Was ist das Lieferkettengesetz?
In der sich ständig verändernden Geschäftswelt rücken nachhaltige Praktiken und die Achtung der Menschenrechte immer mehr in den Fokus. Ein wichtiges Instrument zur Förderung dieser Prinzipien in Deutschland ist das Lieferkettengesetz. Dieses Gesetz, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards in ihren Lieferketten sicherzustellen. Das Ziel ist es, die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und ökologische Schäden zu vermeiden, die durch unsachgemäße Praktiken in der Lieferkette entstehen können. Zunächst gilt das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, aber ab 2024 wird es auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten gelten. Dies stellt sicher, dass eine wachsende Anzahl von Unternehmen in Deutschland verantwortungsbewusster agiert und sowohl lokale als auch globale Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken berücksichtigt.
Umfang des Lieferkettengesetzes
Das Lieferkettengesetz setzt Maßstäbe für Unternehmen unterschiedlicher Größe und Standorte. Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, bevor es ab dem 1. Januar 2024 auch auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten ausgeweitet wird. Darüber hinaus ist es relevant für Unternehmen, deren Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz oder satzungsmäßiger Sitz in Deutschland liegt.
Im Rahmen dieses Gesetzes werden Unternehmen verpflichtet, sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten einzuhalten. Dies bedeutet, dass sie dafür verantwortlich sind, Verstöße gegen die allgemeinen Menschenrechte zu verhindern. Darüber hinaus sollen sie sicherstellen, dass keine ökologischen Schäden entlang ihrer Lieferketten entstehen. Es handelt sich hierbei um ein weitreichendes Gesetz, das dazu dient, die ethische Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferketten zu stärken.
Die menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflicht
Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist ein zentraler Bestandteil des Lieferkettengesetzes und erfordert von den Unternehmen, aktive Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferketten zu ergreifen. Dies umfasst eine breite Palette von Menschenrechtsverletzungen, darunter Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und unzureichende Arbeitssicherheit. Unternehmen sind aufgefordert, sowohl interne als auch externe Mechanismen zu implementieren, um diese Verstöße zu identifizieren und effektiv zu bekämpfen. Dazu gehört auch die Pflicht, due diligence Prozesse durchzuführen, die das Risiko von Menschenrechtsverletzungen minimieren. Unternehmen müssen außerdem effektive Beschwerdemechanismen einrichten, um sicherzustellen, dass Verstöße gemeldet und angemessen behandelt werden können.
In Bezug auf die umweltbezogene Sorgfaltspflicht sind Unternehmen dazu angehalten, präventive und abhilfende Maßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu vermeiden. Das heißt, sie müssen sicherstellen, dass beispielsweise Rohstoffe nicht auf umweltschädliche Art und Weise gewonnen werden und dass keine umweltschädlichen Stoffe unsachgemäß gelagert, entsorgt oder exportiert werden. Dazu können auch Maßnahmen gehören, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Wasserverbrauch zu minimieren, nachhaltige Rohstoffquellen zu nutzen und die Abfallproduktion zu reduzieren. Unternehmen müssen hierbei Umweltmanagement-Systeme etablieren, die es ermöglichen, Umweltrisiken effektiv zu identifizieren, zu minimieren und zu managen.
Das Lieferkettengesetz unterscheidet zudem zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferunternehmen:
Unmittelbare Zulieferunternehmen | Liefern direkt an das Hauptunternehmen Haben eine direkte Geschäftsbeziehung mit dem Hauptunternehmen Sind in der Regel der erste Schritt in der Lieferkette Das Hauptunternehmen hat eine stärkere Kontrolle und direkte Verantwortung im Rahmen des Lieferkettengesetzes |
Mittelbare Zulieferunternehmen | Sind Teil der Lieferkette, haben jedoch keine direkte Geschäftsbeziehung zum Hauptunternehmen Liefern an unmittelbare Zulieferer oder andere mittelbare Zulieferer Das Hauptunternehmen hat weniger direkte Kontrolle und indirekte Verantwortung im Rahmen des Lieferkettengesetzes |
Sanktionen bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz
Die Verstöße gegen das Lieferkettengesetz können für ein Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben. Wenn Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, können sie unter Umständen sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich belangt werden. Zudem könnten solche Verstöße erheblichen Schaden für das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit und bei den Verbrauchern verursachen, was wiederum direkte Auswirkungen auf die Geschäftsergebnisse haben könnte.
Die potenziellen Sanktionen für Verstöße gegen das Lieferkettengesetz sind vielfältig und können erheblich sein. Eine der härtesten Strafen könnte der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für bis zu drei Jahre sein. Darüber hinaus drohen Geldbußen von bis zu 800.000 Euro oder, in bestimmten Fällen, bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Unternehmens. Diese hohen Strafen unterstreichen die Ernsthaftigkeit, mit der Verstöße gegen das Lieferkettengesetz gesehen werden, und die Absicht der Gesetzgeber, Unternehmen zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten anzuhalten.
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Schritte zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes
Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes erfordert eine strukturierte Herangehensweise, die auf dem Verständnis und der Erkennung möglicher Risiken basiert.
Schritt 1: Risikoanalyse
Die Durchführung einer Risikoanalyse ist dabei der erste Schritt. In dieser Phase werden menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken, insbesondere hinsichtlich Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung, Verstößen gegen die Vereinigungsfreiheit, Arbeitsbedingungen und Umweltschäden, gewichtet und priorisiert. Die Ergebnisse der Analyse müssen intern an die relevanten Entscheidungsträger weitergegeben werden, um geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung und -management zu ermöglichen.
Schritt 2: Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten oder Nachhaltigkeitsbeauftragten
Diese Person ist dafür verantwortlich, die Risikoanalyse in der Praxis umzusetzen und dafür zu sorgen, dass das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten nachkommt. Der oder die Beauftragte hat die Aufgabe, das Risikomanagement zu überwachen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und die Geschäftsleitung regelmäßig über seine oder ihre Arbeit zu informieren.
Schritt 3: Präventionsmaßnahmen
Sobald die Risikoanalyse abgeschlossen und der Beauftragte ernannt ist, kann das Unternehmen beginnen, grundlegende Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. Diese Maßnahmen können die Abgabe einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie des Unternehmens beinhalten, in der neben den ermittelten Risiken auch die Maßnahmen des Unternehmens zur Minimierung dieser Risiken dargestellt werden. Darüber hinaus sollte das Unternehmen in der Grundsatzerklärung seine menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen an seine Mitarbeiter*innen und Zulieferer festlegen.
Schritt 4: Beschwerdeverfahren
Parallel zu den Präventionsmaßnahmen sollte das Unternehmen auch ein allgemeines Beschwerdeverfahren einrichten. Dieses Verfahren ermöglicht es den Mitarbeiter*innen und Zulieferer, mögliche Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte zu melden. Sobald das Unternehmen Kenntnis von einem Verstoß erlangt, ist es verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen und angemessene Abhilfemaßnahmen zu treffen.
Schritt 5: Bei Verstößen sofortige Maßnahmen ergreifen
Im Falle eines Verstoßes gegen das Lieferkettengesetz muss das Unternehmen sofort Maßnahmen ergreifen, um den Verstoß zu beenden oder zu minimieren. Bei Verstößen im eigenen Geschäftsbereich müssen die Abhilfemaßnahmen zur Beendigung des Verstoßes führen. Bei Verstößen durch unmittelbare Zulieferunternehmen muss ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung erstellt und umgesetzt werden. In beiden Fällen muss ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Einhaltung des Lieferkettengesetzes nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung des Unternehmens ist.
Schlussfolgerung
Die erfolgreiche Implementierung und Einhaltung des Lieferkettengesetzes basiert nicht nur auf der aktiven Beteiligung der Unternehmen, sondern auch auf der Wachsamkeit aller Beteiligten innerhalb der Lieferkette. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Mitarbeiter*innen, Zulieferer und Partner ermutigt werden, mögliche Verstöße gegen das Gesetz zu melden. Hierfür ist ein sicheres, transparentes und effektives Beschwerdeverfahren erforderlich, das Whistleblower schützt und die Meldung von Verstößen erleichtert. Darüber hinaus sollte eine offene Kommunikation innerhalb des Unternehmens und mit den Zulieferern gefördert werden, um ein gemeinsames Verständnis für die Bedeutung der Einhaltung des Lieferkettengesetzes zu schaffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Lieferkettengesetz ein wesentlicher Meilenstein für die Förderung von Menschenrechten und Umweltschutz in der globalen Geschäftswelt ist. Es erinnert Unternehmen daran, dass sie nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale und ökologische Verantwortung tragen. Die Einhaltung des Gesetzes erfordert zwar erhebliche Anstrengungen und eine Veränderung der bestehenden Geschäftspraktiken, doch die Vorteile – von einer verbesserten Reputation und gestärkten Geschäftsbeziehungen bis hin zu einer nachhaltigeren und gerechteren Welt – sind es wert.
Lieferkettengesetz im Fokus: Effiziente Online-Weiterbildung als Schlüssel zur Compliance in Unternehmen
Die Implementierung des Lieferkettengesetzes stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, die eine gründliche und effektive Schulung aller Mitarbeiter*innen erfordern. Durch Online-Weiterbildungen kann diese komplexe Compliance-Thematik umfassend vermittelt werden. E-Learning ermöglicht es, diese Schulungen unternehmensweit durchzuführen und vielen Mitarbeiter*innen gleichzeitig Zugang zu wichtigen Informationen zu geben. Mit integrierten Überprüfungsmöglichkeiten können Unternehmer*innen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter*innen das erforderliche Wissen erlangt haben und die Schulung dokumentieren.
Digitale Video-Kurse sind eine innovative Methode, um Mitarbeiter*innen über das Lieferkettengesetz zu informieren. Die Mischung aus hochwertigen Videoproduktionen und fundiertem Fachwissen erleichtert den Zugang zu diesem Thema. Anbieter wie Lecturio stellen umfassende Compliance-Trainings zur Verfügung, die am Computer, mobil auf Smartphone oder Tablet und sogar offline abrufbar sind. Erprobte Experten vermitteln durch praktische Tipps, Übungen und Quizfragen ein tiefes Verständnis des Lieferkettengesetzes und tragen so zu einem raschen und nachhaltigen Lernerfolg bei. Mit einem vollständigen Compliance-Paket von Anbietern wie Lecturio können Unternehmen ihre eigene Online-Compliance-Akademie aufbauen und das Lieferkettengesetz effizient umsetzen.
Compliance-Schulung
mit praxisnahen Video-Trainings
Quellen
- Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten. Eine ökonomische Analyse. Erstellt für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Juli 20221, via research.handelsblatt.com
- Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten via bmas.de