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Kartellrecht für Unternehmer: Regeln, Risiken und Empfehlungen

Kartellrecht für Unternehmer: Regeln, Risiken und Empfehlungen

Im heutigen Geschäftsumfeld ist die Einhaltung des Kartellrechts von entscheidender Bedeutung. Dieses komplexe und oft unterschätzte Gebiet spielt eine zentrale Rolle für Unternehmen, die im Wettbewerb erfolgreich bestehen möchten. Dieser Artikel setzt sich mit dem Kartellrecht und seiner Relevanz für Unternehmen auseinander.
Kartellrecht Unternehmen, Kartellrecht Compliance, Kartellrechtliche Compliance
Lecturio Redaktion

·

14.11.2023

Inhalt

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Compliance-Schäden – einfach, umfassend und effektiv.

Was ist ein Kartell?

Kartelle sind Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen unabhängigen Unternehmen, die darauf abzielen oder bewirken, dass der Wettbewerb eingeschränkt wird. Ein Kartell hat das Ziel, Preise für Produkte oder Dienstleistungen künstlich zu erhöhen und den Marktzugang für Wettbewerber zu erschweren. Sie können vielfältige Formen annehmen und haben oft schwerwiegende Auswirkungen auf den Markt, die Wettbewerber und die Verbraucher.

Kategorien von Kartellen

  1. Vertikale Vereinbarungen

Vertikale Vereinbarungen betreffen Unternehmen auf unterschiedlichen Marktstufen, beispielsweise innerhalb einer Produktionskette. Diese Art von Kartellen kann verschiedene Formen annehmen und hat oft weitreichende Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Marktstruktur:

  • Preisabsprachen zwischen Herstellern und Einzelhändlern: In solchen Fällen einigen sich Hersteller und Einzelhändler auf bestimmte Preise oder Preisniveaus für Produkte. Dies kann den Wettbewerb auf Einzelhandelsebene erheblich beeinflussen.
  • Gebietsbeschränkungen: Hierbei wird vereinbart, dass Lieferanten nur noch in bestimmte geografische Gebiete liefern dürfen. Zum Beispiel könnte ein Lieferant festlegen, dass er nur noch in Hamburg, nicht aber in Berlin, liefert.
  • Querversorgungsabsprachen: Diese Absprachen legen fest, dass Händler ausschließlich Produkte desselben Herstellers verkaufen dürfen und keine Produkte von Konkurrenten führen dürfen.
  • Verbindliche Wiederverkaufspreise: Hersteller legen verbindliche Preise für den Wiederverkauf ihrer Produkte durch Händler fest, was den Spielraum für Preiswettbewerb erheblich einschränkt.
  1. Horizontale Vereinbarungen

Horizontale Vereinbarungen hingegen betreffen Unternehmen derselben Marktstufe, insbesondere Konkurrenten. Diese Art von Kartellen kann schwerwiegende Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Marktstruktur haben.

Horizontale Kartelle umfassen typischerweise:

  • Preisabsprachen zwischen Konkurrenten: Konkurrenten einigen sich auf gemeinsame Preisstrategien, was dazu führen kann, dass Preise künstlich angehoben werden.
  • Marktterritorien und Aufteilung: Unternehmen einigen sich darauf, bestimmte Märkte oder geografische Gebiete aufzuteilen, um Konkurrenz zu vermeiden und Marktmacht zu sichern.
  • Submissionskartelle: Diese Kartelle teilen öffentlich ausgeschriebene Verträge untereinander auf, wodurch der Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen verhindert wird.
  • Quotenkartelle: Bei Quotenkartellen einigen sich Unternehmen auf die Menge der produzierten Güter, um das Angebot zu knappen und Preise zu erhöhen.
  • Boykottvereinbarungen: Mehrere Unternehmen schließen sich zusammen, um bestimmte Hersteller oder Marktteilnehmer zu boykottieren, was zu einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs führt.

Horizontale Kartelle sind äußerst gefährlich, da sie dazu neigen, den fairen Wettbewerb auf dem Markt zu untergraben. Dies kann zu höheren Preisen, begrenzter Auswahl und geringerer Innovation führen, was letztendlich die Verbraucherinteressen beeinträchtigt. Die Bildung von Kartellen zwischen Konkurrenten steht im klaren Widerspruch zum Kartellrecht und wird entsprechend verfolgt.

Wann ist die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen erlaubt?

Das Kartellrecht regelt, wie Unternehmen miteinander interagieren dürfen, um einen fairen und wettbewerbsfähigen Markt zu gewährleisten. Grundsätzlich ist die Kooperation zwischen Unternehmen erlaubt, solange sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Regeln und Bedingungen für verschiedene Arten von Kooperationen finden sich in den Verordnungen der Europäischen Kommission, insbesondere in den sogenannten Gruppenfreistellungsverordnungen.

Bedingungen und Ausnahmen für vertikale Vereinbarungen

Vertikale Vereinbarungen, die Unternehmen auf unterschiedlichen Marktstufen betreffen, wie zum Beispiel zwischen Lieferanten und Abnehmern, können erlaubt sein, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dabei dürfen die Vereinbarungen keine wesentlichen Aspekte wie Preise, Produktionsmengen, die Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen betreffen. Darüber hinaus sind sogenannte “Hardcore-Kartell” -Beschränkungen, wie die Verhinderung von Querversorgung oder das Überschreiten eines Marktanteils von 30 %, nicht erlaubt.

Bedingungen und Ausnahmen für horizontale Kooperationen

Horizontale Kooperationen zwischen Unternehmen derselben Marktstufe, beispielsweise in den Bereichen Forschung und Entwicklung, können unter bestimmten Bedingungen freigestellt und erlaubt sein. Auch hier gelten Beschränkungen für Hardcore-Kartelle. Die genauen Voraussetzungen für solche Kooperationen sind in den Gruppenfreistellungsverordnungen oder im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt.

Marktanteile und Gruppenfreistellungsverordnungen

Um eine Kooperation zu erlauben, dürfen die beteiligten Unternehmen bestimmte Marktanteile nicht überschreiten. Zum Beispiel dürfen Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung zusammenarbeiten, gemeinsam nicht mehr als 25 % des Marktanteils haben. Bei Kooperationen im Bereich von Lizenzverträgen und Spezialisierungsvereinbarungen dürfen sie gemeinsam nicht mehr als 20 % des Marktanteils erreichen. Es gibt auch Ausnahmen, wie Mittelstandskartelle, die erlaubt sind, solange sie einen Marktanteil von 10 bis 15 % nicht überschreiten und dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern.

Förderung des Allgemeinwohls und Genehmigung durch das Bundeskartellamt

Die Zusammenarbeit muss jedoch bestimmte Kriterien erfüllen, um vom Bundeskartellamt genehmigt zu werden. Sie muss gemäß § 2 GWB zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung beitragen und den technischen oder wirtschaftlichen Fortschritt fördern. Darüber hinaus müssen die Verbraucher angemessen an den entstehenden Gewinnen beteiligt werden, sei es durch Preissenkungen oder Qualitätsverbesserungen.

Praktische Tipps zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen

Um Kartellrechtsverstöße zu vermeiden und die Compliance in Unternehmen sicherzustellen, sind einige praktische Tipps und Vorsichtsmaßnahmen von großer Bedeutung.

Vorsicht bei Absprachen und Gesprächen mit Wettbewerbern

Unternehmen und ihre Vertreter sollten äußerst vorsichtig sein, wenn es um Gespräche und Absprachen mit Wettbewerbern geht. Sensible Themen und Informationen, die wettbewerbsrelevante Aspekte berühren, sollten vermieden oder äußerst zurückhaltend behandelt werden. Hierzu gehören:

  • Informationen über geplante Preiserhöhungen.
  • Rabattprogramme oder Änderungen von Vertragsbedingungen.
  • Angaben zu Marktanteilen oder Marktpositionen.
  • Absprachen über verlängerte Garantien oder geänderte Garantiezeiten.

Die Offenlegung solcher Informationen kann zu Kartellrechtsverstößen führen und erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Rolle von wettbewerbsrelevanten Daten

Wettbewerbsrelevante Daten sind von entscheidender Bedeutung und sollten mit äußerster Vorsicht behandelt werden. Unternehmen und deren Vertreter sollten sicherstellen, dass solche Daten nicht unangemessen offengelegt werden, insbesondere gegenüber Wettbewerbern. Die Preisgestaltung, Produktionsmengen und Absatzgebiete sind Beispiele für Informationen, die nicht leichtfertig geteilt werden sollten.

Die Bedeutung von Compliance-Systemen

Die Implementierung eines effektiven Compliance-Systems ist von entscheidender Bedeutung im Kontext des Kartellrechts. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeitende nicht nur über das Kartellrecht informiert sind, sondern auch über die spezifischen Unternehmensrichtlinien in diesem Bereich. Dies gewährleistet, dass Kartellverstöße vermieden werden, da die Mitarbeitenden ein umfassendes Verständnis für die rechtlichen und ethischen Anforderungen haben.

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Fazit

Das Kartellrecht ist von entscheidender Bedeutung, um den fairen Wettbewerb zu schützen und die Interessen der Verbraucher zu wahren. Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Absprachen können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Daher ist es wichtig, die folgenden Schlüsselpunkte zu beachten:

  • Kartelle sind Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken.
  • Kartelle sind in der Regel verboten und Verstöße führen zu hohen Strafen.
  • Es gibt Ausnahmen, die bestimmte Kooperationen zwischen Unternehmen erlauben, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Die Einhaltung des Kartellrechts ist entscheidend, um Verstöße und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Quellen

Die Lecturio-Redaktion

Unsere Artikel sind das Ergebnis gewissenhafter Arbeit unseres Redaktionsteams und entsprechender Fachautoren. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. 

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.