Warum ist Arbeitssicherheit so wichtig?
Mitarbeiter sind das Kapital jedes Unternehmens. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist deshalb auch für den Unternehmenserfolg von großer Bedeutung. Ist ein Mitarbeiter krank, kann er seine Leistungen nicht erbringen. Für das Unternehmen geht mit einem kranken Mitarbeiter daher auch immer ein Produktivitätsausfall einher.
Zusätzlich entstehen Kosten für das Unternehmen. Wenn ein Mitarbeiter krank wird und nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss der Arbeitgeber über 6 Wochen weiterhin das volle Gehalt zahlen. Da lohnt es sich allein schon aus finanzieller Sicht, dass die eigenen Mitarbeiter gesund sind.
Natürlich spielt die Arbeitssicherheit auch aus humanitären Gründen eine Rolle. Jeder Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und deren Gesundheit sorgen – egal wie groß oder klein das Unternehmen ist. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass es seinen Mitarbeiter körperlich und seelisch gut geht. Dieser Grundsatz ist auch in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes fest verankert. Verstößt der Arbeitgeber gegen dieses Gesetz, drohen ihm schwerwiegende rechtliche Konsequenzen.
Ebenfalls wichtig: Wenn die Beschäftigten den Eindruck haben, dass ihr Arbeitgeber nicht ausreichend für die Arbeitssicherheit im Unternehmen sorgt, können Sie sich laut § 17 des Arbeitsschutzgesetzes an die zuständige Behörde wenden. Daraus dürfen ihnen keine beruflichen Konsequenzen entstehen.
Arbeitgeber müssen bei Verstößen mit harten Strafen rechnen
Wer durch sein fahrlässiges Handeln die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeiters gefährdet, kann nach § 26 zu einer Geldstraße von bis zu 25.000 € verurteilt werden. Im schlimmsten Fall droht dem Arbeitgeber sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
So wurden vom Landgericht Osnabrück zum Beispiel zwei Geschäftsführer zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 € verurteilt, weil durch ihr fahrlässiges Handeln ein Mitarbeiter getötet wurde.
Ein weiterer Geschäftsführer muss eine Geldstrafe von 10.000 € zahlen, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. An diesem zweiten Fall wird deutlich, dass hohe Schadenszahlungen nicht nur die großen Konzerne betreffen. Der Arbeitsunfall ereignete sich in einem mittelständischen Unternehmen mit lediglich rund 300 Mitarbeitern.
Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland
Kam es in den 2010er Jahren zu durchschnittlich rund 870.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen pro Jahr in Deutschland, sind die Zahlen 2020 coronabedingt auf 760.000 gesunken. Doch bereits 2021 kam es schon wieder zu einem leichten Anstieg auf rund 806.000 Unfälle
Besonders dramatisch: Auch die Zahl der Arbeitsunfälle mit Todesfolge stieg im Vergleich zum Vorjahr an. 510 Menschen starben bei einem Unfall am Arbeitsplatz. Im Jahr 2021 sind damit 110 Menschen mehr an einem Arbeitsunfall gestorben als im Jahr zuvor.
Diese Zahlen machen sich auch in der Höhe der Entschädigungszahlen der Unfallversicherungen bemerkbar: Im Jahr 2021 wurden von den Unfallversicherungsträgern Entschädigungen in Höhe von 10.720 Mrd Euro geleistet. Diese gingen an Unfallverletzte, Berufserkrankte und Hinterbliebene. Zwar müssen die Unternehmen diese Zahlungen nicht selbst vornehmen, doch umso mehr Entschädigungsleistungen erbracht werden, umso stärker steigen auch Ihre Beiträge zur Unfallversicherung. Wie hoch der Beitrag pro Mitarbeiter zur gesetzlichen Unfallversicherung ist, hängt von zwei Faktoren ab: von der Lohnsumme der Mitarbeiter sowie von den Ausgaben der Unfallversicherung.
44 % aller Arbeitsunfähigkeitstage entfallen auf Langzeitunfähigkeiten – also auf solche mit einer Dauer von mehr als 6 Wochen. Das sind längere Ausfallzeiten, die nicht selten auf Unfälle am Arbeitsplatz oder auf schlechte Präventionsmaßnahmen des Arbeitgebers zurückzuführen sind. Nur mit Hilfe von gezielten Maßnahmen und Gesundheitsförderung kann das potentielle Ausfallrisiko von Mitarbeitern gesenkt werden.
Tatort Büro wird unterschätzt
Bei dem Begriff Arbeitssicherheit denkt man zunächst primär an Baustellen oder Arbeitnehmer, die körperliche Tätigkeiten verrichten. Büroangestellte fühlen sich meist kaum angesprochen. Dabei ist Arbeitssicherheit auch im Büro ein wichtiges Thema, denn auch dort sollen die Mitarbeiter schließlich gesund bleiben. Das ist jedoch gar nicht so einfach, denn es lauern einige Gefahren.
So ist die Ansteckungsgefahr im Büro unter Kollegen besonders hoch. 90 % aller Infektionen werden zum Beispiel über die Hände übertragen. Und diese kommen im Büro nicht nur durch Händeschütteln mit Keimen in Kontakt. Auch Kopierer oder Tastaturen werden von unterschiedlichen Kollegen benutzt und sind potenzielle Quellen für Keime. Eine Erkältung kann sich auf diese Weise schnell auf zahlreiche Kollegen ausbreiten und dazu führen, dass viele Mitarbeiter krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen können.
Da sie den Großteil des Tages sitzend verbringen, leiden Büroangestellte häufig an Rückenbeschwerden. Diese können sich zu schwerwiegenden Krankheiten entwickeln und zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Generell ist eine schlechte Haltung am Arbeitsplatz der Auslöser vieler Krankheiten. So machen Muskel- und Skeletterkrankungen rund 20 % aller Fehltage durch Arbeitsunfähigkeit aus, wie der DAK Gesundheitsreport 2020 zeigt.
Neben offensichtlichen physischen Krankheiten sollten Arbeitgeber nicht den Einfluss von psychischen Faktoren unterschätzen, die zu einer Überbelastung ihrer Arbeitnehmer führen. Auch das Arbeitsschutzgesetz § 5 Ziffer 6 verpflichtet den Arbeitgeber dazu, psychische Belastungen als potentielle Gefährdung seiner Arbeiter zu betrachten.
Denn Arbeitnehmer, die aufgrund von psychischen Problemen zu Hause bleiben, fallen im Durchschnitt wesentlich länger aus. Nach einer Statistik von 2014 bleiben bspw. Burn-Out-Patienten im Schnitt mehr als 70 Tage zu Hause. Der Anstieg in dieser Kategorie der Erkrankung ist in den letzten Jahren erschreckend.
Heutzutage ist der Umgang mit elektronischen Geräten alltäglich: Computer, Drucker, Telefone und die Kaffeemaschine sind da nur einige Beispiele. Das Risiko, dass durch diese Elektrogeräte ein Brand ausgelöst wird, ist im Büro deshalb besonders hoch.
Arbeitsschutz sollte demnach auch im Büro nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Eine aktive Auseinandersetzung mit Arbeitsprozessen und der Arbeitsumwelt kann Ihre Mitarbeiter gesundheitlich schützen und Ihnen Geld sparen. Arbeitgeber sollten psychische Belastungsfaktoren erkennen und angemessene Lösungsstrategien entwickeln.
Prävention: Kleine Maßnahmen helfen schon im Büroalltag
Die Prävention von Arbeitsunfällen und die Erhaltung einer sicheren Arbeitsatmosphäre sind langfristig angelegte Aufgaben, die vom Arbeitgeber koordiniert werden müssen. Wer sichere Arbeitsvoraussetzungen schafft, seine Mitarbeiter schult und ihnen aufzeigt, wie sie sich zu verhalten haben, kann so auf lange Sicht davon profitieren. In der Praxis im Büro schleichen sich so einige Umstände ein, die leicht unterschätzt werden. Wir zeigen Ihnen, was man bei gängigen Situationen im Büroalltag für die Arbeitssicherheit machen kann und wie Sie Ihre Mitarbeiter unterweisen können.
Was also tun, wenn zum Beispiel mal wieder eine hartnäckige Grippewelle durchs Büro geht? Ihre Mitarbeiter schützen sich am besten, wenn sie mehrmals täglich und gründlich Hände ihre Hände waschen. Die Arbeitnehmer sollten außerdem darauf achten, keiner ständigen Zugluft ausgesetzt zu sein. Im Büro sollte dann lieber regelmäßig stoßgelüftet werden.
Auch Rückenprobleme durch das ständige Sitzen am Schreibtisch können ganz leicht vermieden werden. Wenn folgende Tipps angewendet werden, wird der Rücken im Sitzen bestmöglich entlastet:
- Arme und Beine im rechten Winkel positionieren
- Die gesamte Sitzfläche ausnutzen
- Aufrecht und dynamisch sitzen
- Armlehnen und Fußstützen nutzen
Im Büro sollte zudem darauf geachtet werden, dass nur Elektrogeräte, die mit dem CE-Logo versehen sind, verwendet werden. So können Sie sichergehen, dass das Gerät die Sicherheitsstandards erfüllt und das Risiko eines Brandes minimieren. Sollte es trotz vorhandener Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu einem Unfall kommen, kann das richtige Verhalten Leben retten. Je nachdem, wie schwer die Verletzung ist, sollten bei einem Unfall umgehend ein Arzt oder ein Krankenwagen gerufen werden.
Es ist jedoch niemals auszuschließen, dass es zu einem Feuer kommt. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter, dass Fluchttüren nicht blockiert werden dürfen. Es ist außerdem wichtig, dass Notausgänge bekannt sind, um bei einem Brand schnell das Gebäude verlassen zu können.
Auch gegen psychische Erkrankungen kann aktiv vorgebeugt werden. Ein gesundes Arbeitsumfeld und eine angemessene Arbeitsbelastung können auf lange Sicht wertvoller sein, als die Flexibilität seiner Arbeitnehmer zu überstrapazieren.
Für Arbeitsunfälle besteht eine besondere Meldepflicht
Ein Arbeitsunfall muss vom Arbeitgeber dann gemeldet werden, wenn das Unfallopfer mehr als 3 Tage berufsunfähig ist. Dabei wird zwar nicht der Tag des Unfalls mitgezählt, arbeitsfreie Tage jedoch schon.
Tödliche oder besonders schwere Unfälle müssen unverzüglich gemeldet werden. Außerdem müssen Sie in einem solchen Fall sofort die Polizei sowie die Berufsgenossenschaft verständigen.
Alle Unfälle müssen nach § 6 des Arbeitsschutzgesetzes zudem in ein Unfallbuch eingetragen und detailliert protokolliert werden. Dieser Paragraph legt außerdem fest, dass der Arbeitgeber die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die sich daraus ergebenen Maßnahmen zum Arbeitsschutz schriftlich erfassen muss.
Haben Sie eine dieser Fragen mit “Nein” beantwortet? Dann sollten Sie an Ihrem Arbeitsschutz arbeiten.
Arbeitnehmer müssen sich an Anweisungen zum Arbeitsschutz halten
Nur der Arbeitgeber muss sich an die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes halten und bei Verstoß mit Strafen rechnen? Falsch! Auch Arbeitnehmer haben in Bezug auf die Arbeitssicherheit Pflichten, an die sie sich halten müssen.
In jedem Unternehmen sollte es Anweisungen zum Arbeitsschutz der Mitarbeiter geben. Alle Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, an Sicherheitseinweisungen teilzunehmen. Jeder muss dafür sorgen, dass er durch sein Handeln keine andere Person gefährdet.
Alle Mitarbeiter müssen sich außerdem über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Sicherheitsvorkehrungen informieren. Dazu gehört beispielsweise auch die Brandschutzverordnung, die in jedem Unternehmen vorhanden sein muss.
Nicht nur der Arbeitgeber muss mit einer Strafe rechnen, wenn er gegen die Richtlinien des Arbeitsschutzes verstößt – auch die Mitarbeiter. Dabei können verschiedene Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz auf sie zukommen. Diese reichen von einer Abmahnung oder Kündigung bis hin zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.
Wie verhindert man Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze?
Wo steht Ihr Unternehmen beim Thema Arbeitsschutz? Ist die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes ein wiederkehrender Schwerpunkt in der Unternehmensplanung? Sie als Arbeitgeber sollten Ihr Fachwissen immer wieder auf den neuesten Stand bringen und Ihre Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ständig überprüfen. Nur so können Sie aktiv dazu beitragen, dass Sie gesunde und zufriedene Mitarbeiter beschäftigen.
Es ist zudem wichtig, dass alle Mitarbeiter im Unternehmen bezüglich des Themas Arbeitssicherheit sensibilisiert werden und sich über dessen hohe Bedeutung im Klaren sind. Arbeitssicherheit kann nicht durch einzelne Personen erreicht werden – alle Mitarbeiter müssen ihren Teil dazu beitragen. Um Ihre Mitarbeiter im Thema Arbeitsschutz ausreichend einzuweisen und die Enthaftung des Unternehmens zu sichern, benötigen Sie ein nachhaltiges Schulungskonzept. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, dies umzusetzen.
- Sie schicken Ihre Mitarbeiter zu externen Schulungen
- Sie halten Inhouse-Schulungen ab – mit oder ohne externem Dienstleister
- Sie etablieren E-Learning Lösungen für Compliance-Schulungen. Entweder als reine E-Learning Lösung oder als Blended Learning Konzept kombiniert mit Inhouse-Schulungen.
Setzen Sie auf E-Learning!
Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetzes müssen Sie Ihre Mitarbeiter in Sachen Arbeitsschutz umfassend schulen. Doch wie können Sie diese Pflicht so einfach und kosteneffizient wie möglich erfüllen? Sie haben verschiedene Möglichkeiten. So können Sie zum Beispiel auf interne Schulungen Ihrer Mitarbeiter setzen, Unterweisungen mit externen Dozenten anbieten oder Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit des E-Learnings anbieten.
Sie haben die Wahl zwischen einem E-Learning Kurs oder einer Präsenzschulung für Ihre Mitarbeiter. Wenn es um die Compliance eines Unternehmens geht, spielen gesetzliche Vorschriften und Belehrungen eine große Rolle. Dies ist auch beim Thema Arbeitssicherheit der Fall. E-Learning-Kurse bieten diesbezüglich einige Vorteile.
Mit E-Learning können Ihre Mitarbeiter jederzeit auf die Inhalte zugreifen – egal an welchem Ort Sie sich gerade befinden. Dies ist bei Sicherheitsunterweisungen, die offline stattfinden, nicht der Fall. Sie finden zu festen Zeiten statt, an die sich die Teilnehmer halten müssen. Dies senkt bei vielen Mitarbeitern die Bereitschaft, sich aktiv in die Unterweisung einzubringen und etwas lernen zu wollen.
Außerdem ist E-Learning die kostengünstigere Alternative. Damit Offline-Schulungen ihren Zweck erfüllen, darf die Anzahl der Teilnehmer nicht zu groß sein. In E-Learning-Kursen hat die Teilnehmerzahl keine Auswirkungen auf den Lernerfolg. Jeder Teilnehmer kann in seinem eigenen Tempo die Inhalte verinnerlichen.
Online-Compliance-Kurs für Ihr Unternehmen
Lecturio bietet Ihnen qualitativ hochwertige Videokurse und vermittelt Ihnen und Ihren Mitarbeitern in speziellen Compliance-Schulungen das nötige Fachwissen rund um das Thema Arbeitssicherheit. Ihnen wird an praxisnahen Beispielen und mit konkreten Handlungsanweisungen gezeigt, wie Sie Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen gewährleisten können. Außerdem erhalten Sie eine Einführung in die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, sodass Sie rundum zur Arbeitssicherheit informiert sind.
Quellen
- Arbeitsschutzgesetz via Gesetze im Internet
- Anzahl der gemeldeten Arbeitsunfälle in Deutschland in den Jahren 1986 bis 2021 via Statista
- Anzahl der Arbeitsunfälle mit Todesfolge in Deutschland in den Jahren 1986 bis 2021 via Statista
- Gesundheitsreport 2020 via DAK-Gesundheit