§4 des Arbeitsschutzgesetzes lautet ähnlich. Ergänzend heißt es aber dort: Der Arbeitgeber muss Gefahren an ihrer Quelle bekämpfen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene berücksichtigen. Außerdem muss er nach § 12 ArbSchG seine Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.
§3 des ArbSchG besagt zudem, dass „die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.“ Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz dürfen nicht dem jeweiligen Beschäftigten auferlegt werden.
Diese Verordnungen gelten für die Arbeit an Bildschirmen
Im Anhang der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (BildscharbV) werden detailliert die Anforderungen formuliert, die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellen sind. Verkürzt besagt der Gesetzestext folgendes:
- Ein Bildschirm muss ein einwandfreies Bild liefern und sich drehen und neigen lassen.
- Die Tastatur muss beweglich sein und eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung erlauben.
- Der Schreibtisch muss ausreichend Platz bieten.
- Der Schreibtischstuhl muss ergonomisch gestaltet, stabil und verstellbar sein.
- Eine Fußstütze muss auf Wunsch des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt werden.
- Der Arbeitsplatz muss genügend Bewegungsfreiheit bieten und gut beleuchtet sein.
- Dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, ist „Rechnung zu tragen“.
- Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten Wärmebelastung führen.
- Eine ausreichende Luftfeuchtigkeit muss sichergestellt werden.
- Die Belastung durch Strahlung muss in einem unerheblichen Rahmen gehalten werden.
- Die Software muss an die auszuführende Aufgabe angepasst sein, eine Fehlerkorrektur einfach zulassen und den Kenntnissen sowie Erfahrungen der Benutzer angepasst werden können.
- Eine qualitative oder quantitative Kontrolle darf nur mit Wissen des Mitarbeitenden erfolgen.
Mit diesen 3 Tipps erhöhen Sie selbst Ihre Arbeitssicherheit im Büro
Selbst, wenn ein Arbeitgeber alle Vorgaben beachtet hat, liegt es letzten Endes in der Hand der Beschäftigten, sich entsprechend günstig zu verhalten. Plakativ ausgedrückt: Auch in einem ergonomischen Stuhl kann man so sitzen, dass der Rücken falsch belastet wird. Im Folgenden finden Sie daher drei Tipps zum gesundheitsschonenden Arbeiten.
1. Stellen Sie Ihren Bürostuhl und Schreibtisch richtig ein
Justieren Sie die Höhe Ihres Bürostuhls: Im Sitzen sollten die Oberschenkel waagerecht stehen oder leicht nach vorne abfallen. Achten Sie darauf, mindestens zwei Fingerbreit Platz zwischen der Sitzkante und den Kniekehlen zu lassen.
Dennoch sollten Sie einen festen Kontakt zur Rückenlehne haben, die Ihren Rücken in jeder Sitzposition stützt, ohne Sie nach vorne zu drücken oder nach hinten fallen zu lassen. Richtig platziert befindet sich die Wölbung der Lehne etwa auf Höhe des Gürtels. Die Armauflagen stellen Sie am besten so ein, dass die Ellbogen bei hängenden Schultern im aufrechten Sitz locker aufliegen.
Die Höhe des Schreibtisches sollte so eingestellt werden, dass sich die Tischplatte in etwa auf Höhe Ihrer Ellbogen befindet. Über den Oberschenkeln sollte etwa eine Handbreit Platz sein. Sorgen Sie für Beinfreiheit, so dass Sie sich drehen, die Beine strecken und aufstehen können, ohne anzustoßen.
2. Sitzen Sie aufrecht
Kippen Sie Ihr Becken nach vorn und richten Sie den Oberkörper auf („Brust rausstrecken“). Legen Sie dann ihren Zeigefinger ans Kinn und den Daumen an die kleine Vertiefung unterhalb des Halses, zwischen den Schlüsselbeinen. Wenn der Abstand gering ist und Sie geradeaus schauen, ist die Kopfhaltung natürlich und die Spannung der Gesichtsmuskulatur ändert sich.
Sollte die ungewohnte Haltung Schmerzen verursachen, kehren Sie zur gewohnten Haltung zurück. Nehmen Sie aber immer wieder die aufrechte Sitzhaltung ein, um sich langsam umzugewöhnen. Verändern Sie ihre Sitzhaltung hin und wieder, indem Sie das Becken kippen oder die Sitzposition wechseln.
Aufrechtes Sitzen verringert die Belastung ihrer Wirbelsäule und im Schulter-Nacken-Bereich. Dennoch sollten Sie nicht statisch immer in derselben Haltung verharren. Wechselnde Positionen trainieren die Muskulatur und schonen den Rücken.
3. Stehen Sie auf und bewegen Sie sich
Manche Aufgaben wie Telefonate oder das Lesen von Unterlagen können Sie im Stehen erledigen. Vielleicht lässt sich Ihr Arbeitsplatz auch verstellen, so dass Sie zeitweise stehend arbeiten können. Das empfohlene Verhältnis zwischen Sitzen, Stehen und Bewegung lautet 50:25:25.
Sitzen, stehen und bewegen Sie sich abwechselnd. Das trainiert die Rücken- und Beinmuskulatur, verbessert die Atmung und regt die Verdauung an. Außerdem wird das Herz-Kreislauf-System stimuliert, die Nährstoffversorgung der Bandscheiben verbessert und die Hirntätigkeit gefördert.
Gesundheitsfreundliche Arbeitsplätze nutzen auch dem Arbeitgeber
Selbst wenn es mitunter zusätzliche Kosten verursacht: Die ergonomische Ausstattung eines Arbeitsplatzes lohnt sich. Zufriedenere Arbeitnehmer sind nicht nur motivierter und loyaler, sondern zudem produktiver. Neben der Verbesserung des Betriebsklimas ist auch ein Rückgang von Krankheitstagen und damit verbunden eine Kostensenkung möglich.
„Personaler Online“ stellt das folgende Rechenbeispiel an: Die Kosten für einen Mitarbeiter am Bildschirmarbeitsplatz betragen – inklusive Gehalt und Lohnnebenkosten – rund 4.500 Euro pro Monat. Darin enthalten sind auch die Anschaffungskosten für die reguläre Arbeitsplatzausstattung von etwa 2.000 Euro, die über 10 Jahre abgeschrieben werden.
Der Fehltag eines Arbeitsnehmers kostet etwa 250 Euro. Geht man von Mehrkosten von 1.000 Euro aus, die die ergonomische Ausstattung eines Arbeitsplatzes verursacht, wäre die Amortisierung bereits durch die Reduktion von vier Krankheitstagen innerhalb von 10 Jahren.
Quellen
- AOK via aok.de
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV) via arbeitsrechte.de
- Der ergonomische Arbeitsplatz via personaler-online.de