Rahmenbedingungen für die gesetzliche Umsetzung
Deutschland ist verpflichtet, die CSRD nahtlos in das bestehende System der Unternehmensberichterstattung zu integrieren. Dies erfordert Anpassungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und anderer relevanter Gesetze, um die CSRD-Anforderungen adäquat abzubilden.
Die Integration der CSRD in das nationale Rechtssystem ist ein komplexer Prozess, der eine gründliche Analyse und Anpassung bestehender Gesetze erfordert. Dabei ist die Nutzung von Reportingstandards wie den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) von entscheidender Bedeutung, um eine einheitliche und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten.
Am 22. März 2024 präsentierte das Bundesministerium für Justiz den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dieser Entwurf beinhaltet detaillierte Anpassungen des HGB, um die CSRD-Anforderungen aufzunehmen und sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen den neuen Standards gerecht werden können.
Die rechtzeitige Umsetzung dieser Rahmenbedingungen ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um die Einhaltung der CSRD-Anforderungen zu gewährleisten und sich erfolgreich auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten.
Inhalte des geplanten CSRD-Umsetzungsgesetzes
Das geplante CSRD-Umsetzungsgesetz in Deutschland sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive umzusetzen und eine transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Die folgenden Punkte sind die Kernbestandteile des Umsetzungsgesetzes und werden in Zukunft zu beachten sein müssen.
- Umbenennung der “nichtfinanziellen Erklärung” in “Nachhaltigkeitsberichterstattung”: Um den gleichen Stellenwert von Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung hervorzuheben, wird die bisherige “nichtfinanzielle Erklärung” gemäß § 289b HGB in “Nachhaltigkeitsberichterstattung” umbenannt.
- Anpassung des Inhalts der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die CSRD legt fest, dass der Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch europäische Standards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), konkretisiert wird. Unternehmen müssen eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen und sowohl über die wesentlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt als auch über die wesentlichen Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen berichten.
- Einführung einer inhaltlichen Prüfungspflicht: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird verpflichtender Bestandteil des Lageberichts und unterliegt der externen Prüfpflicht. Die Europäische Kommission wird einheitliche Prüfstandards erlassen, um die Qualität und Vergleichbarkeit der Berichte sicherzustellen.
- Zusammenspiel mit anderen Verordnungen: Das CSRD-Umsetzungsgesetz berücksichtigt das Zusammenspiel mit der EU-Offenlegungsverordnung und der Artikel 8 Taxonomieverordnung. Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, müssen auch die Anforderungen dieser Verordnungen erfüllen und offenlegen, inwieweit ihre Unternehmenstätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind.
- Prüfungszuständigkeit der BaFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird künftig die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts von kapitalmarktorientierten Unternehmen im Rahmen der Bilanzkontrolle prüfen.
Auswirkungen auf Unternehmen und Manager*innen
Die Umsetzung der CSRD und die Einführung des CSRD-Umsetzungsgesetzes haben weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Manager*innen. Eine transparente und nachhaltige Berichterstattung wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor für die Reputation und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Manager*innen müssen sich auf eine verstärkte Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten vorbereiten, die nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen von Investor*innen, Kundschaft und anderen Stakeholder*innen stärkt. Die Umsetzung der CSRD erfordert eine sorgfältige Analyse der eigenen Geschäftspraktiken und eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse, um die relevantesten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und angemessen zu berichten.
Darüber hinaus wird das Führungspersonal mit neuen Herausforderungen im Bereich der Berichterstattung und Prüfung konfrontiert sein, die eine enge Zusammenarbeit mit internen und externen Stakeholder*innen erfordern. Ein proaktiver Ansatz zur Vorbereitung auf diese Veränderungen ist entscheidend, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden und langfristigen Unternehmenserfolg zu sichern.
Vorbereitung ist unerlässlich
Die bevorstehende Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in deutsches Recht markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Verantwortlichkeit in der Unternehmensberichterstattung. Die CSRD stellt nicht nur eine rechtliche Verpflichtung dar, sondern bietet auch eine Chance für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstandards zu erhöhen und ihr Engagement für Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte zu demonstrieren.
Es ist unerlässlich, dass Unternehmen sich frühzeitig auf diese Änderungen vorbereiten und sicherstellen, dass ihre Berichterstattung den neuen Anforderungen entspricht. Eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse sowie eine gute Weiterbildung der Mitarbeitenden sind entscheidend, um eine transparente und aussagekräftige Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang gewinnt das E-Learning eine immer größere Bedeutung. Durch Plattformen wie Lecturio können Unternehmen ihre Mitarbeitenden effizient und flexibel schulen, um sie auf die Anforderungen der CSRD vorzubereiten. E-Learning ermöglicht es Mitarbeitenden, ihr Wissen jederzeit und überall zu erweitern, was besonders in einem sich schnell verändernden rechtlichen Umfeld wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Vorteil ist.
Darüber hinaus kann E-Learning dazu beitragen, Unternehmen nachhaltiger zu gestalten, indem es Mitarbeitenden das nötige Wissen und die Fähigkeiten vermittelt, um umweltfreundlichere und sozial verantwortlichere Geschäftspraktiken zu entwickeln und umzusetzen. Durch gezielte Schulungen können Mitarbeitende befähigt werden, nachhaltige Lösungen zu identifizieren und umzusetzen, die langfristig zur positiven Entwicklung des Unternehmens und seiner Stakeholder beitragen.
Insgesamt bietet die Umsetzung der CSRD eine Chance für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu stärken und sich als verantwortungsbewusste Akteure in der Wirtschaft zu positionieren. Eine frühzeitige Vorbereitung und die Nutzung von Bildungsressourcen wie E-Learning sind entscheidend, um diese Chance optimal zu nutzen und langfristigen Erfolg zu sichern.
Quellen
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) via CSR-in-deutschland.de
- Nachhaltigkeitsberichterstattung – CSRD via bafin.de