Grund 1: Sie besetzen die Arbeitsstelle vollständig
Ein großer Vorteil des Jobsharings besteht darin, dass die entsprechende Arbeitsstelle ständig von einem/einer Mitarbeiter*in besetzt wird. Hierin besteht ein deutlicher Unterschied zur klassischen Teilzeitstelle, bei der ein Arbeitsplatz meistens nur halbtags besetzt ist. Im Jobsharing hingegen teilen sich Mitarbeiter*innen eine Vollzeitstelle.
Auch bei Urlaub oder Krankheit eines Mitarbeiterenden kann die Arbeitsstelle vom Jobsharing-Partner besetzt werden, sofern dies vertraglich festgehalten ist und der/die Mitarbeiter*in rechtzeitig informiert wird. Somit ist immer eine eingearbeitete Vertretungskraft vor Ort, die einspringen kann. Es sind keine zeitintensiven Einarbeitungen nötig und der Arbeitsplatz ist nie unbesetzt.
Grund 2: Sie sprechen eine neue Generation an
Mittlerweile bieten immer mehr Unternehmen Jobsharing an. Sie gehen damit auf die Anforderungen einer neuen Generation ein, die nach flexiblen Jobs sucht.
Wenn Ihr Unternehmen seinen Mitarbeiter*innen Jobsharing anbietet, sprechen auch Sie diese wichtige Generation an. Sie unterscheiden sich außerdem von Konkurrenzunternehmen und bieten gute Argumente, warum es sich lohnt, in Ihrem Unternehmen tätig zu sein.
Sie zeigen, dass Sie ein moderner Arbeitgeber sind, der auf die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter*innen eingeht. Damit präsentieren Sie sich zukünftigen Mitarbeiter*innen als attraktiver Arbeitgeber. Durch Jobsharing können Sie qualifizierte Fachkräfte anlocken und diese auch langfristig ans Unternehmen binden.
Grund 3: Sie steigern Produktivität und Kreativität
Wenn sich mindestens zwei Mitarbeiter*innen einen Job teilen, steigt die Produktivität. Sie erbringen zusammen mehr Leistung als eine Vollzeitkraft. Durch die geringere Belastung sind die Jobsharing-Partner konzentrierter und fokussierter. Sie gehen motivierter an ihre Arbeit heran.
Die ständige Kommunikation zwischen den Jobsharing-Partnern und die ausführlichen Übergaben führen außerdem dazu, dass alle Arbeitsschritte doppelt überprüft und evaluiert werden. Die Mitarbeiter*innen haben einen permanenten Überblick über Ihre Fortschritte und erkennen Fehler viel schneller.
Hinzu kommt, dass zwei Mitarbeiter*innen sich gegenseitig ergänzen. Sie haben verschiedene Ansichten und Erfahrungen, die sie in ihre Arbeit einbringen. Die Jobsharing-Partner ergänzen sich ebenfalls in ihren Stärken und Schwächen – im Hinblick auf berufliches Fachwissen und persönliche Eigenschaften. Das Potenzial für kreative und innovative Ideen steigt deutlich an.
Grund 4: Ihre Mitarbeiter sind zufrieden und ausgeglichen
Mitarbeiter*innen sind das Kapital jedes Unternehmens. Es ist deshalb besonders wichtig, dass sie ausgeglichen und zufrieden mit ihrem Job sind. Dies ist wichtig für Ihre Bindung an das Unternehmen und folglich auch für den Unternehmenserfolg. Jobsharing kann einen großen Teil zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen.
Durch die geringere Belastung gegenüber einer Voll- oder Teilzeitstelle sind die Jobsharing-Mitarbeiter*innen zudem deutlich ausgeglichener. Sie haben neben dem Beruf genügend Zeit für Familie und Freizeit und empfinden den Job weniger als Belastung. Dies wirkt sich auch positiv auf ihre Arbeitsleistung aus.
Grund 5: Sie ermöglichen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Jobsharing ermöglicht Ihren Mitarbeiter*innen eine bessere Work-Life-Balance. Das Arbeitszeitmodell eignet sich besonders für Mitarbeiter*innen, die nach der Elternzeit langsam wieder in den Beruf einsteigen wollen. Ihnen kommt die flexible Zeiteinteilung zugute.
Und genau darin besteht auch der Vorteil für Sie als Unternehmen. Sie bieten Ihren Mitarbeiter*innen ein attraktives Angebot und ermöglichen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Damit können Sie sich auch von anderen Unternehmen absetzen.
Ihr Unternehmen unterstützt die Mitarbeiter*innen in bestimmten Lebensphasen, in denen ein Vollzeitjob nicht mit der Lebenssituation vereinbar ist. Für viele Arbeitnehmer*innen stellt Jobsharing eine Lösung für einen begrenzten Zeitraum dar, vor und nach dieser Zeit arbeiten sie in den meisten Fällen Vollzeit.
Beide Seiten profitieren
Beim Jobsharing profitieren beide Seiten, Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in. Für Sie als Arbeitgeber*in spricht in erster Linie die ständige Besetzung des Arbeitsplatzes eine Rolle. Hinzu kommt, dass Produktivität und Kreativität durch Jobsharing gesteigert werden, da sich zwei Mitarbeiter*innen gegenseitig ergänzen.
Die Möglichkeit zum Jobsharing macht Sie zudem für potenzielle Bewerber*innen attraktiv. Sie präsentieren sich als Unternehmen, das auf die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter*innen eingeht und in dem sich Beruf und Familie vereinbaren lassen.
Quellen
Die Hürden sind oft nur im Kopf via Edition F
Jobsharing – Attraktiver als Teilzeit via Zeit Online